Hausdurchsuchung - unerlaubter Waffenbesitz

13. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Andy1992
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung - unerlaubter Waffenbesitz

Guten Tag.

Bei einer Hausdurchsuchung wurden verschiedene Waffen bei meinem Bekannten gefunden. DIese sind wie folgt aufgelistet:

- Pistole Reck Mod. PP - Schreckschuss geladen

- Revolver Major - schreckschuss laut Protokoll augenscheinlich aufgebohrt

- Karabiner abgesägt 7,62 mm mit Verschluss -

Schlagring dreiteilig

- verschiedene Munition scharf und platzpatronen

Mein Kollege hatte damals eine Beziehung mit einer Person gehabt, diese allerdings nicht mehr besteht. Sie hatte damals den Großteil der aufgelisteten Gegenstände mitgebracht, nur eine Pistole wurde von meinem Kollegen gekauft. Da mein Kollege mit seiner EX eigentlich gut klar kam, hat er für sie die Waffen auf ihren Wunsch hin aufbewahrt. Vor kurzem allerdings haben sich mein Kollege und seine Ex in den Haaren gehabt und jetzt hat sie eine Anzeige bei der Polizei gemacht mit der Aussage das bei meinem Kollegen halt die oben genannten Waffen zu finden sein. Mit was muss mein kollege denn jetzt strafrechtlich gesehen rechnen (vorbestraft wegen anderer Delikte - vor mehr als 20 jahren) ? kann man irgendwie dagegen vorgehen da es ja großteils nicht seine Waffen waren. Danke für die Zeitnahe antwort

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Andy1992):
da es ja großteils nicht seine Waffen waren.

Das könnte man wie genau beweisen?
Die Sachen wurden in entsprechend zugelassenen Sicherheitsschränken aufbewahrt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Andy1992):
da es ja großteils nicht seine Waffen waren

Das wird ihm nicht wirklich helfen, da er einerseits Probleme haben wird die Eigentümerschaft seiner Ex zu beweisen, und andererseits bereits der Besitz strafbar ist. Besitz bedeutet dass er die tatsächliche Gewalt über die Waffen und Munition ausübt. Wären sie vorschriftsgemäß im Tresor und nur die Ex hätte einen Schlüssel dann sähe das ein wenig anders aus, aber ich vermute mal die Teile lagen im Schrank, einer Kiste, im Keller usw und er hatte freien Zugriff.

Desweiteren ist der Teil mit dem "großteils nicht seine Waffen" der zweite Killer - gegen was möchte er vorgehen? Meint er die Strafe wird im Verhältnis des Eigentums an den Waffen auf beide Personen aufgeteilt? Nein das wird sie nicht. Wenn er großes Pech hat zieht seine Ex den Kopf komplett aus der Schlinge, aber er muss auf jeden Fall mit einer Verurteilung rechnen.

Zitat (von Andy1992):
vorbestraft wegen anderer Delikte - vor mehr als 20 jahren

Das dürfte unter den "üblichen" Voraussetzungen keine Rolle mehr spielen, die wenigsten Verurteilungen bleiben für mehr als 20 Jahre im Register wenn zwischenzeitlich nichts (auch kein Kleinkram) mehr dazu kam und er nicht gerade ein Schwerverbrecher mit langjährigem Haftaufenthalt war.

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Meine persönliche Meinung

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