Handy gefunden- zurückgegeben. Anzeige wegen Diebs

15. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb317852-7
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy gefunden- zurückgegeben. Anzeige wegen Diebs

Ich bin als Dieb angezeigt worden, da ich ein Handy im Fitnessstudio gefunden habe und es ca 3 Stunden später dem Besitzer abgegeben habe.
Ich war am trainieren als meine Frau kam und sagte das unser Sohn 3 Jahre alt schlecht atmet und ins Krankenhaus muss.
Also ich in die Dusche und raus. Auf dem Weg habe ich ein Herrenloses Handy auf dem Boden gesehen und dachte, das es einer fallen gelassen haben muss und aufgehoben.Habe mich kurz umgeschaut ob es einen Besitzer gibt.
Dann nahm ich vom Tresen mein Portmonnaie und schaute nochmals an den Ort wo ich das Handy gefunden hatte, aber da war immer noch niemand. Dann fuhr mit meinen Sohn ins Krankenhaus.
Meine Beweggrund, das ich es nicht einfach am Tresen abgab war, das ich meinen Sohn im Kopf hatte und die Fundabgabe persönlich vornehmen wollte bzw meine Personalien im Fitnessstudio angeben, um die Freude des Besitzers zu sehen oder das er sich bei mir dann melden könnte um sich zu bedanken. Da war es ca 17.30 Uhr . Fitnessstudio hat bis 22.00 Uhr auf.
Als ich aus dem Krankenhaus zurück kam und ins Fitnessstudio gehen wollte, sagte meine Frau das unser Nachbar der auch dort trainiert bei ihr nachgefragt hat, ob ich ein Handy gefunden hätte. Daraufhin bin ich zu ihm gegangen und habe den Besitzer des Handy gesehen und ihm sein Handy zurückgegeben. Der meinte das ich ein Dieb währe und das Handy verkaufen wollte.

Was soll ich nun machen???

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27 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Hat er Sie denn nun angezeigt?

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-- Editiert muemmel am 15.10.2011 19:37

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#2
 Von 
fb317852-7
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf jeden Fall habe ich eine Vorladung als Beschuldigter vernommen zu werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Aha. Nun, wovon ich abraten würde, wäre, JETZT einen Anwalt zu nehmen - den dürfen Sie dann nämlich selbst zahlen. Gehen Sie zu der Vorladung und schildern Sie die Sache so wie hier - dann dürfte das Verfahren eingestellt werden. Einen Nachweis von der Rettungsstelle über die Einlieferung des Sohnes haben Sie vermutlich auch - nehmen Sie ihn mit.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb317852-7
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich. Ich war um 17.40 Uhr da. Ist ca 25Km entfernt. Kinderklinik. Aber die Notfallambulanz macht erst um 19.00 Uhr auf, so das wir gewartet haben.

Jetzt bin ich etwas erleichtert.
Ich hebe nie wieder etwas auf, auch wenn es eine Million Euro sind.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb317852-7
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry. Richtig geschrieben heißt es anders. Nicht Notfallambulanz sondern ist die Ambulanz stelle des Krankenhauses das von 19.00Uhr bis 23.00Uhr auf hat.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die Frage hier ist, warum der Tatvorwurf auf "Diebstahl" lautet und nicht auf "(Fund-)unterschlagung", was der Beschreibung nach -wenn dann- einiges näher läge (Nichtabgabe mit dem Vorsatz es zu behalten). Wenn hier Diebstahl vorgeworfen wird, wird es sicherlich auch Anhaltspunkte dafür geben, dass es ein eben solcher ist und keine Fundunterschlagung.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119385 Beiträge, 39716x hilfreich)

quote:
Meine Beweggrund, das ich es nicht einfach am Tresen abgab war, das ich meinen Sohn im Kopf hatte

Gute Begründung



quote:
und die Fundabgabe persönlich vornehmen wollte bzw meine Personalien im Fitnessstudio angeben, um die Freude des Besitzers zu sehen

Unglaubwürdige / blöde Begründung



quote:
oder das er sich bei mir dann melden könnte um sich zu bedanken.

Nachvollziehbar.



