Hausverbot eines Vermieters

16. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Charlie3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Hausverbot eines Vermieters

Hallo erstmal!
Ich bin momentan total geschockt, genervt und weiß nicht weiter.
Meine Mutter hat schon seit Jahren nur streß mit den Vermieter bzw. Erbgemeinschaft Vermitern., aber egal.
Es kann doch nicht sein, das man von einem Vermieter beschimpft und bedroht wird. Meine Mutter wohnt in eine 3 Zimmer Wohnung. Natürlich als Sohn, besuche ich sie und jedesmal wenn eins der Vermieter da ist, beschimpft er mich ohne irgendeinen Grund, bzw. es gibt zwar momentan einige Sachen wo wir einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben, aber das ist eine sehr lange Geschichte.
Also ich fange mal mit meine schilderung mal an. Meine Mutter ist zur Zeit In REHA gegangen und ich gehe natürlich jedentag in der Wohnung rein, weil sie noch eine Katze hat. D.h., ich füttere die Katze und natürlich lüfte ich die Wohnung. Dann nach so eine halbe bis eine Stunde verlasse ich die Wohnung und das drei mal am Tag natürlich, wegen der Katze.
Auf jedenfall heute nach der Arbeit bin ich natürlich wieder hingegangen um die Katze zu füttern und wer war wohl grad am rumhacken am Garten der Vermieter. Da fing er wieder an mich zu beschimpfen und zu bedrohen mit der Hacke oder Rächen, ich ging dann zu ihm hin und sagte ihm das er bitte mit seine kinderliche aussagen unterlassen soll. Das ging dann hin und her, das er dann weg ging. Nach 5 min. kam er wieder und sprach eins der Nachbarn. Nach 10 min. kam dann die Polizei. Sie sagten mir, das ich die Wohnung zu verlassen habe, weil der Vermieter mir einen Hausverbot erteilt hat. Ich sagte natürlich der Polizei, das ich momentan auf die Wohnung auspassen würde und die Katze füttere. Aber trotzdem darf ich jetzt nicht mehr rein.
Meine Frage lautet, wie kann so ein Rechtssystem gehen? Was
kann ich dagegen tun, bzw. besonders wenn so ein Mensch erst Leute beschimpft und bedroht und dann sowas.
Ist dieses Hausverbot gültig???

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8 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

Das Recht des Mieters an der Mietwohnung und an der Benutzung anderer Teile des Hauses ist kein uneingeschränktes, sondern findet seine Schranke in den Rechten des Vermieters (RG GA 59, 289). Es ist aber grundsätzlich davon auszugehen, daß sich jeder Hauseigentümer beim Abschluß von Mietverträgen das Recht vorbehält, allen Personen die Tür zu weisen, deren Aufenthalt im Hause ihm nicht zuzumuten ist, auch wenn der Mieter sie empfangen möchte (OLG Köln MDR 1954, 359). So wird in der Rechtsprechung allgemein und mit Recht die Ansicht vertreten, daß der Hauseigentümer solche Besucher eines Mieters nicht zu dulden braucht, die seinen Ruf oder den Charakter seines Hauses gefährden oder andere Hausbewohner erheblich belästigen. Der Hauseigentümer darf mithin derartigen Besuchern die Tür weisen und notfalls Gewalt anwenden, falls sie sich schon im Hause aufhalten und auf seine Aufforderung hin nicht entfernen, so daß sie sich des Hausfriedensbruchs schuldig machen. Dieses natürlich nur, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen. Nebenräume (Keller, Gänge, Garagen usw.) werden dem Begriff der Wohnung mit unterstellt. Sie gehören auch bei Mehrfamilienhäusern als integrierende Bestandteile zu den Wohnungen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo Hr. J. Roenner,
heisst das,das der vermieter bestimmen kann wer mich besuchen darf und wer nicht?
gruss,
KristijanM

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

quote:
heisst das,das der vermieter bestimmen kann wer mich besuchen darf und wer nicht?


