Hehlerware kaufen. Strafe?

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bobofatz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hehlerware kaufen. Strafe?

Hallo Leute, ich habe mal eine kurze Frage. Mir wurde gestern Helherware angeboten, zu einem sehr guten Preis. Erst war ich schon in Versuchung, und wollte es erst kaufen, aber dann habe ich es doch gelassen.
Nun meine Frage. Könnte mir die Staatsanwaltschaft nur wegen des Vorsatzes schon einen Strick drehen, oder hätte ich dafür kaufen müssen?
Und mit welchen Strafen hätte ich in beiden Fällen rechnen müssen?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nur der Vorsatz ist nicht strafbar - die Gedanken sind frei. Erst wenn man den Schritt zum "jetzt geht's los" macht wird's strafbar. Wenn man es sich dann aus eigenem Antrieb noch anders überlegt, wäre das ein Rücktritt vom Versuch - mit strafbefreiender Wirkung.
Wie hoch im Falle des vollendeten Kaufs, also der vollendeten Hehlerei, die Strafe wäre, kann nicht gesagt werden. Das kommt auf die Menge und den Wert der Sachen und das strafrechtliche Vorleben des Käufers an.

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