Hausverbot ohne Grund?

12. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lykanthrop
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverbot ohne Grund?

Hallo

Folgender Vorfall: in meiner Nähe befindet sich ein großes Einkaufszentrum. Ich halte mich hier nahezu täglich auf, so natürlich auch am Wochenende. Und so kaufe ich wochenends natürlich gelegentlich Alkohol ein – sollte ja kein Problem sein, sonst wäre Alkohol ja nicht im Sortiment der Supermärkte innerhalb dieses Einkaufszentrums.
Da wohl in letzter Zeit häufig Minderjährige durch Volljährige oder schlechte Kassenkontrollen an Alkohol gekommen sind, achtet der Sicherheitsdienst in letzter Zeit sehr darauf, ob Volljährige Alkohol für Minderjährige kaufen (nach deren Aussagen auf Anweisung der Polizei; ob das tatsächlich stimmt, weiß ich nicht). So ergab es sich vor knapp einem Monat, dass ich also im REWE, der sich in diesem EKZ befindet, Alkohol für den Abend gekauft habe. Konkret 2 Flaschen Vodka und eine Jack Daniels. Das bekam scheinbar die Security mit und nachdem ich vor dem Laden den erworbenen Alkohol in die Tasche packt, sprach mich einer der Securityleute an, ich würde Alkohol für Minderjährige kaufen und solle hier auf seinen Kollegen (soweit ich weiß, handelt es sich bei diesem um den "Chef" der Security, ich weiß es aber nicht genau) warten, was ich dann auch tat. Dieser warf mir ebenfalls vor, ich hätte den Alkohol für Minderjährige gekauft und meinte, ich hätte nun ein einjähriges Hausverbot. Tatsächlich kaufte ich den Alkohol aber für mich selbst und einen Freund von mir, der bereits über 18 ist (wohingegen ich selbst erst 17 bin), weil wir im Anschluss noch zu der Geburtstagsfeier von einem Bekannten gehen wollten. Ich wollte dies deshalb nicht so akzeptieren und diskutierte mit den beiden Herren von der Security. Der eine (der dazu gekommen war und mir das Hausverbot erteilt hat) sagte dann zu mir, ich solle mit seinem Kollegen weiterdiskutieren, er rufe derweil die Polizei an. Ich diskutierte also mit seinem Kollegen weiter, welcher dann nach meiner Argumentation zu mir meinte, ich solle einfach nach Hause gehen und dann ist alles in Ordnung (respektive ich bekomme kein einjähriges Hausverbot). Das tat ich dann auch (davor unterhielt ich mich lediglich noch kurz mit der eingetroffenen Polizei, welche nur den Alkohol konfiszierten, da ich selbst ja noch minderjährig bin und meine Eltern über den Vorfall informierten). Die Tage danach bin ich wie gewohnt in dieses Einkaufszentrum gegangen, habe dort eingekauft, im Café gesessen usw., ohne dass ich dabei auch nur einmal von einem der Securitymänner angesprochen worden wäre. Ich konnte mich ohne Probleme dort aufhalten und wurde nie auf ein Hausverbot angesprochen, ging also bis Vorgestern davon aus, dass sich die Situation geklärt hätte. Nun befand ich mich diesen Montag wie so oft in diesem Einkaufszentrum, genauer gesagt vor der Tür (aber auf dem Gelände), um eine zu rauchen, als auf einmal der Securitymann, mit dem ich bereits im Dezember den Kontakt hatte, vorbei und wies mich daraufhin, ich solle das Gelände verlassen, da ich Hausverbot hätte, anderenfalls würde er die Polizei rufen wg. Hausfriedensbruch. (Ein Freund von mir musste dies übrigens nicht, obwohl er zwei Wochen zuvor in der selben Situation gewesen ist, wie ich bzgl. Alkohol)

