Hallo,
vor einer woche gab es bei mir eine Hausdurchsuchung. Man vermutete Cannabiszucht, da ich Folien am Fenster aufgehängt habe (gegen Hitze). Ich züchte kein Cannabis, allerdings wurde bei mir etwa (+/- 0,5gr) 8gr Marihuana und 9gr Haschisch gefunden. Ebenso wurde eine Digitalwaage ( nur für meine eigene sicherheit!) und mein handy beschlagnahmt. Die polizisten meinten ich währe händler, da ich eine waage hätte, allerdings bin ich das nicht, daher können sie mir das auch nicht anhängen. oder doch?
Weis jemand mit was ich rechnen muss?
Angaben zur Person:
20 Jahre, Student, ledig
ich wohne in Baden-Württemberg
Bisherige delikte:
-btm verstoß, verfahren eingestellt
- 7 fach fahrlässige Körperverletzung / Autounfall ( habe 40 Sozialstunden gemacht)
- Hausfriedensbruch (Verfahren eingestellt, da Täter Opfer ausgleich)
Habe jeglichen Konsum eingestellt... Allerdings wollter ich in den Ferien mal nach Holland fahren, wenn das keine gute Idee ist, bitte bescheid sagen.
Vielen dank für eure mühe!
-- Editiert von Apfelmost am 10.07.2007 22:36:04
Hausdurchsuchung 18gr Cannabis
10. Juli 2007
Thema abonnieren
Frage vom 10. Juli 2007 | 21:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung 18gr Cannabis
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#1
Antwort vom 10. Juli 2007 | 23:21
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
quote:
Waage...nur für meine eigene sicherheit!
Klingt ein wenig unglaubwürdig, ehrlich gesagt. Solche Waagen werden im Normalfall tatsächlich als Indiz für Handelstätigkeit angesehen.
quote:
Habe jeglichen Konsum eingestellt... Allerdings wollter ich in den Ferien mal nach Holland fahren, wenn das keine gute Idee ist, bitte bescheid sagen.
Klingt ein wenig nach Fake... kann das sein? Wenn nein: Wie kann man so dämlich sein?
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
#2
Antwort vom 11. Juli 2007 | 00:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
nein versteh mich nicht falsch..
ich will nix schmuggeln, ich rede hier nur von konsum... also wenn ich nach holland gehen würde!
schmugeln ist nicht mein ding, werde ich auch nie tun.. ich red nur davon ob das was macht wenn ich da abends n paar mal in coffeeshop reinhock, also z.B. führerscheintechnisch...
-- Editiert von Apfelmost am 11.07.2007 00:23:44
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#3
Antwort vom 11. Juli 2007 | 14:12
Von
Status: Unbeschreiblich (32882 Beiträge, 17269x hilfreich)
Hi,
tja, ich glaube nicht, daß der Besitz einer Waage für eine Verurteilung wegen Btm-Handels ausreicht. 18 Gramm sind aber in BaWü sicher zuviel für eine Verfahrenseinstellung. Die Strafe hängt wiederum von der Frage Jugend-/Erwachsenenstrafrecht ab: Sozialstunden oder Geldstrafe.
Gruß vom mümmel
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