Hauptverfahren eröffenet (Fahrlässige KV). Was kommt auf mich zu?

3. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
nicolade
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptverfahren eröffenet (Fahrlässige KV). Was kommt auf mich zu?

Servus,

ich hätte eine Frage an euch und zwar:

ich hatte Anfang dieses Jahres einen Autounfall mit 3 Kollegen hintendrin. Wir sind dabei von der Autobahn abgekommen und an einen Baum geknallt.Die 3 (so wie ich auch) haben sich dabei verletzt

(jeder von uns hatte Schürfwunden und Prellungen, einer hatte noch ein Schleudertrauma sowie eine Platzwunde und einer hatte ein stumpfes Bauchtrauma (durch den Gurt) mit anschließendem Krankenhausaufenthalt für 2 Nächte).

Nun kam heute ein Schreiben des Amtsgerichts, in dem ich der fahrlässigen Körperverletzung in 3 tateinheitlichen Fällen (gemäß §§223 Abs. 1 , 229 ,230 Abs.1,52 StGB) strafbar gemacht werd.

Die Staatsanwaltschaft hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten.

Also wurde jetzt eine Eröffnung der Hauptverhandlung beantragt.

Nun meine Frage: Mit was muss ich etwa rechnen?

Einige Eckdaten zu mir: Ich bin 19 Jahre alt (also noch in der Probezeit), wohne in BaWü und gehe noch zur Schule (12. Klasse Gymnasium).

Hoffe ihr könnt mir helfen!

Gruß
nicolade

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

wie wurde der Unfall denn verursacht? zu hohe Geschwindigkeit?

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#2
 Von 
nicolade
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ich wurde geschnitten (steht aber komischerweise net in der Anklage obwohl ich es ausgesagt habe), war aber auch ~10km/h über der richtgeschwindigkeit.

naja nachdem ich geschnitten wurde wich ich aus auf die rechte spur. dort war auch einer vor mir, ich wollte also wieder auf die linke spur. dann bin ich ins schleudern geraten und abgekommen....

falls es hilft: keine anderen autos waren darin verwickelt.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

da Sie 19 und Schülerin sind, gehe ich mal von der Anwendung von Jugendstrafrecht aus. Insofern würde ich mal mit Sozialstunden rechnen, außerdem Fahrverbot oder FS-Entzug.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
nicolade
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@mümmel: schüler, bitte ;)

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Sorry - wie kam ich bloß darauf...Die Sozialstunden stehen übrigens nicht im Führungszeugnis und auch nicht im BZR - falls Sie mal Beamter werden wollen, geht alles klar.

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

mit 3 Beifahrern müssten sie doch einen Zeugen für das geschnitten Werden haben, oder hat das niemand gesehen? Ansonsten kann es natürlich als reine Schutzbehauptung ausgelegt werden.

Vielleicht sollten Sie darüber nachdenken einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der auf Verkehrsstrafrecht spezialisiert ist, denn es könnte wirklich ein Führerscheinentzug auf sie zukommen.



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#7
 Von 
nicolade
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

problem war, dass die net wirklich viel mitbekommen haben. die 3 waren etwas angeheitert und haben sich unterhalten....

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#8
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

dann ist das durchaus ein Problem. Man kann es sehr gut als Schutzbehauptung auslegen, wenn niemand bezeugen kann, dass sie wirklich geschnitten wurden.

Ich würde mir in diesem Fall einen Anwalt nehmen.

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#9
 Von 
nicolade
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

anwalt sowieso. muss nochmal mit meinen kollegen reden, was die genau gesehn ham....kann auch gut sein, dass der, der auf dem beifahrersitz saß was gesehn hat...weiß nih genau...

muss au jetzt erstmal schaun, was die jugendgerichtshilfe sagt (leider sind die aber anscheindend mittags um 15.45 schon im feierabend)

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#10
 Von 
YAMY30
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 11x hilfreich)

Wo kommt denn nun der jenige her der auf dem Beifahrer Sitz gesessen hat? :???:

Zitat " ich hatte Anfang dieses Jahres einen Autounfall mit 3 Kollegen hintendrin."

Also waren 4 Beifahrer im Wagen?
Und da hat KEINER was mitbekommen? :???:

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#11
 Von 
nicolade
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ne, also hinten 2, vorne einer... ;)


aber naja, hat sich erledigt...werd mich mal an den anwalt hier im haus wenden...

aber dankeschön für eure hilfe!

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