Ist die außergerichtliche Einigung gebrochen?

14. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
elgordito
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist die außergerichtliche Einigung gebrochen?

Person A wurde beschuldigt von Person B, sich eine Summe von 6500€ erschlichen zu haben und somit schuldig des Betrugs sei.B hat einen Anwalt kontaktiert und A wurde angeschrieben. Der Anwalt von A und B einigen sich außergerichtlich in der Person A eine sofortige Zahlung von 3000€ und den Rest des Betrag in monatlichen Raten à 500€ zzgl. der Anwaltskosten der Gegenseite zu leisten hat. Person A zahlt sofort 3000€ und pünktlich die Raten bis der Betrag von 6500€ beglichen ist.Da Person A nie genannt wurde wie hoch die Anwaltskosten der Gegenseite sei, zahlt er nachdem er die 6500 gezahlt hat nichts mehr. Es wurde vereinbart, dass die Raten vor dem 4 jeden Monats auf das Konto der Gegenseite eingehen muss, sonst wird der Betrag sofort klagend geltend gemacht. Da Person A, nachdem er die 6500 gezahlt hat 2 Monate nichts von der Gegenseite gehört hat, dachte er, die Sache sei erledigt. Nun erhält er einen Brief, wo ihm vorgeworfen wird im Verzug zu sein von zwei Raten und es wird das erste mal dargelegt, wie hoch die Anwaltskosten sind. Person A soll pünktlich 1069€ überweisen. Ein genaues Datum wird nicht genannt. Person A erhält dieses Schreiben am 04.07 und zahlt am 10.07 500€, da er noch keinen Lohn erhalten hat. Am 16.07 will er die restlichen 569 zahlen. Die Gegenseite weiß aber nichts davon, da Person A nicht in den Kontakt mit seinem Anwalt getreten ist, nachdem er den Brief erhalten hat. Was kann Person A nun drohen? Er wird den Betrag bezahlen, aber wohl zu spät für die Gegenseite. Ist die Einigung gebrochen? Kann Person A nun doch noch wegen Betrug angezeigt werden?

Danke im Voraus

-- Editiert von elgordito am 14.07.2018 14:06

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Wenn es sich um Betrug handelt, kann der angezeigt werden, solange er nicht verjährt ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
elgordito
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Person A hat sich nicht geäußert zu dem Vorwurf. Es wurde von B vorgeschlagen, wenn keine Einigung stattfindet, es weiter an die Staatsanwaltschaft zu leiten. Da aber eine Enigung getroffen wurde, sah B davon ab. Die Frage ist, ob die Gegenseite dies tun wird, da die letzten Raten bzw. Anwaltskosten zu spät gezahlt wurden?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Die Frage ist, ob die Gegenseite dies tun wird, da die letzten Raten bzw. Anwaltskosten zu spät gezahlt wurden? Sorry, aber hellsehen kann hier nun auch keiner...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
elgordito
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Damit ich es richtig verstehe liegt also alles im Ermessenraum der Gegenseite?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Im Prinzip schon - daß es außerdem noch darauf ankommt, ob die Tat verjährt ist oder nicht, erwähnte ich ja schon.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Es wurde von B vorgeschlagen, wenn keine Einigung stattfindet, es weiter an die Staatsanwaltschaft zu leiten.


Das ist eher eine Drohung, als ein Vorschlag... :)

Zitat:
Person A erhält dieses Schreiben am 04.07 und zahlt am 10.07 500€, da er noch keinen Lohn erhalten hat. Am 16.07 will er die restlichen 569 zahlen. Die Gegenseite weiß aber nichts davon, da Person A nicht in den Kontakt mit seinem Anwalt getreten ist, nachdem er den Brief erhalten hat.


Warum ist er denn nicht in Kontakt getreten? Schlau wäre gewesen einfach eine Mail an den Anwalt zu schreiben, dass 500,00 € schon unterwegs sind und der Rest am 16.07. kommt.

Er kann auch am Montag noch eine Mail schreiben, dass der Rest nun unterwegs ist. Da ja offenbar Raten á 500,00 € vereinbart waren, hat er auch nicht gegen den Vergleich verstoßen.

Anzeigen kann die Gegenseite ihn aber dennoch, wenn sie das will (ganz unabhängig davon ob oder wann irgendwelche Zahlungen geleistet wurden). Sie wird es aber sicherlich nicht tun.

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