Inzest - nur Mann bestraft?

13. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Maverich
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 131x hilfreich)
Inzest - nur Mann bestraft?

Hallo,

Im aktuellen Inzestfall zw. den Geschwistern Patrick und Susan, wurde angeblich nur der Mann bestraft?

S. Link
http://www.welt.de/politik/article1796817/Die_verbotene_Liebe_von_Patrick_und_Susan.html?page=1#article_readcomments

Wie kann das sein?



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23 Antworten
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#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Er wurde - letztlich - zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Verfahren muss sich aber auch gegen die Schwester gerichtet haben, weil die Strafbarkeit grundsätzlich beide Geschwister trifft (ob man das nun gut oder sinnvoll findet sei dahin gestellt). Vielleicht weiß jemand, was herausgekommen ist.
Oder war vielleicht die Schwester zur Tatzeit noch nicht 18 Jahre alt, § 173 Abs. 3 StGB ?

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#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

Schwul sein - Erlaubt
Lesbisch sein - Erlaubt

Als Mann seine Schwester zu lieben und gemeinsamen Geschlechtsverkehr haben.
3 Jahre Gefängniss

In meinen Augen ist diese Rechtslage ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.

Deutschland 2008

Ab heute gebe ich meinen Schwestern nur noch die Hand. Umarmen etc. entfällt, da ja sonst noch einer der Meinung wäre, es könnte zum Verkehr gekommen sein.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
In meinen Augen ist diese Rechtslage ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.


Das sahen 7 von 8 Richtern am Bundesverfassungsgericht aber anders.

quote:
ob man das nun gut oder sinnvoll findet sei dahin gestellt


Man kann darüber sicher kontrovers diskutieren, aber ich persönlich finde die Entscheidung des BVerfG richtig. Gerade in dem vorliegenden Fall, wo von den 4 Kindern zwei behindert zur Welt gekommen sind (bei den anderen beiden ist es im Hinblick auf Entwicklungsschwächen wohl noch nicht ganz geklärt), wird deutlich dass der Straftatbestand richtig ist. Das Verhalten der "Eltern" ist unverantwortlich, geprägt von Egoismus und Rücksichtslosigkeit. Die Fortpflanzung selbst kann man nicht unter Strafe stellen (wie sollte man da einen Tatbestand konstruieren), deshalb ist es die einzigste Möglichkeit, eben den "Akt" unter Strafe zu stellen, und das sollte auch so bleiben.

Aus diesem Grund hinkt der Vergleich mit Schwulen und Lesben auch gewaltig.

Aber wie schon gesagt, die Meinungen gehen da eben auseinander...

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#5
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Die Wahrscheinlichkeit, dass in einer Beziehung zwischen Schwulen oder Lesben ein behindertes Kind, welches dann zu Lasten der Allgemeinheit geht, entsteht, ist wohl mit Null anzusetzen.

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#6
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Zunächst mal zur Ausgangsfrage:

Indem das Amtsgericht gegen die mitangeklagte Schwester des Beschwerdeführers lediglich eine Betreuungsweisung nach Jugendstrafrecht verhängte, hat es ferner zu erkennen gegeben, dass es sich bei der Zumessung der Strafe an der individuellen Schuld und Täterpersönlichkeit orientiert hat. Dass die Strafe verfassungsrechtlich zwingend anders hätte ausfallen müssen, ist danach nicht ersichtlich. Eine weitergehende Prüfung der Schuldangemessenheit der verhängten Strafen kann der Beschwerdeführer im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht erreichen.

(Aus dem Beschluss des BVerfG - Zweiter Senat - 2 BvR 392/07 Randziffer 72)

Im übrigen muss ich sagen, dass ich von der Entscheidung sehr entäuscht bin. Ich kann nur die Lektüre des Votums von Prof. Hassemer empfehlen, was in sich wesentlich um ein vielfaches überzeugender ist als der Rest der Entscheidung. Nur um auf den Punkt einzugehen, dass durch die Strafnorm die potentiellen Kinder geschützt werden sollen möchte ich aus besagtem Votum zitieren:

Dabei kann dahinstehen, ob es tatsächlich eine besondere Gefahr von Erbschäden bei aus Inzestverbindungen hervorgegangenen Kindern gibt. Es verbietet sich schon von Verfassungs wegen, den Schutz der Gesundheit potentieller Nachkommen zur Grundlage jedenfalls strafgesetzlicher Eingriffe zu machen. Ein Rechtsgutsträger, dessen mutmaßliche Interessen zur Rechtfertigung des Inzestverbots herangezogen werden könnten, existiert zum Zeitpunkt der Tathandlung neben dem betroffenen Geschwisterpaar nicht. Der Gedanke eines strafrechtlichen Schutzes potentieller Nachkommen vor genetischen Schäden setzt zudem die absurde Abwägung des mutmaßlichen Interesses potentiell gezeugten Nachwuchses an einem Leben mit genetischen Defekten einerseits mit einem mutmaßlichen Interesse an der eigenen Nichtexistenz andererseits voraus. Deshalb kennen wir aus guten Gründen eine Strafbarkeit des Beischlafs selbst dort nicht, wo die Wahrscheinlichkeit behinderten Nachwuchses höher ist und die erwartbaren Behinderungen massiver sind als beim Inzest.