Besteht eigentlich eine Verpflichtung Fundgegenstände einfach unmittelbar irgendwo - auch an ungeeigneter privater Stelle - abzugeben?
Oder ist es gerechtfertigt dieses Fundstück solange aufzubewahren bis diese unverzüglich an eine offizielle Stelle (Fundbüro/Ordnungsamt/Polizei) übergeben werden kann?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#8
 Von 
terral
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 31x hilfreich)

Es geht natürlich um Diebstahl und nicht um Unterschlagung. Wenn das Handy im Fitnessstudio war, war mind. der Betreiber Besitzer, sodass das Fortschaffen aus den Räumlichkeiten eine Wegnahme war. Zu klären ist nur die Zueignungsabsicht.

Auf keinen Fall eine Aussage bei der Polizei machen, einfach schweigen, evtl. freundlicherweise der Polizei Bescheid geben, dass man den Termin nicht wahrnimmt und von seinem Schweigerecht Gebrauch macht. In dieser Situation ist Schweigen allem anderen vorzuziehen.

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Es geht natürlich um Diebstahl


Stimmt - Gewahrsamslockerung

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119385 Beiträge, 39716x hilfreich)

Es geht weder um Diebstahl und auch nicht um Unterschlagung.

Das wird auch der Staatsanwalt so sehen.
Derzeit hat er ja nur die Aussage des Anzeigenden.
Nach Schilderung der Situation durch den Beschuldigten (bzw. dessen Anwalt) wird er die Sache einstellen müssen.


Denn der Finder war schlicht berechtigt den Fundgegenstand mitzunehmen und an die zuständige Behörde abzuliefern.
Eine Pflicht, den Fundgegenstand irgendwo bei jemand privatem abliefern zu müssen, existiert nicht. Im Gegenteil ist der Finder bis zur Übergabe an die zuständige Behörde verpflichtet den Fundgegenstand selbst ordnungsgemäß zu verwahren.

Das einzeige was man ihm eventuell vorwerfen könnte, wäre das er nicht seiner unverzüglichen Anzeigepflicht nachgekommen ist.
Wobei man in der besonderen Situation eine durchaus ausreichenden Entschuldigung sehen könnte.





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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Das wird auch der Staatsanwalt so sehen.


Mag ja sein. Darum ging es aber gerade bei der Frage nicht, sondern um den offiziellen Tatvorwurf des Ermittlungsverfahrens.

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#12
 Von 
fb317852-7
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe große Angst. Ich habe wirklich nicht mit der Absicht gehandelt das Handy zu behalten oder sonstiges. Manchmal hört sich die Wahrheit doof an, aber die ist nicht zu ändern.

Er hätte auch auf seinem Handy anrufen können. Ich habe es immer dabei gehabt und nicht ausgeschaltet oder geschweige denn durchstöbert. Währe er nicht mit meinem Nachbarn, bevor ich Zuhause war bei meiner Frau gewesen, hätte er es im Fitnessstudio abholen können.

Mit oder ohne Anwalt zur Anhörung gehen? Und zu verschweigen gibt es ja nichts.



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-- Editiert fb317852-7 am 17.10.2011 01:09

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119385 Beiträge, 39716x hilfreich)

Lies mal was ich geschrieben habe...


Derzeit kennt die Polizie ja nur die Darstellung der anderen Seite.





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#14
 Von 
fb317852-7
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Denke das ich am Besten mit einem Anwalt zur Polizei gehe, auch wenn ich es aus eigener Tasche zahlen muss.

Ich danke Dir tausend mal. Wie Du sehen kannst, ist es 1.00Uhr, ich muss um 5.00Uhr aufstehen zur Arbeit und kann wegen der Sache nicht schlafen.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn Du zuviel Geld hast...

...kannst es auch mir schenken. Ich schreib Dir ne Einlassung, das Verfahren wird eingestellt. Wenn nicht, kriegste die Kohle wieder. :)

*kleiner Scherz am Rande* Verdammtes RDG auch manchmal...

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#16
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Die Frage hier ist, warum der Tatvorwurf auf "Diebstahl" lautet und nicht auf "(Fund-)unterschlagung", ….


Weswegen die Polizei ermittelt, ist unmaßgeblich; die Schreiben zumeist das „schwerste" oder naheliegenste Delikt auf die Vorladung. Ermitteln tut die Polizei aber nicht wegen irgendwelcher §§, sondern wegen eines konkreten Lebenssachverhaltes (=Einstecken eines gefundenen Handys).

