Hausfriedensbruch? - MediaMarkt

26. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedensbruch? - MediaMarkt

Hallo!

Ich habe ein Problem. Heute war ich mal wieder seit langem in einem Einkaufscenter einkaufen. Dort ging ich noch in der Einkaufshektik in den MediaMarkt. Was vielleicht ein Fehler war.
Ich wurde vermutlich vom Ladendetektiv wieder erkannt.

Vor ungefähr 4 Monaten wurde ich dort nämlich als "Ladendieb" entlarvt. Ich erhielt 1 Jahr Hausverbot. Das Ermittlungsverfahren
wegen Ladendiebstahl wurde damals zwar nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt, aber sobald ich weiß ist das Hausverbot immer noch wirksam.

Es war ehrlich gesagt nicht meine Absicht gegen das Hausverbot zu verstoßen, aber es ist nun mal passiert.
Mit was muss ich denn nun rechnen?

Ich bin 23 Jahre alt und noch nicht vorbestraft.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

keine Antwort? :(

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Wenn Ihnen der MediaMarkt nicht besonders wohlgesonnen ist: mit einer Anzeige wg. Hausfriedensbruchs nach § 123 I StGB . Angesichts der Tatsache, dass das Diebstahlsverfahren nach § 170 II StPO eingestellt wurde, würde ich vermuten, dass ein Verfahren wg. Hausfriedensbruchs wg. Geringfügigkeit nach § 153 StPO eingestellt wird. Ansonsten vermutlich eine geringe Geldstrafe im Strafbefehlsverfahren.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#3
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

danke Bob.Vila für dein Beitrag ...

na ja ..... mal sehen ob überhaupt was kommt ......

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tracheo
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 3x hilfreich)

Also Ladendiebstahl und Hausfriedensbruch
sind zwei verschiedene Delicte es wird wohl ein nachspiel haben!!
Grüße von Tracheo!!

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"Was wir wissen ist eine Träne
Was wir nicht wissen ist ein
Ozean !! "

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