(Oben genannte Entscheidung Randziffer 83)

Wie gesagt, ich hatte eine ganz andere Entscheidung erwartet, bleibt nun abzuwarten, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in ein paar Jahren zu dem Thema sagen wird.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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#7
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Also ich kenne aus meiner näheren Umgebung 2 Ehepaare (jeweils Cousin/Cousine) deren Kind behindert ist.:(

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#8
 Von 
shop99
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 4x hilfreich)

LOL? Naja, der Staat mischt sich zu offt ein, is doch deren Sache was sie machen verdammt. Sowas von bescheuert.

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#9
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

-LOL? Naja, der Staat mischt sich zu offt ein, is doch deren Sache was sie machen verdammt. Sowas von bescheuert.
von shop99 -

Na, wenn Du dieser Meinung bist, dann übernimm doch schriftlich die Kosten für die behinderten Kinder, die durch Inzest entstehen.

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#10
 Von 
shop99
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 4x hilfreich)

Darum geht es mir net, ich mein alleine wenn sie Sex haben und verhüten, mein gott was können die dafür wenn sie sich lieben? Das is so bescheuert genau wie diese geistreichen kommis dann, sollen sie heiraten n kind adoptieren, is doch perfect. nenene :augenroll:

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

--mein gott was können die dafür wenn sie sich lieben? --

Was hat denn Sex mit Liebe zu tun?

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#12
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
Na, wenn Du dieser Meinung bist, dann übernimm doch schriftlich die Kosten für die behinderten Kinder, die durch Inzest entstehen.

soll das auch für 'normale' paare gelten, die ein erhöhtes risiko haben ihrem nachwuchs 'böse' gene zu vererben? wie wärs mit einem gesetz, dass einem diabetikerpaar den vaginalen geschlechtsverkehr verbietet? oder was ist mit einem kleinwüchsigen paar? ganz zu schweigen von personen, in deren familien erbkrankheiten auftreten?
dann stellt sich wiederum die frage, wo die grenze zur strafbarkeit zu ziehen wäre. wären personen, die das gen für die bluterkrankheit in sich tragen auch schon von den eugenik gesetzen betroffen, oder sollte man die grenze für potentiell lebenswertes leben doch etwas höher ansätzen? und wieso muß man überhaupt den geschlechtsverkehr unter strafe stellen und nicht die zeugung bzw. die geburt?
das sind alles fragen, die ich persönlich höchstens mit einer ganz langen kneifzange anfassen würde, da sie unser menschenbild stark ändern würden.



das argument der möglichen behinderung des nachwuchses zählt für mich hier gar nicht, denn die zeugung steht NICHT unter strafe. eine künstliche befruchtung wäre völlig legal.
lediglich der vaginale geschlechtsverkehr ist strafbewehrt! egal, ob verhütet wird, ein partner unfruchtbar ist oder nicht.
auch halte ich diese eugenik konstruktion für äußerst bedenklich, da man damit ein fatales signal setzt. der bverfgh stellt hier klar, dass man nicht abgeneigt sei, ein gesetz zu billigen, dass zb den geschlechtsverkehr von personen mit erhöhtem risiko von erbkrankheiten vorsieht.

auch kann ich keineswegs erkennen, dass dem gericht der schutz und integrität der familie nahe liegt.
homosexuelle beziehungen unter leiblichen verwandten sind erlaubt.
selbst stiefväter und stiefmütter dürfen geschlechtsverkehr mit ihren familienmitgliedern haben. haben diese familien nicht auch das recht von gesetzes wegen her geschützt zu werden?
für mich ist die bestätigung des inzest verbotes ein in ein gesetz gegossene moralvorstellung.
wer sich die argumente der richter ansehen will: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080226_2bvr039207.html


mfg
chronoton

-- Editiert von chronoton am 15.03.2008 14:07:30

-- Editiert von chronoton am 15.03.2008 14:11:17

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#13
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

