Hi,
folgende Situation: Person A wohnt in einem gemietetem Einfamilienhaus mit Garten. Dieser Garten ist nur durch eine 2m hohe Tür erreichbar, die wiederum nur mit dem Schlüssel des Mieters zu öffnen ist. Dachte dieser zumindest.
Als er eines Morgens Urlaub hat und durch Stimmen in seinem Garten geweckt wird, traut er seinen Ohren nicht recht. Er schaut aus dem Fenster und wen endeckt er da in seinem Garten? Das betagte Vermieter-Ehepaar. Person A nimmt sich also sein Handy und versucht, die beiden unentdeckt zu fotografieren. Was ihm nur zum Teil gelingt, denn er erwischt nur den männlichen Vermieter und das auch nur einmal von der Seite und einmal von hinten.
Ein Laie kann diese Person auf dem Foto nun vielleicht nicht identifizieren, aber Person A weiß ja, dass das der Vermieter ist, der unerlaubt auf sein Grundstück eingedrungen ist.
Meine Frage: Reicht das bei einer Klage wegen Hausfriedensbruch als Beweis aus?
Danke schonmal im voraus für eure Bemühungen!
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Hausfriedensbruch - Garten Vermieter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es gibt keine "Klage" wegen Hausfriedensbruchs, sondern höchstens eine Anzeige. Dabei können Sie selbstverständlich auch Fotos als Beweismittel beibringen. Aber auch Ihre Aussage als Zeuge ist in diesem Fall ein Beweis.
Ob es so sinnvoll ist, seinen Vermieter anzuzeigen ohne vorher mal zu versuchen, die Sache auf anderen Wegen zu klären, ist dann eine andere Sache...
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
quote:
Ob es so sinnvoll ist, seinen Vermieter anzuzeigen ohne vorher mal zu versuchen, die Sache auf anderen Wegen zu klären, ist dann eine andere Sache...
Ist das Mietverhältnis bereits vorher zerrüttet, tritt der mit Abstand größte Lerneffekt beim Vermieter dann ein, wenn der Mieter berechtigte Notwehr übt!
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Trotzdem, man sollte grundsätzlich schon erwarten können denjenigen zu fragen was er auf dem Grundstück getan hat.
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Das Foto ist gar nicht mal nötig. Der Mieter ist ja Zeuge, so dass es reicht, wenn er sagt, dass er den Vermieter dort gesehen hat.
Allerdings spiele ich mal Orakel und sage Ihnen voraus, was bei so einer Anzeige herauskommt: Der Anzeigende wird auf den Privatklageweg verwiesen.
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