Hausdurchsuchung - Ich wollte für mich nur meine Sicherungskopien behalten?

12. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Joline
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 61x hilfreich)
Hausdurchsuchung - Ich wollte für mich nur meine Sicherungskopien behalten?

Hallo,

heute früh hatte ich eine Hausdurchsuchung.
Vor ca. 9 Monaten habe ich bei Ebay CD's Mayer 2000 und Saur versteigert. Die Saur CD kostete 1248 Euro und die Mayer 2000 270 Euro. Es kamen einige Anfragen, ob ich nicht auch günstige Kopien verkaufen würde. Ich bot daraufhin den Interessenten eine originale Mayer 2000 CD für 110 Euro an, weil ich davon 15 Stück hatte. Kopien bot ich nicht an. Von der Saur CD hatte ich nur das Original. Ich wollte für mich nur meine Sicherungskopien behalten. Nun besuchte mich ein Interessent und wollte gern eine Mayer CD für 110 Euro. Wir unterhielten uns sehr angeregt über den Kunstmarkt. Als es ans Bezahlen ging, sagte mir der Käufer, er hätte seine Brieftasche vergessen. Nun kamen wir überein, dass er mir das Geld auf mein Konto überweist und ich ihm die CD zuschicke. Am nächsten Tag bemerkte ich, dass meine Saur Sicherungskopie fehlte und mailte den vermeintlichen Dieb an. Er bestritt entrüstet etwas mit dem verschwinden zu tun zu haben. Einige Tage später war der Betrag in Höhe von 116,70 Euro für die Mayer CD auf meinem Konto und ich schickte diese sofort dem Käufer. Bei der Hausdurchsuchung erfuhr ich, dass der Käufer von damals einen regen Handel mit gebrannten Kunst CD's gefüht hat und auch meine Saur Sicherungskopie bei ihm gefunden wurde. Er behauptet, diese für 110 Euro bei mir gekauft zu haben. Ja spinnt der denn? Wie kann er mich in so etwas hineinziehen? Was hat der denn davon? Nun wurden mir meine Sicherungskopien der Saur und Mayer 2000 mitgenommen und noch ca. 30 gebrannte Musik CD's, ebenso von meiner Tochter ca. 9 gebrannte Kinderfilme.
Ich bin mit meinen Nerven total am Ende. Was erwartet mich?

Vielen Dank
Joline

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12 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

Das neue Urheberrecht ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt am 13. September 2003 in Kraft. Das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft reagiert auf die technischen Entwicklungen der letzten Jahre. Mit Anbruch des digitalen Zeitalters war es erforderlich, den Schutz der Urheber auch auf die Verwertung im Internet zu erstrecken. Damit wird der bestehende Schutz des geistigen Eigentums ausgebaut. Von zentraler Bedeutung sind die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz technischer Maßnahmen, mit denen Kreative und Verwerter ihre Leistungen schützen und die Nutzung kontrollieren. Wer – ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich – Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar.

Das Gesetz unterstützt Schutzmaßnahmen künftig durch umfassende Umgehungsverbote. So werden gleichzeitig Anreize für den Einsatz neuer Technologien, wie etwa das Digital Rights Management, geschaffen. Mit dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist die Reform des Urheberrechts noch nicht abgeschlossen.

Sofern Sie gebrannte CDs illegalerweise besessen haben sollten, können Sie mit der Beschlagnahme dieser CDs und einer Geldstrafe rechnen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#2
 Von 
Joline
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 61x hilfreich)

Das verstehe ich schon,

aber die gebrannten Musik CD's sind bereits mehrere Jahre alt und die Kinderfilme meiner Tochter sind auch lange vor der neuen Regelung erstellt worden. Für meine beiden Sicherungskopien der Saur und Mayer 2000 habe ich noch die Rechnungen über insgesamt 1318 Euro, aber nicht mehr die originalen CD's.
Wie soll ich dagegen vorgehen, ich hätte die gebrannte Saur CD für 110 Euro verkauft, was ja nicht stimmt?