sorry, doppelpost

-- Editiert von chronoton am 15.03.2008 14:36:45

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#14
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Jeder, der potentiell gengeschädigte Nachkommen in die Welt setzen will, muss neben Aufklärung auch Abschreckung erfahren. Allerdings geht ja Zwangssterilisierung auch wieder nicht und einen Beischlafbeigeordneten zur Verhütungskontrolle wird man ebensowenig bestellen können. Wie da beschrieben, haben die Geschwister schon 4 Kinder ? Man kann Inzest wohl eher nicht verhindern. Aber die Ächtung sollte schon sein. Es ist den Kindern wahrhaftig nicht zuzumuten, die Welt behindert zu erleben. Ein behindertes Kind kann allerdings auch jeder Normalo bekommen. Aber wenn das Risiko vorher schon nach wissenschaftlicher und allgemeingültiger Erkenntnis klar ist, muss man Inzest unter Strafe lassen. Dann soll man sich unfruchtbar machen lassen und ein Kind adoptieren. Das muss dann nicht behindert sein, kann aber auch, warum nicht ?
Auch eine künstliche Befruchtung der Schwester mit dem Samen des Bruders gehört doch wohl verboten oder ? Geht das überhaupt ? Sind die Spender denn bei sowas nicht anonym ?

-----------------
"Kanzlei Prof. Ilstahl/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut und Söhne und Töchter"

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#16
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die rechtstheoretischen Argumente beider Seiten lassen sich hören, das ist wohl auch eine Glaubensfrage.
Eben. Und das hat im StGB nichts zu suchen.

das argument der möglichen behinderung des nachwuchses zählt für mich hier gar nicht, denn die zeugung steht NICHT unter strafe. eine künstliche befruchtung wäre völlig legal.
Eben. Die Begründung des BVerfG ist ziemlich ergebnisorientiert. Es muss strafbar sein und bleiben, was gesellschaftlich geächtet ist.
Die Familie würde geschützt werden, wenn sexuelle Handlungen, gleich welcher Art, unter Familienmitgliedern verboten wären. Aber wieso nun ausgerechnet der Beischlaf so entsetzlich sein soll, kann auch das BVerfG nicht sagen. Mir gefällt die Hassemer-Erklärung deutlich besser.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ich schließe mich hanibal und dr. eschflege an.

Eine offizielle Legalisierung des Inzests hätte meines Erachtens eine fatale Signalwirkung.

Es ist schon klar, dass die Zeugung nicht unter Strafe steht, aber m.E. müsste dies eigentlich so sein. Ich verstehe auch die rechtstheoretischen Bedenken dahingehend, dass ein zur Tatzeit nicht existentes Lebewesen noch nicht geschützt werden kann durch eine Strafnorm. Trotzdem ist es meines Erachtens hier geboten, ergebnisorientiert zu entscheiden, um eben die potentiellen Nachfahren zu schützen.

Man will eben verhindern, dass bewusst behinderte Kinder gezeugt werden, und das ist auch gut so.

Und genau deshalb ist auch nur der Vaginalverkehr strafbar, eben weil andere sexuelle Handlungen nicht die Gefahr einer tatsächlichen Zeugung beeinhalten.

Mit 'Glauben' hat das m.E. gar nichts zu tun...

Gruß Justice


0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Es wird zwar nicht als Inzest beschrieben, aber es ist wohl in Ländern, in denen der Koran die Religion ist, Sitte, dass Cousin/Cousine heiraten.

Nur so am Rande:
Ein Bekannter ist bei dem Versorgungsamt, jetzt Amt für Soziale Angelegenheiten beschäftigt.
Nach seiner Aussage sind die Mehrheit seiner 'Kunden' Ausländer. :(

--Mit 'Glauben' hat das m.E. gar nichts zu tun...

Hat es auch nicht. Monokulturen sind weitaus anfälliger als Mischkulturen

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

@ justice
Schon klar, die Zeugung behinderter Kinder soll verhindert werden. Aber dann erklär mir doch mal, wieso das dann immer noch strafbar sein muss, wenn eine Zeugung nicht möglich ist - wie bei diesen Brandenburgern. Da ist er ja sterilisiert. Und wieso dürfen Behinderte Kinder zeugen? Die müssten ja genauso unerwünscht sein, oder?

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#20
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Na schön, also nicht Brandenburg, aber nicht weit davon lol.

Mit dem Sterilisieren ist das so eine Sache. Skepsis hin oder her. Strafbar ist nur der Beischlaf. Übrigens wissen wir ja aus den Tatmodalitäten des § 177, dass der auch in Formen begangen werden kann, in denen eine Befruchtung ausgeschlossen ist. Und bei den Nun-doch-nicht-Brandenburgern ist der Bruder ja nunmal sterilisiert. Die Gefahr weiterer Kinder welchen Zustandes auch immer besteht also nicht. Was wird geschützt? Die Moral. Gut, einverstanden. Ich finde Sex unter Geschwistern auch seltsam, das ist ja kein Grund, es unter Strafe zu stellen.

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#22
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Beim § 177 kommt es wohl auf eine Verhütung nicht an.
Doch, schon. Der ungeschützte GV wird anders bestraft als der - zugegebenermaßen seltenere - geschützte.

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