Hausverbot - Gilt das für ewig?

26. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)
Hausverbot - Gilt das für ewig?

Es ist etwas schwierig das so zu beschreiben, aber ich versuch es einfach mal.

Ich bekam letzte Woche in einem Kaufhaus mündlich hausverbot. Nicht wegen eines Diebstahls oder einer Beleidigung oder Zerstörung, NEIN, sondern wegen meinem Hobby. Man unterstellte mir unmenschlichkeit u.a. Ohne mich anzuhören, ohne mir eine Chance auf Richtigstellung zu geben. Zuletzt hieß es: ich will sie hier nie mehr sehen will. Sonst würde es ein längeres gespräch mit 2 Männern (polizei) geben.

Gilt das für ewig? Oder nur 1 Jahr? Schriftlich wurde mir nichts mitgeteilt. Ich hatte dort gearbeitet.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

Was für ein Hobby hast du denn so?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Das Hausverbot gilt so lange, wie der Hausrechtinhaber es möchte.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

kann ich denn gegen das hausverbot juristisch vorgehen, wenn man mir etwas unterstellt was ich nicht getan habe, oder kann er das einfach wegen meiner schwarzen Haare geben?

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Gegen das Hausverbot als solches können Sie nicht juristisch vorgehen. Gegen die Unterstellung schon eher (wenn die wahrheitswiderig ist).

****oder kann er das einfach wegen meiner schwarzen Haare geben?****

Ja, könnte er. Anders läge der Fall, wenn er prinzipiell ALLEN Schwarzhaarigen, oder allen Chinesen, oder allen Homosexuellen Hausverbot geben würde, WEIL die schwarzhaarig, chinesich, oder homosexuell sind. Das wäre dann eine Diskriminierung ganzer Bevölkerungsgruppen und dagegen könnte man vorgehen.

Ausserdem haben Sie das Hausverbot ja auch nicht wegen Ihrer schwarzen Haare bekommen, sondern wegen Ihres Hobbys (das Sie uns immer noch nicht verraten haben)

-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.10.2008 19:06

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.11.2008 19:46:12
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 14x hilfreich)

Vielleicht hat er seine schwarzen Haare im unteren Bereich und sein Hobby ist es, die schwarzen Haare vor den Umkleidekabinen zu präsentieren.....

Villeicht, vielleicht, vielleicht.....

:grins:

-----------------
"*Hass ist blind und dumm, wer Hass verspürt, ist als Feldherr kein Kluger*"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

ich kann versichern dass es das nicht ist. Sollte es das sein, würde ich die Verhaltensweise des KH verstehen.
Da es das aber nicht ist, bzw man mir mir völlig haltlose aus der Luft gegriffene böswilligkeit Handlungen unterstellte, bin ich halt auf eine juristische Hilfe angewiesen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

ich wills jetzte mal auf eine andere Art beschreiben:

ich habe viele Haustiere: Katzen; Hasen, Meer*******chen... alles normal und legal. Ich füttere und pflege sie wie man das halt so macht. Kaufe Futter usw. Alles wie gewöhnlich.

Jetzt wird mir in dem KH unterstellt - ohne mich anzuhören - dass ich Tierquäler sei und illegale Reptilien besitze und verkommen lasse. Und aufgrund dessen bekam ich Hausverbot. Mir wurde sogar mit einer Anzeige gedroht.

So siehts in etwa aus.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12304.02.2012 16:51:28
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Soweit mir bekannt ist, darf jemand, der sein Geschäft für die Allgemeinheit öffnet, nicht ohne Grund ein Hausverbot verhängen. Das LG Bielefeld sagt dazu in einer Urteilsbegründung (Az. 20 S 137/04 ): "Wer ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet, gestattet damit allen Kunden generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall den Zutritt zu den Geschäftsräumen (BGH NJW 1994, 188 ). Auch wenn darin kein Verzicht auf die Ausübung des Hausrechts zu sehen ist, der Geschäftsinhaber vielmehr berechtigt bleibt, Kunden, die den Betriebsablauf stören, von der Zugangsbefugnis auszuschließen oder die Erlaubnis zum Betreten der Geschäftsräume von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen (BGH NJW 1994, 188 , 189), darf er sein Hausrecht nach einer in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung andererseits nicht willkürlich ausüben, da ihm sonst der Vorwurf des widersprüchlichen Verhaltens gemacht werden kann (LG Bonn, NJW 2000, 961 , 962; Christensen JuS 1996, 873, 874). Wolle sich der Geschäftsinhaber eine individuelle Zugangskontrolle vorbehalten, müsse er im Eingangsbereich deutlich -z. B. durch den Einsatz eines Türstehers- darauf hinweisen (Christensen a.a.O.)."