Wohl nur in sehr engen Grenzen. In dem oben geschilderten Fall erscheint mir ein Hausverbot unzulässig.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Kristijan M.,

wie mein Kollege schon ausführte; in bestimmten engen Grenzen, kann der Vermieter auch von dem Mieter geduldete Personen des Hauses verweisen und ein Hausverbot aussprechen.

Hier nochmal der entsprechende Auszug aus meinem Beitrag:

'So wird in der Rechtsprechung allgemein und mit Recht die Ansicht vertreten, daß der Hauseigentümer solche Besucher eines Mieters nicht zu dulden braucht, die seinen Ruf oder den Charakter seines Hauses gefährden oder andere Hausbewohner erheblich belästigen.'


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

ich schliesse mich Bob.Vila an.

Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter, dem Mieter den ungestörten Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Es gehört zum grundrechtlich geschützten Rechtsbereich des Mieters aus Art. 2 GG und entspricht auch allgemeiner Ansicht, dass der Mieter ohne besondere Erlaubnis des Vermieters Besucher empfangen darf.

Für den Bereich innerhalb der Wohnung ist der Mieter alleiniger Hausrechtsinhaber.

Es ist daher allein Sache des Mieters, zu bestimmen, wer ihn in seinen Räumen aufsuchen darf. Der Vermieter darf die Besucher nicht am Betreten des Hauses hindern. Hinsichtlich der gemeinschaftlichen Hausteile steht dem Vermieter zwar das Hausrecht zu, in der Ausübung dieses Rechts ist er aber infolge der Vermietung beschränkt. Insoweit muss er gegenüber dem Mieter dulden, dass der Besucher die gemeinschaftlichen Hausteile betritt. Die Duldungspflicht endet, wenn der Besucher die Grenzen dieses Betretungsrechts überschreitet, etwa indem er die gemeinschaftlichen Hausteile beschädigt oder verunreinigt oder indem er in sonstiger Weise den Hausfrieden stört. Der Umstand, dass der Besucher innerhalb der Wohnung des Mieters den Hausfrieden stört, rechtfertigt die Ausübung des Hausrechts durch den Vermieter nicht.

Im vorliegenden Fall muss dem Vermieter mitverschulden vorgehalten werden, da er die Gegenseite erst durch sein unredliches Verhalten zu Unhöflichkeiten provoziert hat. Das Besuchsrecht des Mieters wird in rechtsmissbräuchlicher Weise unterlaufen, wenn der Vermieter sein Hausrecht ausübt.

MfG Gruwo

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
danny19
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo.
habe ein ähnliches problem.

bin vor kurzem zu meinem kumpel gezogen.deswegen musste auch der mietvertrag geändert werden.

bis hier hin noch alles gut.
doch dann stand die polizei wegen mir vor der tür.es ging schnell rum das ich verhaftet worden bin.ich wurde am abend wieder frei gelassen weil sich rausgestellt hat das ich der falsche war.
2 tage später kam er in die wohnung und verlangte den neuen mietvertrag und gab meinem kumpel seinen alten wieder.
er sagte mir das der vertag somit null und nichtig ist und erteilte mir hausverbot nur weil ich flasch verdächtigt worden bin.
er sagte auch noch zu meinem kumpel, wenn ich nochmal zu ihm kommen würde, wäre auch sein mietvertrag sofort gekündigt und er könnte seine sachen packen.

kann er das einfach so machen oder gibt es da doch noch ne möglichkeit??

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
danny19
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

soll das jetz heißen das er mir kein hausverbot erteilen kann solange ich bei meinem kumpel in der wohnung bin??
kann er ihn fristlos aus der wohnung werfen wenn ich bei ihm bin??
wäre nett wenn sie mir die paragraphen nennen könnten um ihm das mal unter die nase halten zu können.

2x Hilfreiche Antwort

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