Diebstahl wird aber rechtlich richtig sein, denn durch den Verlust eines Handys in den Räumlichkeiten eines Dritten (= eines Fitnessstudios) erlangt dieser Gewahrsam an der Sache. Der Dritte hat einen sog. „generellen Gewahrsamswillen" an allen in seinem Räumlichkeiten verlorenen Gegenständen (= er will verlorene Sachen den Kunden zurückgeben können und nicht, dass irgendwelche anderen Laute die verlorenen Sachen wegschleppen).
Daher ist die Argumentation, es gäbe keine Verpflichtung, Fundsachen im Fitnessstudio abzugeben, auch falsch, denn die angebliche Fundsache befindet sich ja im Gewahrsam des Fitnessstudios.
(Beispiel: Der Fragesteller feiert eine Geburtstagsparty. Gast X verliert eine Geldbörse, die von Gast Y gefunden wird. Gast Y zeigt dem Fragesteller die Geldbörse und der Fragesteller bittet Gast Y im die Börse zu überlassen, damit er diese dem Eigentümer, falls der sich meldet, zurückgeben kann. Hier müsste Y die Börse dem Fragesteller geben und könnte dies nicht mit der Begründung verweigern, er wolle die Börse selbst zum Fundbüro bringen.)

EINE ANDERE FRAGE IST ABER, ob der Fragesteller, der das Handy in der konkreten Situation (=Kind muss zum Krankenhaus), die rechtliche Situation vollständig durchstiegen hat und mit entsprechendem Diebstahlsvorsatz gehandelt hat. Meiner Ansicht nach ergibt sich aus der nachvollziehbaren Schilderung des Fragestellers KEIN Diebstahlsvorsatz, so dass das Verfahren eingestellt werden müsste.

Aus meiner Sicht sollte man auch den Vorgang gegenüber der Polizei entsprechend schildern. Dies kann man auch schriftlich tun und muss dazu nicht extra zur Polizeiwache. Dies würde wohl auch ein Anwalt so machen, denn der Fragesteller wohl beauftragen will. Ein Anwalt weiß natürlich besser, worauf es ankommt und würde entsprechend formulieren, aber auch die Sachverhaltsschilderung hier im Forum ist einigermaßen brauchbar (s. Anmerkungen von Harry). Wichtig ist, dass die Einlassung authentisch ist und nicht irgendwie gekünstelt.
Schweigen ist natürlich das erste Beschuldigtenrecht, aber einen Diebstahlsverdacht kann man damit auch nicht ausräumen.
Da meines Erachtens hier der objektive Diebstahlstatbestand verwirklicht ist und es darauf ankommt, ob der Fragesteller mit oder ohne Diebstahlsvorsatz gehandelt hat, würde Schweigen nicht so viel nützen.


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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119385 Beiträge, 39716x hilfreich)

quote:
Hier müsste Y die Börse dem Fragesteller geben und könnte dies nicht mit der Begründung verweigern, er wolle die Börse selbst zum Fundbüro bringen.

Das ist falsch, da ihn das Gesetz zum genauen Gegenteil verpflichtet.
Er darf sie nicht irgend jemandem abgeben, der Finder wäre - sofern der Eigentümer vor Ort nicht ermittelbar ist - bis zur Übergabe an die zuständige Behörde verpflichtet den Fundgegenstand selbst ordnungsgemäß zu verwahren.
Und unter 'ordnungsgemäß verwahren' versteht man nicht, Funstücke an irgendwelche Privatleute zu übergeben.





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#18
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Das ist falsch, da ihn das Gesetz zum genauen Gegenteil verpflichtet. ... Und unter 'ordnungsgemäß verwahren' versteht man nicht, Funstücke an irgendwelche Privatleute zu übergeben.

Sie übersehen in allen Fällen, dass das Fundstück gar nicht herrenlos ist, sondern sich im Gewahrsam eines anderen befindet, den der "Finder" erst brechen müsste, um die Sache zum Fundbüro zu bringen.

Was wäre denn, wenn der Wohnungseigentümer selbst eine Sache in seiner Wohnung verlegt die von einem Gast gefunden wird. Darf der Gast die „Fundsache" gegen den Willen des Eigentümers zum Fundbüro bringen oder muss er dies sogar?

