Ich habe jemanden per SMS beleidigt

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
jennie2008
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Ich habe jemanden per SMS beleidigt

Hallo, ich habe jemanden per SMS beleidigt, und nun will mich derjenige strafrechtlich belangen.

Kurz zur Vorgeschicht: Ich bin verheiratet und hatte eine Beziehung mit einem verheirateten Mann, mit dem ich vor 10 Jahren schon eine Affäre hatte.
Mein Mann hat es durch einen dummen Fehler herausbekommen und hat die Frau dieses Mannes darüber informiert.
Darauf hin wurde diese Beziehung beendet. Ich wollte diese Frau aufklären, mit was für einen Mann sie verheiratet ist. Nachdem sich diese naive Frau auf kein Gespräch mit mir eingelassen hatte, wurde ich wütend, und habe sie in mehrenen SMS beleidigt. Außerdem habe ich ihr geschrieben, sie soll sich auf HIV untersuchen lassen.
Die weiteren Inhalte möchte ich nicht wiedergeben.
Jetzt will die Frau eine Erklärung und eine Entschuldigung von mir. Wenn ich das nicht mache, will sie rechtliche Schritte einleiten.

Habe ich mich strafbar gemacht, und mit was für Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich mich nicht entschuldige?

Angeblich hat diese Frau noch alle SMS auf ihrem Handy gespeichert.

Vielen Dank für eure Hilfe

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Naja, wenn Du nicht schreibst was Du da genau getippt hat, wird Dir hier auch keiner sagen können inwieweit Du Dich evtl. Strafbar gemacht hast.

grüße,
steffi

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wenn Du angezeigt wirst, wird das verfahren ziemlich sicher wegen Geringfügigkeit eingestellt oder auf den Privatklageweg verwiesen. Da kommt im Ergebnis nicht viel bei raus.

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#3
 Von 
jennie2008
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist mir jetzt etwas peinlich.
ich habe ihr geschrieben, dass sie hässlich, naiv und dumm ist, keine Allemeinbildung hat, wie ich es mit ihrem Mann getan habe und sie immer an mich denken wird, wenn sie mit ihm Sex hat.

Was kann ich denn schlimmsten Fall in einem Privatklageweg erwarten?

Viele Grüße
Jennie

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#4
 Von 
jennie2008
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Danke für Ihre Antwort.
Schön zu hören, das diese frustrierte Person mir nichts anhaben kann.
Ein Privatklage kann die sich eh nicht leisten.

Jennie2008

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#5
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

"ich habe ihr geschrieben, dass sie hässlich, naiv und dumm ist, keine Allemeinbildung hat, wie ich es mit ihrem Mann getan habe und sie immer an mich denken wird, wenn sie mit ihm Sex hat."

Na , das geht doch noch ;) Aber wenn es härter gewesen wäre, hätte es durchaus ärger geben können.

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#6
 Von 
jennie2008
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe aber auch Ausdrücke benutzt, die weit unter die Gürtellienie gehen. Ich weiß nicht, ob ich das hier schreiben sollte.

Vielen Dank
Jennie

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#7
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Klar, lass mal hören..

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jennie2008
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hier die SMS die ich verschickt habe, diese Person hat sie mir noch mal aufgeführt und mir in einem Schreiben zukommen lassen. Diese Person erwartet bis 16.01.08 eine schriftlich Entschuldigung und eine Erklärung warum ich sie so
angegangen bin.
Anderenfalls würde sie rechtliche Schritte einleiten.

Ich bin jetzt doch verunsichert, ob ich doch mit Konsequenzen rechnen muss. Wenn ja, mit was müsste ich rechnen wenn ich mich nicht entschuldige?

- Hässlich, du bist so hässlich….hihi

- X. leckt lecker Schne……. Probiere es mal mit ihm aus. LG

- Lass dich doch mal durch f…... Aber das kannst du nicht. Du weißt Ja noch nicht mal wie SEX ausgesprochen wird. Du tust mir leid.

- X…. F….. Super. Nur dich nicht.