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Richtig. Auch das BGH hat sich übrigens umfassender mit der Frage beschäftigt und festgelegt, dass es bei allgemeinem Publikumsverkehr schon eines konkreten Fehlverhaltens bedarf, um eine Hausverbot zu rechtfertigen.
Insofern könnte man hier mitunter durchaus darüber nachdenken, dieses Hausverbot durch Gerichtsbeschluss für unwirksam erklären zu lassen. Vorher wäre es vielleicht sinnvoll, das erst einmal unter Fristsetzung anzudrohen.

Was heißt, dass Sie dort gearbeitet haben? Waren Sie beruflich einkaufen oder sollten Sie im Auftrag des Kaufhauses dort etwas tun?

-- Editiert von DanielB am 27.10.2008 16:50

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

ich arbeitete dort über eine Agentur als Promotor.

hatte also täglich im Auftrag der Agentur dort gearbeitet

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

..... ich habe viele Haustiere: Katzen; Hasen, Meer*******chen... alles normal und legal. Ich füttere und pflege sie wie man das halt so macht. Kaufe Futter usw. Alles wie gewöhnlich.

Jetzt wird mir in dem KH unterstellt - ohne mich anzuhören - dass ich Tierquäler sei und illegale Reptilien besitze und verkommen lasse. ....

Und das ist wirklich die ganze Geschichte? Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie man von Katzenfutter auf Reptilien kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Ich hatte doch gesagt, dass es so ähnich ist. keinesfalls die richtige Story.
Aber ok. Habe gerade eine Nachfrage dessen über meine Agentur bekommen...
Deshalb hier die wirkliche Geschichte:

Ich bin Manager von einer Erotikcamseite von ein paar philipnas. Ich registriere sie auf einer Seite (da sie mich drum baten) die Einnahmen werden am Monatsende an mich überwiesen (Deutsche Seite überweist auf deutsches Konto) und ich überweise es dann rüber. Alles normal und legal.
Es ist ein friedliches Familienleben , wenn ich es so sagen darf. Keinesfalls eine Zuhälterei oder ähnliches. Jeder kann arbeiten wie es ihm gefällt.

Als ich mit einer anderen promotorin über ihren besvorstehenden Asien Urlaub sprach, erzählte ich halt auch davon, was halt mein Fehler war.
kurze Zeit später wurde ich von 2 AL aufgefordert, mein Handy zu zeigen, da dort angeblich pornografische Bilder drauf seien.
Nach vorzeigen stellte sich heraus, dass dem keinesfalls so war.
Ok ich dachte, die sache sei erledigt.
Am selben Abend bekam ich den Rauswurf. Ohne ein Warum.
Eine Woche später ging ich erneut zu dem Laden um meine Tagesabrechnung zu holen und noch einemal nach dem genauen Grund zu fragen.
Per Detektiv wurde ich zum GL geführt, der mich nahezu hysterisch niedermachte und als Zuhälter bezeichnete und die Polizei verständigen wollte.
Tat er allerdings nicht sondern erteilte mir lebenslang hausverbot.

Gerade bekam ich von meiner Agentur die Nachfrage zu meinen Beschuldigungen stellung zu nehemen:
1) ich hätte mehere Kundinnen gefragt, ob sie sich nebenher Geld verdienen wollen (Eine absolut unverschämte und unbeweisbare Lüge!)
2) ich hätte eine Mitarbeiteriun bedrängt, dass sie Angst bekommen hätte ( Ebenfalls erfunden!9
3) Mein Abteilungsleiter behauptete, ich hätte auf meinem Handy Bilder Junger Mädchen (minderjährig) mit deren telefonnumer und würde sie rumzeigen. (Ebenfalls erlogen, denn dieser AL war am Tage meines Rauswurfs gar nicht im Hause und sah auch NIE auf mein Handy!)

