Hehlerei - was kann jetzt auf mich zu kommen?

19. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
nogE
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hehlerei - was kann jetzt auf mich zu kommen?

hallo,

ich habe mal ne frage und zwar wurde ich mit einem gestohlen fahrad von der polizei aufgehalten, ich habe das fahrrad einer person abgekauf, die ich aber bis heute nicht mehr ausfindig machten konnte. ich habe bei der polizei gesagt, das ich das fahrrad gekauft habe, mir aber nicht gleich gedacht habe das es gestohlen ist. was kommt oder kann jetzt auf mich zu kommen. ich war darmal 18 jahre alt.??

danke noge

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das kommt darauf an, ob man davon ausgeht, daß Du wußtest -oder nach den Umständen des Kaufes (z.B. besonders günstiger Preis für ein teures Fahrrad) wissen konntest-, daß es sich um Diebesgut handelt.

Solltest Du verurteilt werden (oder das Verfahren nach § 45 JGG mit Auflage eingestellt werden), wären Sozialstunden recht wahrscheinlich

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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