Vielen Dank
Joline

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Soweit ich weiß dürfen Sie keine Sicherungskopien von CD's besitzen, von denen Sie nicht auch das Orignial haben.

(Wäre ja auch einfach: ich kaufe ein Original, brenne mir eine Kopie, und verkaufe das Original wieder. Die Daten, Musik, etc. habe ich trotzdem)

Was den Verkauf der Saur-Kopie betrifft, würde ich mir nicht allzu große Sorgen machen, da man ihnen das beweisen müßte, und da der "Zeuge" ja durch seine eigenen "Geschäfte" nicht besonders glaubwürdig ist (er würde sich ja auch selbst des Diebstahls bezichtigen) dürfte da nichts weiter passieren.

Aber für den Besitz der Kopien werden Sie belangt werden. Nach der -vom Kollegen Roenner schon angesprochenen- Gesetzesnovellierung kann dafür Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe verhängt werden. Wobei es bei Ihnen natürl. bei einer GS bleiben dürfte, insofern Sie nicht einschlägig vorbestraft sind.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wie soll ich dagegen vorgehen, ich hätte die gebrannte Saur CD für 110 Euro verkauft, was ja nicht stimmt?

Das erzählen Sie einfach so bei der polizeilichen Vernehmung. Sie können auch Anzeige wegen "falscher Verdächtigung" erstatten.

Trotzdem bleibt ihr Besitz der SiKo'en strafbewährt, wenn nicht nach der neuen Gesetzeslage, dann nach der alten.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Joline
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 61x hilfreich)

Vielen Dank für die Informationen.

Darf man sich von einer so teuren CD, hier 1248 Euro wirklich keine Sicherungskopie machen?
Wie schnell kann das Original unbrauchbar werden.
Hätte ich den nach dem Verkauf der originalen CD's meine Kopien vernichten müssen?
Kann ich wirklich von einer Geldstrafe ausgehen, vorbestraft bin ich noch nicht?
Wie hoch könnte denn eine Geldstrafe ausfallen?
Ich bin immer noch total verunsichert, so wie die Beamten sich aufgeführt haben.

Vielen Dank
Joline

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Berichtigung:

Das neue Urheberrecht ist natürlich nicht heute, sondern am 12. September 2003 im Bundesgesetzblatt erschienen. Bitte entschuldigen Sie den Fehler.


Stellungnahme:

Sofern die gebrannten CDs vor Erlaß des neuen Urheberrechts hergestellt wurden, benötigen Sie die Original CDs, da zur damaligen Rechtslage das Kopieren von Original CDs in mehrfacher Zahl für den Privatgebrauch zulässig war. Der Handel mit gebrannten CDs ist jedoch auch nach vorheriger Rechtslage durchaus problematisch.

Für meine beiden Sicherungskopien der Saur und Mayer 2000 habe ich noch die Rechnungen über insgesamt 1318 Euro

Sie wollen mir sagen, dass 2 Sicherungskopien CDs EUR 1318 kosten?

Wie soll ich dagegen vorgehen, ich hätte die gebrannte Saur CD für 110 Euro verkauft, was ja nicht stimmt?

Warten Sie ab, wie der vermeintliche Käufer den Kauf beweisen möchte.

Ich möchte jedoch anmerken, dass Ihre Schilderung des Sachverhalts leicht verwirrend ist.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Kann ich wirklich von einer Geldstrafe ausgehen, vorbestraft bin ich noch nicht?
Wie hoch könnte denn eine Geldstrafe ausfallen?


Wie mein Kollege Bob schon anmerkte können Sie von einer Geldstrafe ausgehen, sofern Sie noch nicht vorbestraft sind. Die Höhe der Geldstrafe liegt im Ermessen des Gerichts. Dieses nimmt eine Gesamtwürdigung der Tat an. Eine Prognostizierung ist somit nicht möglich.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -



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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

...weiter wird die Geldstrafe von Ihrem Einkommen abhängig gemacht.

Darf man sich von einer so teuren CD, hier 1248 Euro wirklich keine Sicherungskopie machen?