Weder noch. Die (angebliche) Absicht, eine "Fundsache" zum Fundbüro zu bringen, gibt aber kein Recht zum Gewahrsamsbruch. Die tatsächliche Absicht, eine derartige "Fundsache" zum Fundbüro zu bringen, lässt aber den Diebstahlsvorsatz entfallen.


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#19
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Dass die Polizei wegen Diebstahl ermittelt, ist doch eigentlich klar. Der Geschädigte geht zur Polizei und sagt dort: Ich war im Fitnessstudio und hatte mein Handy dabei. Dann war es plötzlich weg. Also: Diebstahl.

Wenn der Geschädigte wüsste, dass er es verloren hatte und dass es auf dem Boden lag, würden wir nicht diskutieren.

Die Geschichte finde ich dennoch merkwürdig.
- TE geht ins Fitnessstudio und muss eilig weg.
- Trotz der Eile und der Atemnot seines Kindes, hat er noch Zeit zum Duschen.
- Beim eiligen Weggehen findet er Handy, das auf dem Boden liegt.
- Er geht zum Tresen, um dort sein Portmonnaie abzuholen.
- Zufällig stellt sich heraus, dass es sich um das Handy des Nachbarn handelt.

Wäre ich hier der Ermittler, würden bei mir einige Alarmglocken angehen.

Der TE hat es angeblich sehr eilig, weil es dem Kind so schlecht geht. Trotzdem ist Zeit zum Duschen. Am Sonntag hatte mein Großer (4 Jahre) der Kleinen (5 Monate) den Arm heftig überstreckt. Die hatte ordentlich Schmerzen und ich habe nicht erst geduscht. Hier hatte das Kind Atemnot. Für mich hört sich das schlimmer an und ich hätte wohl noch weniger gezögert.

Der TE findet ein Handy. Mit diesem Handy geht er zum Tresen, um sich sein Portmonnaie abzuholen. Es wäre doch einfach gewesen, das Handy auf den Tresen zu legen und die Worte "Das habe ich dort auf dem Boden gefunden." zu sagen. Dauert keine 3 Sekunden und die Sache ist erledigt. Der TE will wegen seines Kindes so in Eile und Gedankenverloren sein, dass er daran nicht gedacht hat. Das Duschen hat er aber nicht vergessen.

Der TE findet im Fitnessstudio das Handy seines Nachbarn. Was für ein Zufall.

Es mag sein, dass der TE hier nur gute Absichten hatte. Ich persönlich hätte Schwierigkeiten, die Geschichte zu glauben.

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-- Editiert am 18.10.2011 00:02

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119385 Beiträge, 39716x hilfreich)

quote:
Der TE hat es angeblich sehr eilig, weil es dem Kind so schlecht geht. Trotzdem ist Zeit zum Duschen.

Die Frau war bei dem Sohn, Versorgung war gesichert, der Sohn war nicht beim Vater:
quote:
Ich war am trainieren als meine Frau kam und sagte das unser Sohn 3 Jahre alt schlecht atmet und ins Krankenhaus muss.




quote:
Es wäre doch einfach gewesen, das Handy auf den Tresen zu legen und die Worte "Das habe ich dort auf dem Boden gefunden." zu sagen.

Eventuell hatte er das Handy nicht mehr im Kopf?

Eventuell war der TE ja der gleichen Auffasung wie ich? Gerät an Eigentümer oder an Behörde?

Eventuel ...





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#21
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Ich will nicht herausfinden, was tatsächlich vorgefallen ist. Ich sag ja nur, dass mir die Geschichte merkwürdig vorkommt.

Sie: Du Schatz unserem Sohn geht es schlecht. Er atmet so schwer. Ich glaube wir sollten in die Notaufnahme fahren.
Er: Klar geht sofort los. Ich muss nur schnell noch duschen.
Er (beim Rausgehen und in Gedanken):
- Oh wie geht es nur meinem Sohn?
- Hat er was Schlimmes?
- Nanu, da liegt ja ein Handy. Das will ich mal lieber aufheben, bevor es wegkommt.
- Oh Gott, oh Gott, oh Gott - wie geht es nur meinem Sohn?
- Hat er was Schlimmes?
- Wie komme ich nur am schnellsten ins Krankenhaus?
- Halt, ich brauche ja noch mein Portmonnaie. Also ab an den Tresen.
- Oje wie geht es nur meinem Sohn?
- Können die im Krankenhaus wirklich helfen?
- Ich bin auf jeden Fall bis 22 Uhr zurück im Fitnessstudio und kann mich dann ums Handy kümmern.

