A hat in einem Supermarkt etwas gestohlen im wert von ca. 35 €. Die Vertragsstrafe von 100€ wurde direkt bezahlt. A erhielt eine Quittung, worauf ein hausverbot von einer Dauer von 3 Monaten vermerkt ist.
gesagt hatte der Detektiv aber 1 Jahr.
was gilt nun?
Hausverbot - Supermarkt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
wenn A sich unsicher ist, schreibt A mal einen Brief an den Supermarkt und fragt nach.
Gruß vom mümmel
klar, das ginge. aber a hat ja nunmal diese Qutittung. was gilt also rechtlich?
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Rechtlich sind die 100 Euro keine Vertragstrafe (der Inhalt dieses Vertrags wäre ja sowas wie das 7. Gebot: 'Du sollst nicht stehlen') sondern eine 'Bearbeitungsgebühr', welche allerdings zu hoch ausgefallen ist, i.A. werden 50 EUR als begründbare Obergrenze angenommen.
Das Hausverbot wird nicht vom Detektiv ausgesprochen sondern vom Hausrecht-Inhaber, in diesem Fall wohl der Geschäftsleitung des Ladens.
Käme also darauf an, wer diese 'Quittung' unterschrieben hat.
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