Diese 3 Anschuldigungen habe ich heute per Mail bekommen bezugs Stellungsnahme.

Wie kann ich jetzt gegen dieses Kaufhaus vorgehen?

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Es ist immer etwas blöd, wenn hier zunächst "Märchen" (n Form von "Hobbys" oder "Reptilien" ) aufgetischt werden und man sich dann den wirklichen Sachverhalt aus den verschiedenen Versionen mühsam zusammenklauben muß.

Wo haben Sie nun Hausverbot?

a) Tatsächlich in einem "Kaufhaus", in dem Ihre "Nebenbeschäftigung" bekannt geworden ist?

oder

b) bei der Agentur für Sexcamerotik, weil man dort davon ausgeht, dass Sie die Damen nebenher noch zur -realen- Prostetution vermitteln?

Im Fall b) wäre es ohnehin wohl eher eine Sache des Arbeitsrechts und wäre eine "Agentur" keine "öffentliche, bzw. jedermann -im Rahmen des Geschäftbetreibs- zugängliche Einrichtung"..


Was das erwähnte Urteil des LG Bielefeld angeht:

Dieses ist nur sehr teilweise auf diesen Fall übertragbar. Zum einen ging es dort einerseits darum, dass der Geländeinhaber/-besitzer kein wirksames Hausverbot für einen zwar auf dem Gelände befindlichen, aber an einen Dritten verpachteteten, Gastronomiebetrieb aussprechen kann. Das ist ja insoweit ein völlig anderer Sachverhalt, der eher vergleichbar damit ist, dass zwar ein Hausbesitzer X einer Person Y Hausverbot für das von ihm ( X ) ausschliesslich selbst bewohnte Haus erteilen kann, aber nicht -bzw. nur unter ganz besonderen Umständen- wenn Y Besucher eines seiner Mieter ( Z ) ist, auch wenn Y um Z zu besuchen durch den Hausflur des X gehen muß.

Zum anderen hat das LG Bielefeld gerügt, dass das ausgesprochene Hausverbot -auch soweit es sich um das eigene Gelände des Geländeinhabers handelt (also ohne die Gastronomie)- mit keinerlei Gründen versehen war (was in diesem Fall ja wohl eher nicht der Fall ist, wenn ich es recht verstanden habe).

Richtig ist, wie ich ja auch bereits sagte, dass der Hausrechtinhaber eines zum öffentlichen und/oder geschäftlichen Verkehr bestimmten Gebäudes dessen vorgesehene Nutzung nicht unter mißbräuchlicher(!!) Ausübung seines Hausrechts so mir nichts Dir nichts untersagen darf (z.B. wie gesagt, indem er ganze Bevölkerungsgruppen "aussperrt" ) . So wurde bereits z.B. Diskothekenbetreibern die Gewerbe-/Gaststättenerlaubnis entzogen, die für ihre Geschäfte die Parole "Kein Zutritt für Ausländer" (alternativ: "Türken, Schweden, Eskimos" ) ausgegeben hatten.

Wird jedoch einer einzelnen Person ( dazu noch ohne Rücksicht auf seine Herkunft, Staatsangehörigkeit, Hautfarbe, Religion usw.) Hausverbot erteilt, sind an die "mißbräuchliche Ausübung" des Hausrechts m.E. sehr hohe Anforderungen zu stellen. Ein Hausverbot, mit der Begründung ausgesprochen, dass man niemanden in seinem Geschäft haben möchte, der im "Sexgewerbe" tätig ist, und dies in einer Form, in der zumindest die Möglichkeit besteht, dass ausländische Frauen nach Deutschland geholt werden um hier für "Sexdienstleistungen" mißbraucht zu werden, ist m.E. daher noch nicht als mißbräuchliche Ausübung des Hausrechts anzusehen (auch wenn Prostitution als solche seit 2000 nicht mehr als sittenwiderig im Sinne des BGB angesehen wird). Vielmehr dürfte hier zu respektieren sein, dass der Hausrechtinhaber keine Kunden wünscht, die ihr Geld in diesem Millieu verdienen.