- Ein schlechter Poet bist du, man merkt genau das du keine allgemeinbildung hast. Auweia. Du solltest mal Bücher lesen, aber die richtigen. Dosto Jewski. Ich denke deren inhalt verstehst du nicht.

- Soll ich dir was sagen, du bist einfach nur gewöhnlich Schrecklich!

-Du bist arm dran. Lässt dich von X.. verarschen. Wie doof muss man sein um das alles zu ertragen? Küssen, schne….. küssen, Po lecken, brüste knutschen. Was hast du zu bieten:) ausser deinen Falten?

- Und noch was, jedes Mal wenn du mit X schlafen willst, wirst du daran denken
wie wild er es mit mir getrieben hat.

- Viel Spass beim 6 wie du ja immer sagst. Sei mal offen, lass dich mal durchf…
Aber mit schmalen Lippen lässt sich nicht lecker bla….

- Wenn du deinen Mann liebst, nimm seine rasierten E… in den Mund und steck
deine Finger in seinen P.. Das hat er super gern. Und denk dabei immer an mich. ich hab es ihm gut besorgt. Hui.

- Will den alten Mann doch nicht. Der bringt es doch eh nicht.
Sein Motto: selbst ist die Frau. Und noch was, lass dich mal auf HIV untersuchen.Ist wichtig.

Diese SMS wurden Ende August geschrieben, Ende November habe ich im angetrunkenen Zustand bei ihr angerufen. Auch dort habe ich Beleidigungen dieser Art geäußert.
Die Wörter, wo Pünktchen hinter sind, waren ausgeschrieben. Man kann sich denken was damit gemeint ist.
Gruß
Jennie2008


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#9
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Naja, ist schon ein wenig ehrverletzend, aber wenn Du denkst Sie wird nichts auf dem Privatklageweg machen, dürfte da wohl nichts bei rum kommen.

Aber vielleicht schreibst Ihr ja trotzdem ein paar Zeilen, weil so richtig der Knaller ist es ja auch nicht sowas jemanden an den Kopf zu werfen..

p.s. was heißt denn eigentlich "schne…"

-- Editiert von Steffi Klein am 09.01.2009 14:54

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#10
 Von 
jennie2008
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort.
Was könnte mir bei einem Privatklageweg auf mich zukommen?

"schne" =" schneckchen"

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#11
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Naja, erst mal wird auf das Opfer einiges zukommen, wenn Sie diesen Weg einschlagen möchte. Sie müßte ne saubere Anklageschrift formulieren, was Sie ohne Anwalt wohl nicht hinbekommt und dieser müsste dann Klage einreichen, sie trägt dabei das volle Prozessrisiko, und muss mit ein paar hunnies in Vorkasse treten, zudem kann die Sache vorher noch beim Schiedsmann landen, und erst wenn diese Fruchtlos verläuft könnte Sie Klage einreichen.
Und Dich auf Schmerzensgeld verklagen für Ihre Erlittene Demütigung. Wie das Gericht dann entscheiden wird weiß niemand. Deshalb sind solche Privatdinger auch eigentlich recht selten, schon gar die Beleidigungen nicht so richtig krass waren bei Dir. Schreibe Ihr doch zurück, das Du die Sache hast prüfen lassen, und Sie keine Chance hat, sondern nur etliche hundert Euros verlieren wird, und selbst wenn Du verlieren solltest, würderst Du nicht einen Euro bezahlen und Sie auf den kompletten Kosten des Verfahrens und Ihren Anwaltskosten sitzenbleiben wird.

grüße

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#12
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Kein Staatsanwalt hat Lust, sich mit derartigem Kram zu beschäftigen und gemeinsam mit der Geliebter und der betrogenen Ehefrau schmutzige Wäsche zu waschen. Dies gilt insbesondere bei „Beziehungsstreitigkeiten“ und falls gegenseitige Beleidigungen begangen worden sind. Wenn der Mist angezeigt wird, wird es sehr wahrscheinlich zur Einstellung kommen, eventuell mit kleiner Geldauflage. Ich würde mir jeden Kontakt zu der anderen Frau verkneifen, auch das von Steffi vorgeschlagene Schreiben, denn sonst kommen da plötzlicher wieder irgendwelche Sachen rein, die man besser nicht schreibt.