Nun würde mich interessieren, ob das so einfach möglich ist? Ein schriftl. Hausverbot o. ä. habe ich nie erhalten, und in der Zwischenzeit war ich beinahe jeden Tag ungestört auf dem Gelände des Einkaufszentrums. Auch wurde mir kein Grund genannt – ich weiß also nicht mal genau, ob das etwas mit dieser Alkohol-Geschichte zu tun hat, ich vermute es nur, weil ich (im Gegensatz zu manch anderem) mich nie in diesem Kaufhaus daneben benommen habe und es somit eigentlich überhaupt keinen Grund für ein Hausverbot geben kann.
Generell würde mich das nicht mal stören, das Problem bei der Sache ist nur, dass ich mehr oder weniger auf dieses Einkaufszentrum angewiesen bin: ich gehe hier seit Jahren zum Friseur, ich kaufe dort sämtliche Kleidung von mir ein, ich kaufe hier für Wochenenden ein, ich kaufe hier Nahrungsmittel ein, treffe mich hier mit Freunden usw. Deshalb wäre es wirklich eine gravierende Einschränkung, dieses Einkaufszentrum ein Jahr lang nicht betreten zu dürfen, welche ich nicht einfach hinnehmen möchte in Anbetracht dessen, dass es eigentlich keinen gerechtfertigten Grund für ein Hausverbot gibt.
Ich habe schon darüber nachgedacht, mich beim Center-Management zu beschweren, wobei sich hier die Frage stellt, ob das tatsächlich Sinn macht und nicht somit das Hausverbot viel eher bestätigt als aufgehoben würde. Deshalb habe ich gedacht, dass ich wohl erst einmal abwarten sollte, wie sich die Security in den nächsten Tagen verhält, da ich ja sonst auch nie Probleme hatte bzgl. eines Hausverbots o. ä.

Also im Allgemeinen würde mich interessieren: Geht sowas? Hausverbot, vollkommen ohne triftigen Grund?
Gibt es da irgendeine Möglichkeit, gegen sowas vorzugehen? Ich möchte mich eigentlich nicht derart einschränken müssen, solange es keinen berechtigten Grund für das Hausverbot gibt.

Vielen Dank im Voraus. :)

Ps. Tut mir Leid, falls das hier der falsche Bereich ist. Ich war mir nicht sicher, in welchen Bereich diese Frage am besten passt und da ich hier auch einige andere Fragen zum Thema "Hausrecht und Hausverbot" fand, habe ich meine auch hier geschrieben.



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Grundsätzlich können private ohne Angabe von Gründen ein Hausverbot erteilen. Die Rechtsprechung schränkt dies aber durchaus für die Fälle ein, in denen auch ein privat betriebenes Geschäft für den Publikumsverkehr geöffnet ist. In den Fällen bedarf es dann eines sachlichen Grundes, der aber angesichts deiner Schilderungen unter Umständen durchaus in dem Kauf von Alkohol als Minderjähriger gesehen werden kann.
Ich denke hier solltest Du das gespräch mit der Leitung des Einkaufszentrums suchen und dich informieren, ob diese tatsächlich nach dieser "einmaligen" Angelegenheit an dem Hausverbot festhalten möchte.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Ein schriftl. Hausverbot o. ä. habe ich nie erhalten


Aber ein mündliches. Ein Schriftformerfordernis gibt es nicht.

quote:
in der Zwischenzeit war ich beinahe jeden Tag ungestört auf dem Gelände des Einkaufszentrums


... und hast damit also mehrfachen Hausfriedensbruch begangen.

quote:
Auch wurde mir kein Grund genannt


Das ist auch nicht nötig, es muß nur einen geben. ;)

Da es für so einen Laden sehr ärgerlich sein kann, wenn es einem Jugendlichen gelingt, dort Alkohol zu kaufen (bis hin zum Konzessionsentzug), ist klar, daß die ein Interesse daran haben, solche Leute nicht mehr dort herein zu lassen.

Und nein, das wird auch nicht dadurch "besser", daß man möglicherweise (hier zum Glück ja nicht ;) ) lamentiert, der Laden hätte ja Mitschuld, wenn er Jugendlichen Alkohol verkauft.

quote:
dass ich mehr oder weniger auf dieses Einkaufszentrum angewiesen bin


Ist das die einzige Möglichkeit zum Einkaufen im Umkreis von 50 km oder wieso? Es geht doch wohl um reine Bequemlichkeit.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Und nein, das wird auch nicht dadurch "besser", daß man möglicherweise (hier zum Glück ja nicht
) lamentiert, der Laden hätte ja Mitschuld, wenn er Jugendlichen Alkohol verkauft.


