Hausfriedensbruch Disco

10. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
duke231
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedensbruch Disco

Hallo,

gestern wollte ich in eine Disco gehen, wurde dort aber verwiesen da ich zu betrunken ausgesehen habe. Da ich aber unbedingt rein wollte kam ich auf die dumme Idee über den Zaun zu klettern. Ich wurde erwischt und die Polizei wurde dazu gezogen. Ich habe Hausverbot im Club bekommen und muss nun mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen. Zu meiner Person: Ich bin 18 Jahre alt und mache derzeit mein Fachabi, Vorstrafen habe ich keine. Jetzt frage ich mich mit welchen Strafen ich rechnen muss, da ich kein Einkommen habe und ich gelesen habe dass in solchen Fällen meistens ein Bußgeld mit Tagessätzen auf mich wartet.
Meine frage ist nun wie wird das bei Schülern gehandhabt ?

MfG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

und ich gelesen habe dass in solchen Fällen meistens ein Bußgeld mit Tagessätzen auf mich wartet. Da haben Sie was Falsches gelesen:
1. Bußgelder werden nicht in Tagessätzen verhängt.
2. Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt.
3. Verfahren wegen HFB werden meist eingestellt, d. h., es gibt keine Strafe.
4. Aufgrund Ihres Alters sind Sie Heranwachsender. Sollte es unwahrscheinlicherweise eine Strafe geben, wird sie nach dem Jugendstrafrecht verhängt und bestünde ggf. in Sozialstunden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
duke231
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Aufgrund Ihres Alters sind Sie Heranwachsender. Sollte es unwahrscheinlicherweise eine Strafe geben, wird sie nach dem Jugendstrafrecht verhängt und bestünde ggf. in Sozialstunden.

Mit wie vielen müsste ich den rechnen?
Danke für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Mit wie vielen müsste ich den rechnen? Mit null - die Worte "keine Strafe" sind doch wohl nicht so schwer zu verstehen. Und falls Sie doch welche kriegen, legt das der Richter fest - dafür gibt es keinen Katalog, wie Sie scheinbar vermuten... Jedenfalls würde mich alles jenseits des untersten zweistelligen Bereiches sehr wundern.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Und übrigens: Nein, das kommt nicht ins Führungszeugnis.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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