Ärgerlicher könnte ein Schmerzensgeldprozess vor dem Zivilgericht werden.


Zur Privatklage:
Privatklage bedeutet, der Geschädigte kann statt der Staatsanwaltschaft den Täter vor dem Strafgericht anklagen. Wird man von der Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verwiesen, dann sagt einem die Staatsanwaltschaft durch die Blume: „Lass uns in Ruhe und mach denen Blödsinn alleine.“ In der Praxis ist die Privatklage in der weit überwiegenden Zahl schon von vornherein zum Scheitern verurteilt, weil der Privatkläger es nicht hinkriegt, eine formvollendete Anklageschrift zu schreiben; viele Anwälte übrigens auch nicht. Und wenn doch, dann hat der Amtsrichter genauso große Lust auf das Verfahren wie die Staatsanwaltschaft. Bestenfalls kommt da eine Mini-Geldstrafe heraus, wahrscheinlich aber wird der Privatkläger solange zusammengestaucht, bis er mit einer Verfahrenseinstellung einverstanden ist.

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#13
 Von 
jennie2008
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank, da bin ich ja beruhigt.
Was ist , oder wie funktioniert ein Schmerzensgeldprozess??



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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

+++ Was ist , oder wie funktioniert ein Schmerzensgeldprozess?? +++

:???:

Derjenige, der sich beleidigt fühlt, verklagt den Beleidiger vor Gericht auf Zahlung einer Summe X. Das Gericht entscheidet, wie schlimm die Beleidigung war und welche Summe angemessen ist. Beweispflichtig ist der Beleidigte, die Dame müsste also z.B. die SMS's noch gespeichert haben.

Prominentes Beispiel z.B. hier:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,284903,00.html

KEINE ANGST. Bei Ihnen wird's, wenn überhaupt, "nur" um ein paar hundert Euro gehen.

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#15
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

Also das
>> man merkt genau das du keine allgemeinbildung hast. Auweia.
>> Du solltest mal Bücher lesen, aber die richtigen. Dosto Jewski.
finde ich den Brüller. Das erzähl ich mal meinem Kumpel Dosto. Und seine Ehegattin, also die Frau Jewski, wird das bestimmt auch amüsieren. :grins:

*scnr* ;)
Gruß
Xavienne

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
jennie2008
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)


Hallo,

"KEINE ANGST. Bei Ihnen wird's, wenn überhaupt, "nur" um ein paar hundert Euro gehen."

Da bekomme ich doch Angst.
Was beteutet "wenn überhaupt"?
Ich bin mir ziemlich sicher das diese Frau die SMS noch gespeichert hat, ansonsten hätte sie die mir nicht Wortgetreu zukommen lassen.
Benötigt man bei einem Schmerzensgeldprozess auch einen Anwalt?
Oder geht man einfach zum Amtsgericht.
Ich weiss ja nicht ob diese Frau eine Rechtschutzversicherung hat, die würden doch die Anwaltskosten übernehmen oder?

Werde jetzt immer unsicherer.

Danke schon mal für die Antworten.

jennie2008

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

+++ Da bekomme ich doch Angst. +++
Jetzt reißen Sie sich mal zusammen! Wenn Sie meinen, andere beleidigen zu müssen, und die dann tatsächlich einen Schmerzensgeldanspruch durchsetzen, bei dem Sie zu vielleicht 500,- € an die Gegenseite zahlen müssen, dann ist dass eben das Lehrgeld für Ihr Verhalten.

Der Fall Stefan / Lisa war nur dazu da, um Ihnen an einem prominenten Beispiel zu erklären, was ein Schmerzensgeldprozess ist. Dass Sie tausende von Euro zahlen müssen ist natürlich Quatsch.

+++ Was beteutet "wenn überhaupt"? +++
Wenn die Frau überhaupt klagt,
wenn die Frau die Beleidigungen nachweisen kann,
wenn die Frau nicht auch Sie beleidigt hat, so dass sich die "Verletzungen" aufwiegen.




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