Hausfriedensbruch? Nie schriftlich das Betreten der Wohnung untersagt?

6. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
cinzano40
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)
Hausfriedensbruch? Nie schriftlich das Betreten der Wohnung untersagt?

Ich habe in einem anderen Forumsbereich zu einem Unterhaltsstreit etwas gepostet. Allerdings geht es mir mehr um den Bereich Strafrecht, deshalb hier:

Der Noch-Ehemann meiner Freundin möchte in einem Unterhaltsverfahren unbedingt beweisen, dass meine Freundin und ich bereits in einer gefestigten Lebensgemeinschaft leben. Dazu ist ihm jedes Mittel recht. Inzwischen instrumentalisiert er die Kinder (8 und 11). Vor Gericht hat er jetzt Fotos präsentiert, die in der Wohnung meiner Freundin gemacht wurden. Die Wohnung hat sie nach der Trennung mit den Kindern bezogen, sie ist alleinige Mieterin. Er hat sich Zutritt zur Wohnung verschafft, indem er den Kindern sagte, es wäre ein Notfall und er müsste dringend auf Toilette. Meine Freundin hatte ihm vorher schon wiederholt klargemacht, dass ihm der Zutritt untersagt ist.

Heute nun hat meine Freundin mit einem Familienrichter telefoniert, der sagte, dass eine Anzeige wegen Hausfriedensbruches bei der Polizei nichts bringt, weil sie ihm nie schriftlich das Betreten der Wohnung untersagt hat.

Das kann ich mir nun überhaupt nicht vorstellen. Ist das so? Hat damit jemand Erfahrung? Wir möchten unbedingt Anzeige erstatten.

Gruß

Cinzano40

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-- Editiert cinzano40 am 06.05.2013 22:34

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Wir möchten unbedingt Anzeige erstatten. Wozu? Damit der Mann jubelt, wenn das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird? Denn hier mag ja der Tatbestand erfüllt sein, aber das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung fehlt, und dann wird halt eingestellt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Erstmal schriftlich und nachweisbar (Einschreiben) darauf hinweisen, dass er das in Zukunft lassen soll.

Beim nächsten Mal ist dann eine nette Abmahnung mit Unterlassungserklärung drin, die dem netten Herren einiges kosten dürfte.
Gegebenenfalls ist das auch jetzt schon möglich, sollte halt eindeutig sein, dass er in der Wohnung nichts zu suchen hat, bzw. die bisherigen Aufforderungen sollten gut beweisbar sein.

Und anzeigen kann man immer, nicht erst nach einer schriftlichen Aufforderung, in Zukunft die Wohnung nichtmehr zu betreten.
Nur wird dabei nicht viel rauskommen.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wir möchten unbedingt Anzeige erstatten.
Tun Sie, was Sie nicht lassen können. Aber Mümmel hat völlig richtig darauf hingewiesen, dass derartige Verfahren ausgesprochen gerne mangels öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung unter Verweisung auf den Privatklageweg eingestellt werden. Die Strafverfolgungsbehörden sind traditionell überlastet. Da besteht wenig Neigung, sich in derartige Beziehungsabwicklungen einspannen zu lassen

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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

quote:
der sagte, dass eine Anzeige wegen Hausfriedensbruches bei der Polizei nichts bringt, weil sie ihm nie schriftlich das Betreten der Wohnung untersagt hat.

Einbrecher gehen also nach dem Richter straffrei aus, weil sie nie das betreten der Wohnung untersagt bekamen???



Bezüglich der Sinnhaftigkeit und Erfolgsaussichten stimme ich den Vorrednern zu.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Einbrecher gehen also nach dem Richter straffrei aus, weil sie nie das betreten der Wohnung untersagt bekamen?


Ich würde mal behaupten, der Richter hat diese Aussage auf der Grundlage unzureichender Informationen gemacht.

Wenn die TE ihm gegenüber z.B. die wichtige Information, daß sie die Wohnung erst nach der Trennung bezogen hat, verschwiegen hat, würde der Richter korrekt schließen, daß ein Betreten der ehemaligen gemeinsamen Wohnung, in der auch die gemeinsamen Kinder leben, für die ein Besuchsrecht besteht, keineswegs einen Hausfriedensbruch darstellen kann.

Mit Einbrechern hat das nun gar nichts zu tun.

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