Hausfriedensbruch - Garten Vermieter

2. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
St4rDu5t
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedensbruch - Garten Vermieter

Hi,
folgende Situation: Person A wohnt in einem gemietetem Einfamilienhaus mit Garten. Dieser Garten ist nur durch eine 2m hohe Tür erreichbar, die wiederum nur mit dem Schlüssel des Mieters zu öffnen ist. Dachte dieser zumindest.
Als er eines Morgens Urlaub hat und durch Stimmen in seinem Garten geweckt wird, traut er seinen Ohren nicht recht. Er schaut aus dem Fenster und wen endeckt er da in seinem Garten? Das betagte Vermieter-Ehepaar. Person A nimmt sich also sein Handy und versucht, die beiden unentdeckt zu fotografieren. Was ihm nur zum Teil gelingt, denn er erwischt nur den männlichen Vermieter und das auch nur einmal von der Seite und einmal von hinten.
Ein Laie kann diese Person auf dem Foto nun vielleicht nicht identifizieren, aber Person A weiß ja, dass das der Vermieter ist, der unerlaubt auf sein Grundstück eingedrungen ist.
Meine Frage: Reicht das bei einer Klage wegen Hausfriedensbruch als Beweis aus?

Danke schonmal im voraus für eure Bemühungen!

-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Es gibt keine "Klage" wegen Hausfriedensbruchs, sondern höchstens eine Anzeige. Dabei können Sie selbstverständlich auch Fotos als Beweismittel beibringen. Aber auch Ihre Aussage als Zeuge ist in diesem Fall ein Beweis.
Ob es so sinnvoll ist, seinen Vermieter anzuzeigen ohne vorher mal zu versuchen, die Sache auf anderen Wegen zu klären, ist dann eine andere Sache...

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Ob es so sinnvoll ist, seinen Vermieter anzuzeigen ohne vorher mal zu versuchen, die Sache auf anderen Wegen zu klären, ist dann eine andere Sache...

Ist das Mietverhältnis bereits vorher zerrüttet, tritt der mit Abstand größte Lerneffekt beim Vermieter dann ein, wenn der Mieter berechtigte Notwehr übt!


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Trotzdem, man sollte grundsätzlich schon erwarten können denjenigen zu fragen was er auf dem Grundstück getan hat.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das Foto ist gar nicht mal nötig. Der Mieter ist ja Zeuge, so dass es reicht, wenn er sagt, dass er den Vermieter dort gesehen hat.
Allerdings spiele ich mal Orakel und sage Ihnen voraus, was bei so einer Anzeige herauskommt: Der Anzeigende wird auf den Privatklageweg verwiesen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.937 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen