Hausarbeit zum Thema Strafrecht

28. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
SozStudi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausarbeit zum Thema Strafrecht

Hallo,

ich bin Studentin der Sozarbeit und muss eine Hausarbeit zum Thema Strafrecht verfassen.
In meinem "Fall" geht um ein getrennt lebendes Paar mit zwei gemeinsamen Kindern (7 und 3 Jahre alt). Vater fährt mit Kindern in den Urlaub ohne genaue Angabe des Ferienziels. Absprache war, dass er sich täglich melden werde, was nicht geschah. Am dritten Tag ruft der Sohn die Mutter an und sagt, dass sie in Dänemark sind. Die Mutter ist in Sorge und fährt zum Ferienort.Dort angekommen findet sie die Kinder spielend alleine am Strand, ihr Sohn sagt, dass das die letzten Tage auch so war. Sie nimmt die Kinder und fährt mit ihnen wieder nach Deutschland, sie hinterlässt eine Zettelnachricht. In Deutschland angekommen hat sie eine wütende Nachricht des Vaters auf dem Anrufbeantworter, der sie wegen ungerechtfertigter Kindesentführung beschuldigt.
Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht?

Vielleicht kann man hier mir Unterstützung bezüglich der zu prüfenden §§ geben.

Vielen Dank
D.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Hier wird üblicherweise so verfahren, dass diejenigen, die fachlich in der Lage sind, Fragen beantworten können, dies dann nicht tun, wenn jemand eine Arbeit schreiben muss.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn Sie an einer bestimmten Stelle absolut nicht weiterkommen, können Sie ja noch einmal nachfragen.

Nennen Sie §$ von denen Sie glauben dass sie in Frage kommen mit Begründung. Dann wird sich sicher eher jemand melden.

Eine Komplettlösung halte ich aber für kontraproduktiv.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SozStudi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe mich schon ganz gut durch gekämpft
bin jetzt mit der Prüfung von §171,13 durch und bin der Meinung dass A sich strafbar gemacht hat fahrlässiges unechtes Unterlassungsdelikt. Wie wird das hier so gesehen?
des weiteren werden ich §221 noch prüfen. Für die Mutter werde ich 235 Kindesentziehung Prüfen. Würde mich über Kommentare freuen.
LG die Studentin

0x Hilfreiche Antwort

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