Der Laden hat keine Mitschuld sondern die alleinige Schuld.

Das JuSchG verbietet nicht Jugendlichen Alkohol zu kaufen, sondern den Betreibern von Gaststätten und Verkaufststellen Alkohol an Jugendliche zu verkaufen .

Gegen welches Gesetz soll ein Jugendlicher den verstoßen, wenn er versucht Alkohol zu kaufen?

quote:
Da es für so einen Laden sehr ärgerlich sein kann, wenn es einem Jugendlichen gelingt, dort Alkohol zu kaufen (bis hin zum Konzessionsentzug)


.... sollte man sich als Verkäufer den Ausweis zeigen lassen, da man sich sonst ggf. strafbar macht.




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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lykanthrop
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
quote:
Ein schriftl. Hausverbot o. ä. habe ich nie erhalten

Aber ein mündliches. Ein Schriftformerfordernis gibt es nicht.

Nun, zumindest auf Verlangen besteht sie schon. Zumindest, wenn ich den entsprechenden Gesetztext richtig verstanden habe.

quote:
quote:
in der Zwischenzeit war ich beinahe jeden Tag ungestört auf dem Gelände des Einkaufszentrums

... und hast damit also mehrfachen Hausfriedensbruch begangen.

Sehe ich nicht so. Ich bin ja mehrfach der Security über den Weg gelaufen, habe mich teilweise sogar mit den Herren von der Security ganz nett unterhalten. Hätte ich tatsächlich ein Hausverbot, hätte doch die Security mich dann darauf hinweisen müssen bzw. hätte die Polizei verständigt (so wie das bei einem Bekannten von mir geschehen ist). Selbst der Herr von der Security, der damals zu mir meinte, ich hätte Hausverbot (was ja wie gesagt von seinem Kollegen nur wenige Minuten später wieder aufgehoben wurde), hat mich mehrfach gesehen und auch mit mir geredet ganz normal – bis zum Montag der vergangenen Woche. Nach wie vor ist er übrigens das einzige Mitglied der Security, das etwas von diesem angeblichen Hausverbot weiß, was ich noch seltsamer finde, in Anbetracht dessen, dass eigentlich die Regelung in dem EKZ so ist, dass sämtliche Securityleute eine Liste mit den Namen der Personen haben, die Hausverbot haben und sämtliche Mitarbeiter der Security meinen Namen wissen, somit also auch von diesem Hausverbot wissen müssten, wenn ich es hätte.

quote:
quote:
Auch wurde mir kein Grund genannt

Das ist auch nicht nötig, es muß nur einen geben.

Muss dieser auch nicht auf Nachfrage angegeben werden? Ich meine, das kann man ja immer sagen, dass man einen Grund hat, solange dieser nicht angegeben werden muss.

quote:
Da es für so einen Laden sehr ärgerlich sein kann, wenn es einem Jugendlichen gelingt, dort Alkohol zu kaufen (bis hin zum Konzessionsentzug), ist klar, daß die ein Interesse daran haben, solche Leute nicht mehr dort herein zu lassen.

Und nein, das wird auch nicht dadurch "besser", daß man möglicherweise (hier zum Glück ja nicht ) lamentiert, der Laden hätte ja Mitschuld, wenn er Jugendlichen Alkohol verkauft.


Dann soll der Laden sich doch darum kümmern, dass dort eine richtige Ausweiskontrolle erfolgt. Es ist einem Jugendlichen schließlich nicht verboten, Alkohol zu kaufen, einem Laden aber, den Alkohol an Minderjährige zu verkaufen. Ich sehe in dem Falle den Fehler aus rechtlicher Sicht ehrlich gesagt sogar überhaupt nicht bei mir, sondern ausschließlich bei dem Supermarkt.
Ist doch nicht meine Schuld, wenn die Kassiererin nicht rechnen kann und sich bei meinem Personalausweis um ein Jahr verrechnet und bei einem fünfzehnjährigen Freund von mir sogar gar nicht erst nach dem Ausweis fragt.

quote:
quote:
dass ich mehr oder weniger auf dieses Einkaufszentrum angewiesen bin

Ist das die einzige Möglichkeit zum Einkaufen im Umkreis von 50 km oder wieso? Es geht doch wohl um reine Bequemlichkeit.