Aber wie es so schön heißt: "Wo 2 Juristen sind, gibt es 3 Meinungen" will ich dies nicht als der Weisheit letzten Schluß verstanden wissen. Natürlich kann der vom Hausverbot Betroffene versuchen das Hausverbot gerichtlich für nichtig erklären zu lassen (wenn er das denn unbedingt möchte - ich persönlich würde in einem Laden, in dem man mein Geld nicht möchte, den Teufel tun, gerichtlich zu erstreite, dass ich es doch dort ausgeben darf) . Erfolg wird er m.E. -wie gesagt- jedoch keinen damit haben.


-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.10.2008 21:51

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Hallo Streetworker, danke für die Antwort.
Zu Ihrer Frage: Hausverbot habe ich in der ganzen Kaufhauskette bekommen, da man mir Zuhälterei unterstellt.

In wirklichkeit überweise ich den Damen nur das Geld am Monatsanfang da die Firma nur auf ein deutsches KOnto überweist, und die Damen alle kein Konto besitzen. Ich selber hatte den Großteil auch noch nie gesehen.

Kann ich gegen den KOnzern jetzt Klage wegen Verläumdung bzw Unterstellung erheben?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

***Kann ich gegen den KOnzern jetzt Klage wegen Verläumdung bzw Unterstellung erheben?***

Sie können gegen den (das kann nur ein Mensch sein, kein Konzern) der gegenüber Dritten (!) ehrenrührige Tatsachen behauptet, die nicht erweislich wahr sind, Strafanzeige und Strafantrag (nicht Klage) wegen "übler Nachrede" oder ggf. "Verleumdung" erstatten [§§ 186 , 187 StGB ].

Wir die Behauptung nicht gegenüber Dritten aufgestellt, sondern nur Ihnen selbst gegenüber, ist keiner der beiden o.g. Paragrafen einschlägig. Es käme dann vielmehr Strafanzeige und Strafantrag wegen Beleidigung in Betracht.

Man kann allerdings bereits mit einiger Wahrscheinlichkeite vorhersagen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels öffentlichem Interesse einstellen wird und auf den Privatklageweg verweisen. Sie müßte dann -wenn Sie trotzdem weiter strafrechtlich weiter vorgehen wollen- das sog. "Privatklageverfahren" betreiben. Für dieses Verfahren müßten Sie sowohl die Verfahrenskosten als auch die voraussichtlich dem Gegner erwachsenen Auslagen (z.B. für Anwalt) vorlegen. Weiterhin ist bei den hier in Rede stehenden Delikten dem Privatklageverfahren zwingend ein Schiedsverfahren (bei einem Schiedsmann) vorgeschaltet, dass durchlaufen werden müßte. Nicht selten enden solche Dinge mit einer Art "Vergleich", so dass Sie evtl. (!!) zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben könnten(!).

Unabhängig vom Strafverfahren (einschl. des Privatklageverfahrens) hätten Sie weiterhin die Möglichkeit, eine -zivilrechtliche- Unterlassungsverfügung zu erwirken, die es dem Gegner unter Strafandrohung untersagt, weiterhin solche Behauptungen über Sie aufzustellen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

danke für die informative Antwort:
zum einen wurde diese Behauptung meiner Agentur weitergeleitet (also einem dritten), was negative Folgen für mich hat, des weiteren wurde mir aufgrund dieser Behauptung Hausverbot gegeben.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

möchte nur kurz neue infos geben.

schließlich wirf diese Behauptung auch ein schlechtes Licht auf meine Agentur. Diese will natürlich Beweise haben von mir.

Also wurde ich aufgefordert die betreffende Camseite zu nennen, was ich auch tat. Die Models sind nacjhhweislich auch in Manila tätig und volljährig.
Ich habe also hiermit bewiesen, dass die Aussage des geschäftes erlogen ist. Wird meine Agentur denn jetzt gegen das geschäft vorgehen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Sorry aber ich muss noch einmal fragen:

kann ich gegen die unverschämten, unbeweisbaren Anschuldigungen (ich hätte 2 Kundinnen gefragt, ob sie nebenher Geld verdienen wollen, ich hätte eine Kundin bedroht dass sie Angst bekäme, ich hätte Bilder von JUgendlichen (minderjährigen) auf meinem Handy, und deren telefonnummer (sprich, man unterstellt mir zuhälterei und baut hier eine kleine Horrorstorie auf), kann ich dagegen Klage einreichen? Schließlich wurde diese beschuldigung an meine Agentur weitergeleitet, denen ich aber konkret gesagt habe, dass das nicht stimme.
Ich manage einige Mädels auf einer Erotikseite und überweise IHnen das geld am Moinatsanfang auf die Philippinen.

