Hausdurchsuchung auf Verdacht BTMG

9. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Hazard101
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung auf Verdacht BTMG

Guten Tag,

zu meinem Anliegen. Am gestrigen Freitag stand plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor meiner Haustür. Grund hierfür war die Verdächtigung, dass meine Freundin mit Betäubungsmitteln in größerem Umfang Handel betreibt. Ich und sie hatten bzw. haben noch nie etwas mit BTM zu tun. Da wir ein reines Gewissen haben, halfen wir bei der Durchsuchung. Beschlagnahmt wurden Handy und Laptop meiner Freundin.
Nun zu unserem Problem.
Nach kurzer Internetrecherche auf verschiedenen Socialmediaplattformen wurde schnell klar, dass es eine Person mit gleichem Namen und Wohnhaft in der gleichen Stadt gibt. Schnell konnten Verbindungen zum Haupttäter hergestellt werden.
Jetzt meine Fragen:
War die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung nach Sachlage legitim ?
Kann man Schadenersatz für die beschlagnahmten Geräte geltend machen ?

Vielen Dank für Anworten im voraus.

MfG Hazard101


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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Woher wissen Sie wer der Haupttäter ist.

Ich denke dass wird eher Gegenstand der aktuellen Ermittlungen sein.

Schadenersatz brauchen Sei nicht geltend machen.

Sie bekommen die Gegenstände ja wieder wenn sich erwiesener Maßen die Unschuld herausstellt.

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#2
 Von 
Hazard101
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre schnelle Antwort.

Wir haben von der ermittelnden Instanz eine kurze Zusammenfassung über die zu Last gelegten Anschuldigungen bekommen, aus der der Haupttäter hervorgeht. Außerdem wurde eine TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) durchgeführt, bei der die Handynummer nicht mit der meiner Freundin übereinstimmt.
Wahrscheinlich passt die Nummer zur anderen Person mit gleichem Namen und Wohnhaft, doch meine Freundin wird beschuldigt. Haltlose Anschuldigungen.

MfG Hazard101

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#3
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Sind die infos durch eine Akteneinsichtnahme durch einen Rechtsanwalt erhalten worden?

Falls ja wird auch der Staatsanwalt erkennen, dass die Freundin nicht Täter sein kann. Problem ist das das Monate dauern kann bis das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. erst dann werden die beschlagnahmten Sachen freigegeben.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32812 Beiträge, 17246x hilfreich)

Zur Ausgangsfrage gäbe es dann noch dieses Urteil: http://www.internet-strafrecht.com/it-strafrecht-1164-euro-schadensersatz-fur-beschlagnahmtes-notebook/internet-strafrecht/internetstrafrecht/

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Sind die infos durch eine Akteneinsichtnahme durch einen Rechtsanwalt erhalten worden?

Falls ja wird auch der Staatsanwalt erkennen, dass die Freundin nicht Täter sein kann. Problem ist das das Monate dauern kann bis das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. erst dann werden die beschlagnahmten Sachen freigegeben.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)


Prinzipiell kommt hier ein Schadensersatz nach dem "Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)" in Betracht.

Es kommt darauf an, wie hoch der Nutzungsausfall und der Wertverlust der Geräte während der Beschlagnahme anzusetzen sind.
Und das hängt davon ab, wie schnell die Geräte wieder zurückkommen.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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