Jemand, der inoffiziell bei mir gewohnt hat, ist in Konflikt mit dem Gesetz geraten. Jetzt kommt möglicherweise eine HD auf mich zu. Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll, obwohl ich nichts zu verbergen habe, bin ich voll Panik. Was ist, wenn ich nicht da bin, darf die Tür einfach eingetreten werden?
Darf man Ordner durchstöbern, Fotos ansehen, mich mit Fragen bombardieren? Please Help.
Hausdurchsuchung - darf die Tür einfach eingetreten werden?
18. März 2007
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Frage vom 18. März 2007 | 16:27
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung - darf die Tür einfach eingetreten werden?
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#1
Antwort vom 18. März 2007 | 16:52
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
darf die Tür einfach eingetreten werden?
Wenn kein Schlüssel beizubringen ist, kommt der Schlüsseldienst. 'Eingetreten' würde nur bei Gefahr im Verzug oder wenn der Schlüsseldienst nicht voran kommt.
Darf man Ordner durchstöbern,
Wenn das zur Auffindung der im DB bezeichneten Beweismittel dienlich ist, ja.
Fotos ansehen,
Dito.
mich mit Fragen bombardieren?
Ja, aber gegenüber der Polizei gibt es keine Aussagepflicht.
#2
Antwort vom 18. März 2007 | 20:10
Von
Status: Schüler (268 Beiträge, 24x hilfreich)
schon festplatte verschlüßelt? *g*
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#3
Antwort vom 18. März 2007 | 23:50
Von
Status: Praktikant (537 Beiträge, 179x hilfreich)
Hier findest Du bestimmt weitere Infos:
http://www.123recht.net/article.asp?a=19900
-- Editiert von zuspät am 18.03.2007 23:51:45
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