Hauptverhandlung !

19. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Rihanna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptverhandlung !

Guten Morgen,

ich habe einen Beschluss vom Amtsgericht erhalten ,in der die Strafsache wegen Diebstahls wird die Anklage der Staatsanwaltschafts zur Hauptverhandlung zugelassen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird das Hauptverfahren gegen mich vor dem Strafrichter eröffnet!!! :bang:
Nun habe ich in zwei Wochen eine Ladung zur Hauptverhandlung bekommen! :schock:

Nun zur meiner Frage?
Ich habe auf dem Anhörungsbogen angekreuzt, dass ich geringfügig 255 Euro verdiene.
Muss ich auch noch das volle Gehalt meines Mannes angeben (Verheiratet und zwei Kinder )?? :???:

Kann das Gericht auch nachprüfen ,wieviel mein Mann verdient,ich meine ob Sie es auch wirklich prüfen? :schock:

Schöne Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rihanna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

das gibts doch nicht, keine einzigen Antworten.Habe gedacht,dass mir jemand antwortet. :???:
Es ist sehr wichtig , denn in zwei Wochen muss ich vors Gericht! :kotz:

Tschüß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

quote:
Ich habe auf dem Anhörungsbogen angekreuzt, dass ich geringfügig 255 Euro verdiene.
Muss ich auch noch das volle Gehalt meines Mannes angeben (Verheiratet und zwei Kinder )??


Die Angaben zum Einkommen gehören streng genommen zu den Angaben zur Sache und nicht zur Person. Das bedeutet, dass Sie gar keine Angaben über Ihr Einkommen machen müssen.

quote:
Kann das Gericht auch nachprüfen ,wieviel mein Mann verdient,ich meine ob Sie es auch wirklich prüfen?


Natürlich kann das Gericht oder auch die Staatsanwaltschaft die Einkommens- und Lebensverhältnisse überprüfen. Ggf. werden hierzu die Sozialen Dienste der Justiz eingeschaltet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rihanna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.Habe ich das richtig verstanden ,dass das Gericht die Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers meines Mannes anfordern kann?? :schock:

Schöne Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Ja. Kann es schon, kommt in der Praxis aber höchst selten vor.

0x Hilfreiche Antwort

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