In Disco / Pub "angegriffen"

6. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Oscarline500
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
In Disco / Pub "angegriffen"

Hallo liebe 123-Recht Community,

Ich hoffe ich hab hiermit das richtige Unterforum gewählt.

Angenommen Person A ist in einer Disco / Pub und tanzt mit 3 weiteren Freunden auf einer Bank. Auf einmal kommt eine unbekannte Person B und zieht Person A von der Bank hinunter zerreißt dabei das Hemd (60 EUR) sowie die Silber Kette (50 EUR) von Person A. A fragt nun B was das soll, dabei wird A mehrmals weg-geschubst. Dazwischen stellt sich nun die Freundin von Person A und sagt der Person B das sie gehen soll. Person B schubst ebenfalls die Freundin von Person A weg, die dabei blaue Flecken erhielt. Nachdem Person A den Türsteher geholt hat wurde Person B aus dem Pub geschmissen.

Nun meine Frage an euch, wie sollte man sich in diesem Fall verhalten.
Wie die Person B heißt ist bereits bekannt. Alles geschah letzten Donnerstag.
Sollte man zu der Person hinfahren und um Ersatz bitten, oder gleich zur Polizei und Anzeige erstatten?

Wie schaut die rechtliche Lage aus wenn Person B betrunken war? Hat man dennoch das recht auf Schadensersatz?

Über positive Antworten würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Der Trunkenheitsgrad spielt gerade beim zivilrechtlichen Teil (Schadenersatz) überhaupt keine Rolle.
Person A und Freundin sollten BEIDE Strafanzeige bei der Polizei erstatten und zunächst den Ausgang des Verfahrens abwarten. Sofern es hier zu einer Verurteilung gegen B kommt, wird der zivilrechtliche Teil auch einfacher, da sich A (Freundin wird vermutlich keine Ansprüche geltend machen können) dann bei seinen Forderungen auf Schadenersatz auf das Urteil stützen kann.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Es kommt darauf an. Evtl. ist

quote:
Sollte man zu der Person hinfahren und um Ersatz bitten


auch vor der Anzeige noch vorzuziehen - allerdings sollte man sich dann nur auf klare Taten einlassen und nicht auf irgendwelche Versprechungen à la "ich zahl das im Mai".

Denn wenn der B knapp bei Kasse ist, könnte es passieren, daß er dann grade noch das Geld für einen Strafbefehl wegen KV hat, aber nicht mehr zum Begleichen des Schadens und dann rennt man seinem Geld noch länger hinterher.
Also erst mal die naheliegende, de-eskalierende Variante versuchen. Anzeigen kann man B ja in jedem Fall auch hinterher noch, wenn man böse sein will. ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Oscarline500
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfreichen Antworten!

Bei einem persönlich Besuch der Person B mit Vorbehalt Anzeige zu erstatten hat sich Person B entschlossen, das Hemd sowie die Kette zu ersetzen.

Noch eine Frage, geht das kaputte Hemd nun in den Besitz von Person B über?

Viele Grüße



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Phily_AUT
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Keine Sorge, Person A bleibt auch weiterhin Eigentümer des kaputten Hemds ;)

-- Editiert am 12.04.2010 10:29

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Oscarline500
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn Person B den vollen Kaufpreis erstattet? Gibt es hierzu irgendeinen Anhaltspunkt oder sogar Rechtsprechung?

Noch eine wichtige Frage, spielt das alter des Hemds eine Rolle beim erstatten des Preises? Angenommen das Hemd ist 1 Jahr alt.
Meiner Meinung nach sollte das keine wichtige Rolle spielen, da er ja sonst das selbe Hemd mit in einem Gebrauchten Zustand (1 Jahr) "auftreiben" müsste.
Liege ich da richtig?

Vielen Dank im Voraus.




-- Editiert am 12.04.2010 11:28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Auch wenn Person B den vollen Kaufpreis erstattet? Gibt es hierzu irgendeinen Anhaltspunkt oder sogar Rechtsprechung?


Der Schädiger muß den Schaden ersetzen, der eingetreten ist. Er kauft aber damit nicht das kaputte Hemd. Denn idealerweise ist der Schadensersatz ja genau die Differenz zwischen dem Restwert des kaputten Hemdes und dem Wert eines neuen Hemdes. Wenn der Restwert Null war, ist der Geschädigte folglich auch nicht bereichert.

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