Hausverbot...

19. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kalbim
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot...

Hi, ich habe vor einiger Zeit Ladendiebstahl begangen, jetzt habe ich - natürlich - in diesem bestimmten Kaufhaus Hausverbot. Jetzt wollte ich mal fragen, ganz ehrlich, wie hoch ist denn eigentlich die Gefahr, dass ich, wenn ich eine andere Filiale dieses Kaufhauses betrete, "erwischt" werde??? Ich meine, ich wurde doch nicht fotografiert oder sowas und wenn ich nach meinem namen gefragt werde, kann ich doch einen falschen angeben. Theoretisch.... Kann mir die Frage jemand beantworten?? Denn ich mag den Stil und die Klamotten dieses Kaufhauses ziemlich gerne, bereue die Tat auch und werde das sicher nicht noch einmal tun... Will halt nur so gerne wieder dort einkaufen gehen.

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14 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Tja, vielleicht wecheln die Verkäuferinnen mal die Filiale, oder das gleiche Detektivbüro ist für alle Filialen der Kette zuständig, und ein Detektiv/Verkäufer erkennt Dich. Das wären so zieml. die einzigen Möglichkeiten. Wirkl. in Schwulitäten kämst Du aber wohl nur, wenn Du wieder dort klaust und erwischt wirst. Wenn dann festgestellt wird, daß Du schon HV hast, ist auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch fällig. (ist sie natürl. auch wenn Du nicht klaust und Dich jemand erkennt)



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Es wäre natürlich auch denkbar, dem Kaufhaus einen Entschuldigungsbrief zu schreiben, Reue zu zeigen und im Hinblick auf künftige echte Einkäufe darum zu bitten, das Hausverbot aufzuheben. Es muss ja nicht ein Leben lang gelten. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sanas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo! Ich habe gestern ein Diebstahl beganen in dem Haus Breuninger, es lief so. Ich hatte einen T-shirt in Wert von 40 Euro angehabt unter meiner Jacke und bin rausgegangen aus dem Laden, da mich ein Detektiv verfolgte erwische er mich draussen und nehmte mich mit rein. Dann sagte mir der Detektiv, dass sie auf dem Video haben dass ich vor zwei Tagen noch 2 Paar Socken aus dem Laden geklaut habe was ich auch zugegeben habe genauso wie das T-shirt. Der Detektiv war sich aber sicher dass ich noch mehr Sachen mitgehen lassen habe, was ich aber nicht gemacht habe. Da ich sicher sagte dass ich mit den anderen vermissten Sachen nichts zu tun habe, rufte er die Polizei an und sie kamen und nahmen meine Personalien an und bekam noch ein Jahr lang Hausverbot. Die Polizei kam mit mir direkt danach nach Hause und durchsuchte meine Wohnung, da ich nichts zu verbergen hatte, gingen sie leer wieder weg( Die Socken habe ich wieder zurueckgegeben} Ich bin 19 Jahre alt und noch Schuelerin der 11 Klasse der Wirtschaftsgymnasium. Die Polizei sagte mir, dass ich in ca. 2 Wochen vom Gericht hoeren werde. Ich moechte wissen was eigentlich hinter so etwas steht? Und ob ich bei einem Diebstahl in Wert von ca. 50 Euro vorbestraft werden kann und ob mit mir nach dem Jugendstrafrecht oder nach dem Erwachsenenrecht gehandelt wird?

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" "

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Mit 19 kann man sowohl per Jugendrecht oder per Erwachsenrecht behandelt werden. Das entscheidet ggf. das Gericht auf Empfehlung des Jugendamtes.

Wenn das Deine erste Straftat war (bei der Du erwischt wurdest), wirst Du wohl diesmal nocht mit einer Verfahrenseinstellung davon kommen. Dann wärst Du auch nicht vorbestraft.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Tja, die erste war es ja nicht, Video sei Dank. Das wird am Ergebnis aber kaum etwas ändern.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das wird am Ergebnis aber kaum etwas ändern.

Das denke ich auch

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 22.08.2004 16:46:28

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Peggy.L
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, ich moechte auch gerne fragen.Ich habe auch ein Diebstahl fuer 14 euro begonnen.Mein erstes...Nahrungsmittell.Hausverbot habe ich bekommen und dazu 100 euro bezahlt.Was kommt noch jetzt?Wieviel muss ich noch zahlen?Kommt noch ein Gericht?Muss ich vielleicht noch ins Gefengenis?Ich bin auch keine Deutsche, aber komme ich aus der EU Laender.Bitte helfen sie mir, ich fuehle mich sehr schlecht...Danke...und dazu habe ich noch viel Angst....

-- Editiert von Peggy.L am 27.06.2007 01:02:40

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
chioaachen
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
ich habe eine grundsätzliche Frage zum Hausverbot. Gibt es einen Unterschied zwischen mündlichem und schriftlichem Hausverbot? Stimmt es, dass ein mündliches Verbot nur maximal 2 Wochen gilt, wenn es nicht schriftlich bestätigt (wiederholt) wird ?

Danke für eine fachkundige Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Hallo Peggy,

wenn das Ihr erster Diebstahl für 'nur' 14 Euro war, kommen sie 100% NICHT ins Gefängnis.

Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, kommt eine Geldstrafe auf Sie zu.

Falls Sie unter 21 J alt sind, kann noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, dann wären es Sozialstunden.

Voraussetzung ist, dass der Diestahl zur Anzeige gebracht wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Peggy.L
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank fuer den Rat.Es hat mir viel geholfen.....Und wieviel ist so ungefahr di Geldstraffe?Was passiert dann, wenn ich so viel geld nicht bezahlen kann? Danke.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
chioaachen
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

Wäre sehr dankbar, wenn auch mal jemand MEINE Frage beantworten würde.

DANKE !!

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ Peggy:

Geldstrafe ist unwahrscheinlich. Wie alt sind Sie denn ?

@ ciaoachen:

Nein, es gibt keinen Unterschied zwischen mündlichem und schriftlichem Hausverbot.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
chioaachen
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

@ justice 005.
Dankeschön!

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Peggy.L
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Dankeschoen fuer die Antwort.Ich bin jetzt 24 Jahre.Was kommt dann , wenn nicht Geldstrafe?Aber wie gesagt, bezahlen kann ich es nicht, ich verdiene kein Geld und moechte ich sowieso aus Deutschland weg gehen?
Dankeschoen.

1x Hilfreiche Antwort

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