Des weiteren bekam ich ja wegen dieser Anschuldigung Hausverbot. Man sagte mir, der AL kann Hausverbot geben wem er will.
Was ist, wenn ich mal in Frankfurt in dem Shop einkaufe? Wie werden hausverbote kontrolliert?

Danke für die Antwort

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Zunächst einmal:
Wenn diese Behauptungen stimmen würden, Sie also tatsächlich Kundinnen in der Weise angesprochen oder Mitarbeiterinnen belästigt hätten, dann wäre das durchaus ein Fehlverhalten, was ein Hausverbot rechtfertigt. Das wollte ich hier mal anmerken.

@Bob:
Daskalos schreibt, dass er von seiner Agentur dazu aufgefordert wurde, dazu Stellung zu nehmen. Damit sind diese Behauptungen schon geeignet, seine Arbeits- oder Geschäftsverhältnisse erheblich zu beeinträchtigen. Mithin würde ich hier durchaus Verleumdung/üble Nachrede sehen.

@Daskalos:
Ich weiß nicht, ob man zivilrechtlich irgendwie einen Anspruch auf Richtigstellung gegenüber der Agentur einfordern könnte. Was möglich wäre, ist einen Unterlassungsanspruch gegen mögliche Wiederholungen dieser Behauptungen zu erwirken, der dann zur Folge hätte, dass diese in einem solchen Fall mit Zwangsgeldern oder Ordnungshaft belegt werden können. Die Frage ist, ob das in irgendeiner Weise weiterhelfen würde - wobei natürlich schon denkbar ist, dass die Agentur, vielleicht nach Ihrer Stellungnahme auch bei den Anschuldigern schon noch einmal nachfragt. Mit Zivilrecht kenne ich mich allgemein nicht gut aus, deswegen kann ich auch nichts dazu sagen, ob man vor Beantragen einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung die Verursacher nicht außergerichtlich zur Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung auffordern muss. Soweit man eine Wiederholungsgefahr sieht, dürften die Aussichten zumindest die Anwaltskosten zur Erstellung eines entsprechenden anwaltlichen Schreibens von der Gegenseite erstattet zu bekommen meiner Einschätzung nach aber gar nicht so schlecht sein.

Was das Hausverbot betrifft, so gilt wie schon gesagt, dass man das zivilgerichtlich schon überprüfen lassen kann. Aus der BGH-Rechtssprechung ergibt sich, dass schon ein konkretes Fehlverhalten notwendig sein kann, um ein Hausverbot in solchen öffentlich zugänglichen Bereichen zu verhängen. Vielleicht wäre das sogar ein Ansatz mit den falschen Behauptungen umzugehen. In irgendeinerweise wird ja die Gegenseite auf eine entsprechende Klage reagieren müssen, sollte die dort auch mit den genannten Anschuldigungen kommen, so wäre es ein leichtes zu beantragen, über diese in einer mündlichen Verhandlung Beweis erheben zu lassen. Dann wird man schon sehen, ob die Gegenseite tatsächlich auch Zeugen hat, die - nachdem das Gericht sie über über rechtliche Folgen einer Falschaussage belehrt hat, immer noch bereit sind, derartige Sachen zu behaupten...

-- Editiert von DanielB am 31.10.2008 02:20

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

danke erstmal für den Hinweis,

wie gesagt, ich hatte meiner Agentur alles erklärt und gesagt, dass diese Behaupotungen erfunden seien.
Ich erklärte auch, dass ich einige Mädels auf einer Erotikseite manage (alle leben in Manila, sprich: warum soll ich dann hier verheiratete verdienende Leute ansprechen, ob sie Geld verdienen möchten?)