Doch, solange man auch das Original hat

Hätte ich den nach dem Verkauf der originalen CD's meine Kopien vernichten müssen?

Ja ! (oder dem Käufer mit überlassen)



-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
Joline
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 61x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Es tut mir leid, aber ich empfinde kein Unrechtsbewußtsein.

Ich habe für meinen Privatgebrauch Musiktitel über Jahre erstellt. Für meine Tochter einige Filme aus dem Internet heruntergeladen.
Über die von mir vertriebenen Kunst CD's besitze ich Rechnungen vom Verlag, die ich erst nach der Durchsuchung gefunden habe.
Soll ich diese Rechnungen bei der Polizei nachreichen oder noch abwarten?

Ich verstehe auch nicht, dass durch eine Aussage, sofort so drastisch gegen mich vor gegangen wird.
Es müßten ja 70 Prozent aller Haushalte angezeigt werden. In welchem Haushalt würde man denn nicht fündig. Einige selbst erstellte DD's besitzt doch wohl fast jeder.

Viele Grüße
Joline

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es tut mir leid, aber ich empfinde kein Unrechtsbewußtsein.

Das muß Ihnen nicht leid tun, jedoch sollten Sie das dem Gericht/der Polizei gegenüber für sich behalten, sonst könnte es noch teurer werden (Stichwort: fehlende Reue !)

Soll ich diese Rechnungen bei der Polizei nachreichen oder noch abwarten?

Die können Sie mit zur Vernehmung nehmen.

Ich verstehe auch nicht, dass durch eine Aussage, sofort so drastisch gegen mich vor gegangen wird.

Wenn der Polizei eine Anzeige vorliegt, ist sie lt. Gesetz verpflichtet dieser nachzugehen. Erhärtet sich der Verdacht oder ist (wie bei Ihnen) beweisbar, passiert das, was Ihnen passiert ist.

In welchem Haushalt würde man denn nicht fündig. Einige selbst erstellte DD's besitzt doch wohl fast jeder.

Das ist wohl richtig. Derjenige, der erwischt wird, ist dann der Dumme. Aber es gibt den alten Gerichtsspruch: "Es gibt keine Gleichheit im Unrecht". Nur weil "es alle machen" wird es dadurch nicht legal.

Wenn Ihnen jemand etwas stieht, würden Sie doch auch nicht das Argument gelten lassen: "Wiso ? Diebstahl ist doch heute an der Tagesordnung", oder ??

Ich kann schon verstehen, daß man sich mit dem "Unrechtsbewußtsein" etwas schwer tut, weil ja auf Anhieb erst mal kein Geschädigter zu erkennen ist. Aber (und da ist es so ähnlich wie beim Versicherungsbetrug oder Schwarzfahren) Die "Zeche" zahlen "wir alle" über höhere Beiträge/Preise.








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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend "Joline",

ich kann mich hier den Ausführungen meines Kollegen Bob anschliessen.

So ist nunmal die derzeitige Rechtslage hinsichtlich des Urheberrechtes.

Andererseits kann ich Sie auch verstehen. Es hat schon fast den Anschein der "Selbstverständlichkeit" bezüglich des Downloadens und Schwarzkopierens, da es so sehr verbreitet ist.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
RQ
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,

es sit ja auch sehr zweischneidig, einerseite verboten, andererseits wird auch jeder Technikmesse geprahlt was es nicht alles neues gibt, und was jetzt geht.
Aber auch Alkohl am Steuer ist verboten, trotzdem frei erwerbbar.

Wenn man Urheberrecht-Raubkopie/Privatkopie in eine Suchmaschine eingibt, erscheinen auch unterschiedlichste Beiträge dazu, die verwirrend dazu beitragen, das es ja wohl doch einen rieseigen grauzonenbereich gibt, Also wenn die Cd in einem Land stammen, dass nicht dem EU-recht unterliegt, wenn nicht ganze audiocd kopiert werden, sondern nur einige Lieder etc. etc.

gruss

rq

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