Nun ja, in jedem Falle ist es mit extremen Einschränkungen verbunden, wenn ich für jeden Einkauf über 2 Stunden brauche, nachdem ich um 18 Uhr Schulschluss habe. Die vier Stunden, die ich als angehender Abiturient am Tag für die Schule arbeiten muss, müssen dann in die Nacht verlegt werden.
Einen vernünftigen Friseur gibt es hier zudem tatsächlich nicht in der Nähe. Nur zwei absolute Billigschuppen und eben den teuren Friseur, zu dem ich gehe, welcher sich jedoch in besagtem Einkaufszentrum befindet. Bekleidungsgeschäfte sind komplett Fehlanzeige im Umkreis außerhalb des Einkaufszentrums, hierfür müsste ich also knapp 1,5 Stunden in die Stadt fahren (und dafür habe ich außerhalb der Ferien absolut keine Zeit).

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12317.01.2011 14:41:56
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Gegen welches Gesetz soll ein Jugendlicher den verstoßen, wenn er versucht Alkohol zu kaufen?


Wo schreibe ich denn, daß der Jugendliche gegen ein Gesetz verstoßen hat?
Er hat aber durch seinen (erfolgreichen) Versuch, Alkohol zu erwerben, den Betreiber möglichen Sanktionen ausgesetzt. Daß der Betreiber so jemanden nicht mehr in seinem Laden haben möchte, ist logisch, also ist das Hausverbot nicht willkürlich.
Im übrigen schützt das Hausverbot damit auch den Jugendlichen vor weiteren Alkoholkäufen dort. Daß der Betreiber bei Nachlässigkeit bestraft wird, hilft dem Jugendlichen dann ja auch nicht mehr.

quote:
Nun, zumindest auf Verlangen besteht sie schon. Zumindest, wenn ich den entsprechenden Gesetztext richtig verstanden habe.


Welchen meinst du denn?

quote:
sämtliche Mitarbeiter der Security meinen Namen wissen, somit also auch von diesem Hausverbot wissen müssten, wenn ich es hätte


Die kennen dich alle persönlich? (Da mußt du ja schon oft aufgefallen sein...) Oder haben die Listen auch Fotos enthalten?

quote:
Muss dieser auch nicht auf Nachfrage angegeben werden? Ich meine, das kann man ja immer sagen, dass man einen Grund hat, solange dieser nicht angegeben werden muss.


Es steht dir ja frei, gegen das Hausverbot zu klagen, dann wird der Betreiber vor Gericht schon einen Grund präsentieren können. ;)

Ansonsten würde das ja bedeuten, solange mir der Grund nicht nachweislich per Einschreiben/Rückschein umfassend zu meiner persönlichen Zufriedenheit erläutert wurde, dürfte ich das Hausverbot fröhlich ignorieren?

quote:
Ich sehe in dem Falle den Fehler aus rechtlicher Sicht ehrlich gesagt sogar überhaupt nicht bei mir, sondern ausschließlich bei dem Supermarkt.


Richtig, hat aber keine Auswirkungen auf das Hausverbot. Es ist dir ja auch nicht gesetzlich verboten, in einer Disco einen Vorstadtproll dazu zu provozieren, dich zu schlagen, trotzdem wird dir das Verhalten ein zulässiges Hausverbot einbringen.

quote:
Bekleidungsgeschäfte sind komplett Fehlanzeige im Umkreis außerhalb des Einkaufszentrums, hierfür müsste ich also knapp 1,5 Stunden in die Stadt fahren


Alles kein Argument; wäre dort kein Einkaufszentrum, müßtest du ja auch fahren und bekämst deine Dienstleistungen nicht auf Staatskosten vor die Tür geliefert.

Entscheidend ist nur die Berechtigung, nicht die Zumutbarkeit. Ansonsten wäre ja auf dem Wege wieder eine Einschränkung der Vertragsfreiheit eingeführt, wenn jemand Verträge mit Dritten dann nicht ablehnen dürfte, wenn das für den Betreffenden mit "Umständen" verbunden ist.

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