2.) Der Detektive behauptete, die Kundin hätte sich beschwert, ich hätte sie auf Geldverdienen angesprochen. (Im Notfall können die eine Kundin für x.- zu dieser Aussage bestechen. DEs weitern sagten sie: 2 Kundininen / dann wurde ich als ZUhälter hingestellt usw.

Aussage eines Anwalts:
ein Hausverbot basiert auf dem zivilrechtlichen Hausrecht. Danach hat jeder
Inhaber von Wohnungen oder Geschäftsräumen das Recht, Personen nach eigenem Ermessen vom Betreten auszuschließen.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Im Notfall können die eine Kundin für x.- zu dieser Aussage bestechen.

Ja ne, is klar.

Ein Haufen Leute hat sich völlig grundlos verschworen, dir mit bestochenen wildfremden Leuten als Zeugen ein Hausverbot zu erteilen und begeht dabei sinnfreierweise haufenweise Straftaten, nur um ein Hausverbot zu rechtfertigen, das gar nicht gerechtfertigt werden muß?

Und wovon träumst du nachts und was erzählst du deiner Omma sonst noch so?

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Hey

ich werde wohl wissen was ich da sage:

folgendes wurde mir schriftlich von meiner Agentur gemailt:
Wir haben Heute mit Herrn W. aus dem xxxx telefoniert. Er hat behauptet, dass Sie angeblich Bilder von jungen Frauen (ob sie volljhrig sind, kann Herr W. nicht sagen) mit Telefonnummern auf Ihrem Handy haben.

An dem Tag, als 2 Abteilungsleiter mein Handy ansahen bezugs der Behauptung einer Mitarbeiterin und feststellten, dass ausser meiner Frau und ein paar Freunden ( alle 40 - 50 jahre) nichts auf meinem Handy zu sehen ist - war Herr W gar nicht im Hause. Woher also die behauptungen?
Logisch habe ich telefonnummern auf meinem Handy. woher aber wollen die wissen von wem diese tel Nummern stammen? Die AL sahen sich nur die ca 8 Bilder an und entschuldigten sich dann.

Ich hatte tatsächlich einmal eine Kundin angesprochen (asiatin) woher sie denn käme und wie lange sie hier schon wohnt usw. Aber mehr auch nicht. (Meine Frau ist auch Asiatin und hat über meine Kontakte schon etlich Damen aus Asien kennengelernt) Und es war kein AL in der Nähe. Woher also wollten die wissen was gesprochen wurde.
Als ich fragte wie sie das gespräch beweisen könnten, wurde gleich abgelenkt dass man verkaufen solle und keine Privatgespräche führen dürfe. Als ich erwiederte, dass jeder Verkäufer mit einem anderen mehrmals am Tag sich unterhält, was denn da falsch wäre, konnte keiner eine Antwort geben. Man sieht also deutlich, wer hier lügt und wer nicht.

Diese ganzen Anschuldigungen fanden mit W, dem Detektiv, der GL und mir in einem Raum statt. ich wurde wörtlicvh vom GL dermasen zusammengeschrien ( wörtlich:Zuhälter..., du bist das dreckigste Stück was mir je unter die Augen gekommen ist, ich würde dich am liebsten aus dem 3ten Stock werfen..)

Ich frage mich echt, ob es nicht besser gewesen wäre, die Polizei kommen zu lassen, aber das wäre sicher ein ewiger schriftverkehr geworden.
Außerdem ist es bewiesen, dass alle Drei gelogen haben, denn wenn ich wirklich ein Bordell betreiben würde, hätte ich es sicher nicht nötig taäglich 13 std ausser haus zu sein und Zahnbürsten zu verkaufen.
Des weiteren bräuchte ich auch hier nicht zu fragen, bzw Anwälte zu konsoltieren. (Punkt)







-- Editiert von Daskalos am 31.10.2008 18:41

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Außerdem ist es bewiesen, dass alle Drei gelogen haben, denn wenn ich wirklich ein Bordell betreiben würde, hätte ich es sicher nicht nötig taäglich 13 std ausser haus zu sein und Zahnbürsten zu verkaufen.

Das ist natürlich kein "Beweis" - der Ikea-Gründer, Milliardär, fährt einen uralten Volvo, obwohl er sich 500 Rolls leisten könnte. Folglich wäre damit nach deiner Logik bewiesen, daß er arm ist?

