Hausdurchsuchung nach Flucht bei Ladendiebstahl?

13. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Tannenbaum123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Hausdurchsuchung nach Flucht bei Ladendiebstahl?

Hallo,
Ich und ein Freund, wir leben zusammen in einer Wg, haben gemeinsam Ladendiebstahl begangen bei IKEA im Wert von 150€. Mein Freund ist erwischt worden; ich konnte fliehen. IKEA hat dann die Polizei hinzugezogen und ihn mit auf das Revier genommen um seine Aussage aufzunehmen. Er hat keine Angaben zu mir gemacht. Weil er ein kleines Taschenmesser als Schlüsselanhänger dabeihatte, das sich mit einer Hand öffnen lässt lautet die Anklage "Ladendiebstahl mit Waffe".
Heute war er bei der Vorladung der Polizei, um nochmal zu der Tat Stellung zu nehmen. Dort hat ihn dann der vernehmende Polizist darauf angesprochen, dass er ja einen Mitbewohner habe und ob der Mitbewohner der Komplize sei. Mein Freund hat dann ausgesagt, dass er über seinen Komplizen keine Angaben machen will. Der Polizist wieß ihn dann darauf hin, dass es klug für den Mitbewohner (mich) wäre wenn ich mich stellen würde, da sonst bald ein paar Herren der Polizei mich mitnehmen würden zur erkennungsdienstlichen Behandlung. Der Polizist brachte dies im weiteren Verlauf des Gesprächs noch mehrmals zur Sprache, mein Komplize sagte lediglich aus, dass die Idee zum Diebstahl gemeinsam entwickelt wurde.

Wie hoch ist nun die Chance, dass ich auf Verdacht abgeholt werde weil ich der Mitbewohner eines Ladendiebs bin? Ist das nur ein Bluff?

Besteht die Gefahr einer Hausdurchsuchung um Diebesgut in Verwahrung zu nehmen? Gefahr im Verzug dürfte ja nach knapp 3 Wochen nicht mehr bestehen.

Es wurde von Seiten der Polizei als auch von IKEA nie unterstellt es gebe noch weiteres Diebesgut, gibt es auch echt nicht.

Mit welchen Konsequenzen haben mein Komplize und Ich zu befürchten? Er ist 21, ich bin 19.


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-- Editiert Moderator am 13.06.2013 19:06

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9 Antworten
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#1
 Von 
zwitschervogel
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 148x hilfreich)

Zitat:
Mein Freund hat dann ausgesagt, dass er über seinen Komplizen keine Angaben machen will. Der Polizist wieß ihn dann darauf hin, dass es klug für den Mitbewohner (mich) wäre wenn ich mich stellen würde, da sonst bald ein paar Herren der Polizei mich mitnehmen würden zur erkennungsdienstlichen Behandlung. Der Polizist brachte dies im weiteren Verlauf des Gesprächs noch mehrmals zur Sprache, mein Komplize sagte lediglich aus, dass die Idee zum Diebstahl gemeinsam entwickelt wurde.


Wieso zum Kuckuck sagt er da überhaupt aus? Ich versteh es einfach nicht...



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Ich bin ein kleiner harmloser Zwitschervogel"

-- Editiert Moderator am 13.06.2013 19:07

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Sowohl eine Hausdurchsuchung als auch eine "Abholung" von Dir ist nach der bereits vergangenen Zeit sehr unwahrscheinlich.

Sollte tatsächlich Anklage wegen Diebstahls mit Waffen erfolgen und auch entsprechend verurteilt werden, ist die [color=red]Mindest[/color] strafe = 6 Monate Freiheitsstrafe, falls ein sog. minderschwerer Fall angenommen werden sollte = 3 Monate (alternativ 90 Tagessätze Geldstrafe)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
Tannenbaum123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Rückmeldungen,
6 Monate Freiheitsentzug wird wohl nich passieren, ihm wurde gesagt mit ein bisschen Glück wird die Anklage sogar fallengelassen weil er bis jetzt noch nicht aufgefallen ist. Das Messer war ja auch nur am Schlüsselbund dran, er hatte es nicht gezogen und hatte auch ganz bestimmt nicht die Absicht, damit zu bedrohen oder zu verletzten. Davon abgesehen ist die Klinge auch nur ca. 4 cm lang. Und dass er ausgesagt hat den Diebstahl zusammen geplant zu haben war tatsächlich ein dummer Fehler, aber is jetzt halt so. Ändern lässt sich das ja wohl nicht mehr. Ich will nur auf jeden Fall eine Hausdurchsuchung vermeiden; wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit dass das noch 3 Wochen später passieren wird? Weiß das jemand vielleicht, der schonmal Erfahrungen mit so einem Fall oder einem ähnlichem gemacht hat?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
zwitschervogel
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 148x hilfreich)

Warum willst Du das vermeiden? Gibt es da was zu finden?

Welche Kristallkugel hat Dir denn das gesagt:

Zitat:
6 Monate Freiheitsentzug wird wohl nich passieren, ihm wurde gesagt mit ein bisschen Glück wird die Anklage sogar fallengelassen weil er bis jetzt noch nicht aufgefallen ist.


Der nette Polizist wo er so lieb geplaudert hat?

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"--
Ich bin ein kleiner harmloser Zwitschervogel"

-- Editiert Moderator am 13.06.2013 19:08

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Weiß das jemand vielleicht, der schonmal Erfahrungen mit so einem Fall oder einem ähnlichem gemacht hat?


Ich sagte ja bereits: sehr unwahrscheinlich.


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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tannenbaum123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja sagen wir so: falls die Polizei unsere Wohnung durchsuchen sollte, wird der Ladendiebstahl nicht die einzigste Anklage sein..... Es gilt also das zu vermeiden. Und wenn ein so renommierter Nutzer sagt dass es sehr unwahrscheinlich ist, beruhigt mich das ziemlich. Vielen Dank, Streetworker, dass du dir Zeit genommen hast. Das hat mir sehr geholfen :) bleibt zu hoffen, dass mein Kumpel nicht in den Knast muss. Ich bin nicht bewandert mit Strafrecht, aber das fände ich sehr unnachvollziehbar bei einem Ladendiebstahl, bei dem man ein Taschenmesser einstecken hatte.


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Selbst wenn er zu einer 6monatigen Freiheitsstrafe wg. § 244 StGB verurteilt werden sollte (ob Anklage wg. § 244 erfolgt, oder ob die Sache nach § 242 behandelt wird, kann man von hier aus nicht abschliessend beurteilen) könnte diese ja zur Bewährung ausgesetzt werden, so dass er -selbst dann- nicht in den Knast müßte.

Ansonsten: gerne geschehen...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
falls die Polizei unsere Wohnung durchsuchen sollte, wird der Ladendiebstahl nicht die einzigste Anklage sein

Eventuell wäre das der geeignete Zeitpunkt diese Situation zu überdenken?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#9
 Von 
sky4321
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 103x hilfreich)

Hausdurchsuchung:
momentan unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich.
Gefahr im Verzug liegt hier nicht vor und die braucht es auch nicht. Den Beschluss wird der Richter unterschreiben.

Erkennungsdienstliche Maßnahmen:
momentan erstmal unwahrscheinlich, aber möglich.

Andere Ermittlungsmaßnahmen die Dich betreffen halte ich für sehr wahrscheinlich. Und diese könnten im Erfolgsfall dann in Hausdurchsuchung und Erkennungsdienstliche Maßnahmen enden.

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