Hallo
mir wird das Ausspähen von Daten nach § 202a StGB
vorgeworfen.
Nun meine Frage seid meiner Aussage sind nun schon 5 Monate vergangen. Wird es noch zur einer Hausdurchsuchung kommen?
Meine 2te frage. Dürfen sie nur Sachen mitnehmen die nur mir gehören? Mein Laptop z.b zahle ich in Raten bei der Bank ab. Also ist es Praktisch noch Eingentum der Bank, bis ich Ihn abgezahlt habe dürfen sie den auch mitnehmen?
Hausdurchsuchung? Wer kann helfen?
11. November 2009
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Frage vom 11. November 2009 | 10:38
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung? Wer kann helfen?
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#1
Antwort vom 11. November 2009 | 11:20
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
quote:
Wird es noch zur einer Hausdurchsuchung kommen?
Glaskugel. Ist eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich.
quote:
Dürfen sie nur Sachen mitnehmen die nur mir gehören?
Nein, sondern alles, was sich in deinem Machtbereich befindet, wenn es sich um ein mutmaßliches Tatwerkzeug oder Beweisstück handelt.
quote:
Also ist es Praktisch noch Eingentum der Bank, bis ich Ihn abgezahlt habe dürfen sie den auch mitnehmen?
Ja. Das wäre ja praktisch, sonst müßte ein Straftäter seine Taten also nur mit den Computern (Autos, ...) fremder Leute begehen und man könnte ihm nichts nachweisen, weil diese nicht beschlagnahmt werden dürften?
Wie du siehst, beantwortet sich die Frage also schon mit elementarer Logik von selbst.
-----------------
""
#2
Antwort vom 11. November 2009 | 16:53
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1492x hilfreich)
Dass bei einem Beschuldigten, der von dem Verfahren weiß, noch durchsucht wird, ist eher unwahrscheinlich, aber auch nicht ausgeschlossen.
Ansonsten können alle Tatwerkzeuge mitgenommen werden, unabhängig davon, in wessen Eigentum sie stehen. Ob sie später auch eingezogen werden können ist eine andere Frage, steht aber derzeit nicht zur Diskusion.
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