Genau das ist ja immer die Crux, man kann nun mal nicht beweisen, daß man *kein* Bordell besitzt. Deswegen müssen im Zweifel ja diejenigen, die behaupten, daß du eines besitzt, das auch beweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

genau. und das können die nicht. Deshalb frage ich ja wie ich vorgehen kann.
Eine Rechtschutzversicherung zahlt ja nichts, wie mir ein Anwalt mitteilte und ich kanns mir nicht leisten (habe leider kein Bordell)

AL behauptet: "prostituierete" mit Telefonnumer seien auf meinem Handy: Seltsamerweise hat er nie mein Handy gesehen. Und die 2 AL dies gesehen haben können beweisen, dass es nicht so war.

Detektiv behauptet ich hätte"unmoralische" Angebote gemacht. Habe ich aber nie. Also auch gelogen.

GL behauptet ich wäre Zuhälter. Wir sahen uns das erste mal an diesem Tag can 30 minuten. Auch gelogen.

Und das kann ICH beweisen!

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Das der Konflikt weiterschwelt und die Behauptungen wiederholt werden, ist eigentlich ein guter Grund einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Im übrigen könnte man vielleicht auch darüber nachdenken, ob man nicht gegen die Urheber solcher Behauptungen vielleicht schon einen Anspruch auf "Schmerzensgeld" geltend machen kann. Sollte die Agentur wegen dieser Geschichte das berufliche oder geschäftliche Verhältnis mit Ihnen beenden, kann man vielleicht auch schon einmal darüber nachdenken, die Verursacher wegen entgangener Einnahmen auf Schadensersatz zu verklagen.

Dazu müßte man aber erst einmal wissen wer genau diese Vorwürfe erhebt. Es ist schon noch ein Unterschied, ob jemand solche Informationen nur weitergibt oder sie erfindet. Um das zu klären, wäre es vermutlich die beste Idee, die Sache dann doch erst einmal an Polizei und Staatsanwaltschaft zu geben, vielleicht haben Sie ja Glück und gehen der Sache zumindest nach, ob das nun mit Verweis auf die Privatklage eingestellt wird oder nicht. Ich denke eigentlich, wenn solche Behauptungen eine gewisse berufliche Relevanz bekommen, wäre es eigentlich angezeigt, doch ein öffentliche Interesse an der Strafverfolgung anzunehmen, aber das ist halt Sache der Staatsanwaltschaft. Wie auch immer. Wenn ermittelt wurde, können Sie, da ist es vielleicht sogar eher günstig, dass es sich um Privatklagedelikte handelt, über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und sich dann eben überlegen, ob (nach einer Einstellung) auf die Privatklage hingesteuert werden soll, vielleicht zivilrechtlich etwas eingefordert werden soll oder was auch immer.
Was hinsichtlich von Anwaltskosten vielleicht interessant ist: Bei falscher Verdächtigung (also wissentlich falschen Anzeigen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft) kann man die Anwaltkosten zivilrechtlich gegen den Anzeigeerstatter geltend machen, ich wüßte eigentlich nicht, wieso das nicht auch bei Verleumdungen oder übler Nachrede der Fall sein sollte, wenn das ganze eine gewisse Relevanz hat. Insofern muss man das Geld, was man jetzt vielleicht in einen Anwalt steckt nicht unbedingt abschreiben.

Was die angeführt Aussage des Anwalts betrifft:
ein Hausverbot basiert auf dem zivilrechtlichen Hausrecht. Danach hat jeder
Inhaber von Wohnungen oder Geschäftsräumen das Recht, Personen nach eigenem Ermessen vom Betreten auszuschließen.

