Hausverbot - Supermarkt

11. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Pimboli1210
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverbot - Supermarkt



A hat in einem Supermarkt etwas gestohlen im wert von ca. 35 €. Die Vertragsstrafe von 100€ wurde direkt bezahlt. A erhielt eine Quittung, worauf ein hausverbot von einer Dauer von 3 Monaten vermerkt ist.

gesagt hatte der Detektiv aber 1 Jahr.

was gilt nun?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Hi,

wenn A sich unsicher ist, schreibt A mal einen Brief an den Supermarkt und fragt nach.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pimboli1210
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

klar, das ginge. aber a hat ja nunmal diese Qutittung. was gilt also rechtlich?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
query
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 14x hilfreich)

Rechtlich sind die 100 Euro keine Vertragstrafe (der Inhalt dieses Vertrags wäre ja sowas wie das 7. Gebot: 'Du sollst nicht stehlen') :grins: sondern eine 'Bearbeitungsgebühr', welche allerdings zu hoch ausgefallen ist, i.A. werden 50 EUR als begründbare Obergrenze angenommen.

Das Hausverbot wird nicht vom Detektiv ausgesprochen sondern vom Hausrecht-Inhaber, in diesem Fall wohl der Geschäftsleitung des Ladens.

Käme also darauf an, wer diese 'Quittung' unterschrieben hat.



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"Hättest du mich mal früher gefragt,
dann hätte ich dir gleich
keine Antwort geben können."

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