Das stimmt zwar grundsätzlich, allerdings haben die Gerichte, da fällt auch die hier im Thread schon angeführte, wenn vielleicht auch nicht passende Rechtssprechung des LG Bielefeld hinein diesen Grundsatz in bestimmten Fällen nicht unerheblich eingeschränkt. Interesannter waren da meine ich bestimmte BGH-Urteile. Eines bezog sich etwa darauf, dass Hausverbote etwa nicht wegen der Verweigerung von Taschenkontrollen verhängt werden dürfen (findet man vielleicht mit google). Dort argumentiert das BGH, dass derjenige, der sein Geschäft für jedermann öftnet, nicht einfach ohne einen guten Grund einzelnen Personen davon ausnehmen darf. Wobei man schon berücksichtigen muss, dass es einen Unterschied darstellt, ob man nun als Kunde oder aber um dort irgendwelche Marketing-Sachen zu machen, in ein Geschäft geht. Aber ebenso ist es eben auch ein Unterschied, ob man nun ein vollständiges Hausverbot erhält oder halt nur keine Erlaubnis dafür erhält, dort geschäftlichen Aktivitäten nachzugehen.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
luebke1970
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

also ich will auch mal was sagen. Der ladeninhaber oder seine bevollmachtigten Personen können ein Ladenverbot aussprechen da diese das Hausrecht haben. bei uns ist es so das wenn wir ein Hausverbot aussprechen auch immer sagen wie lange in unserem Fall ein Jahr Deutschlandweit. wenn er nichts gesagt hast ist das Hausverbot solange gültig wie er lustig ist

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

gut einmal eine andere Frage:

wie werden Hausverbote vermerkt? Nur: Peter Müller hat 3 Jahre Hausverbot wegen Diebstahl...? Oder per Foto oder wie oder was.

Wenn ich jetzt bespielsweise in Berlin in das Kaufhaus gehe (800 km vom Tatort) und etwas einkaufe. Wird das bemerkt?


PS. Ic h danke Unsterblich für die ausführliche Hilfe

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Nein, bemerkt wird das so sicherlich erst mal nicht, es sei denn die Kaufhäuser machen untereinander Dedektiv- oder Personaltausch und es ist jemand dort, der Sie kennt.

@DanielB

Zu Deinem Beitrag etwas weiter vorne (31.10., 02:05)

Ich habe ja nicht behauptet, dass definitv kein §§ 186 , 187 StGB vorliegt und ich hatte ebenfalls schon zig Beiträge vorher alle straf- und zivilrechtlichen Möglichkeiten aufgezählt die der Fragesteller hat (Strafantrag, Privatklage, Unterlassung usw.):

Zitat von mir (27.10., 23:54):
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sie können gegen den (das kann nur ein Mensch sein, kein Konzern) der gegenüber Dritten (!) ehrenrührige Tatsachen behauptet, die nicht erweislich wahr sind, Strafanzeige und Strafantrag (nicht Klage) wegen "übler Nachrede" oder ggf. "Verleumdung" erstatten [§§ 186 , 187 StGB ].

Wird die Behauptung nicht gegenüber Dritten aufgestellt, sondern nur Ihnen selbst gegenüber, ist keiner der beiden o.g. Paragrafen einschlägig. Es käme dann vielmehr Strafanzeige und Strafantrag wegen Beleidigung in Betracht.

Man kann allerdings bereits mit einiger Wahrscheinlichkeite vorhersagen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels öffentlichem Interesse einstellen wird und auf den Privatklageweg verweisen. Sie müßte dann -wenn Sie trotzdem weiter strafrechtlich weiter vorgehen wollen- das sog. "Privatklageverfahren" betreiben. Für dieses Verfahren müßten Sie sowohl die Verfahrenskosten als auch die voraussichtlich dem Gegner erwachsenen Auslagen (z.B. für Anwalt) vorlegen. Weiterhin ist bei den hier in Rede stehenden Delikten dem Privatklageverfahren zwingend ein Schiedsverfahren (bei einem Schiedsmann) vorgeschaltet, dass durchlaufen werden müßte. Nicht selten enden solche Dinge mit einer Art "Vergleich", so dass Sie evtl. (!!) zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben könnten(!).

Unabhängig vom Strafverfahren (einschl. des Privatklageverfahrens) hätten Sie weiterhin die Möglichkeit, eine -zivilrechtliche- Unterlassungsverfügung zu erwirken, die es dem Gegner unter Strafandrohung untersagt, weiterhin solche Behauptungen über Sie aufzustellen.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zitat Ende.


-- Editiert von !!Streetworker!! am 02.11.2008 00:05

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

danke Streetworker. ich denke ich vergesse alles besser. Würde sicherlich nur noch mehr Ärger bringen und Kosten usw.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.360 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12