Der TE kann duschen bevor er mit den kranken Kind in die Notaufnahme fährt und er plant, vor 22 Uhr ins Fitnessstudio zurückzukehren. Gleichzeitig erzählt der TE, dass er sich nur Sorgen um seinen Sohn gemacht hat. Das glaube ich nicht.

Zufällig ist es das Handy des Nachbarn und dieser fragt bei der Frau des TE nach dem Handy. Alles am selben Abend - noch bevor der TE vor 22 Uhr zurück ins Studio kann. Warum kommt der Nachbar auf die Idee, beim TE nach dem Handy zu fragen?

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
fb317852-7
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend.
Zur Verdeutlichung des Sachverhaltes:
Das Handy hat nicht meinem Nachbarn gehört. Er ist lediglich mit einem "Fremden", laut meiner Frau, zu uns gekommen und hat gefragt ob ich ein Handy gefunden hätte.

Wie kommt man dazu, das zu fragen: Ich bin als letzter aus dem Studio gegangen und mein Nachbar kennt mich und ist darum mit dem Besitzer des Handy`s bei mir gewesen.

Warum dusche ich überhaupt? Ich bin von Beruf Industrielackierer und habe Farbnebel und Schweis wegduschen wollen, bevor ich rausgehe.

Die Situation mit meinem Sohn war für diese Zeit unter Kontrolle, so das ich nicht gedacht habe:" wie geht`s meinem Sohn". Eher überlegte ich ständig in welches Krankenhaus ich am besten fahren sollte. Unser Kinderarzt hatte uns in der Woche an einen Spezialisten überwiesen, weil er überfordert ist mit der Krankheit meines Sohnes. Termin Dezember 2011!!

Ich wollte im Vorfeld schon, das man einmal die Lunge röntgt.

Da sah ich es als meine Pflicht das Handy aufzuheben.
Die Bedienung am Tresen vor dem Ausgang hatte schon meine Sachen auf den Tresen gelegt als sie mich kommen sahen.

Ich kann nicht davon ausgehen, dass der Besitzer des Handy noch im Studio ist, da niemand an dem Ort des Fundes anwesend war, bis ich das Studio verlassen habe.

Ich möchte eine Frage stellen: Das Handy gebe ich einer Aushilfskraft an der Theke und sie geht damit ins Internet oder telefoniert und sagt das sie es nicht war, sondern von mir so bekommen hat?
Oder schaltet es aus und später wieder ein und gibt 3 mal den Pin falsch ein und schiebt es mir in die Schuhe???



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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Sorry, aber ganz offensichtlich hat der RA den Finger in die richtige Wunde gelegt. Die Erklärungsversuche erinnern arg an die alte Einlassung: "Bevor es noch einer klaut, hab ich es lieber selbst eingesteckt." - Soviel zu meiner persönlichen Meinung.

Rechtlich liegt meiner Ansicht nach der objektive Tatbestand eines Diebstahls vor. Die Einlassung, man wollte das Teil dem Fundbüro bringen, ist kein Rechtfertigungsgrund, würde aber den Diebstahlsvorsatz entfallen lassen. Dazu muss das ganze glaubwürdig geschildert werden.

Sie sollten prüfen, sich ggf. professionelle Hilfe zu suchen. Ein Anwalt kann eine entsprechende Stellungnahme gegenüber Polizei bzw. Staatsanwalt formulieren. Von einem persönlichen Erscheinen bei der Polizei rate ich hab. Ihr Verhalten hier im Forum zeigt den (ganz natürlichen) Drang, sich ständig rechtfertigen zu müssen und alles erklären zu wollen - leider mit der Tendenz, sich dabei um Kopf und Kragen zu reden.
Die schriftliche Einlassung ist daher wohl der bessere Weg. Da kommen nämlich in der Regel keine kritischen Rückfragen.


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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119385 Beiträge, 39716x hilfreich)

Hier wäre in jedem Falle anwaltliche Hilfe zwecks Strategiefindung und zur formulierung der Einlassung zu empfehlen.





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0x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119385 Beiträge, 39716x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nach der Schilderung könnte es sich höchsten um § 246 StGB handeln.
Nur greift hier auch § 966 BGB , sollte die Einlassung richtig dargestellt sein.
Ein RA wird definitiv (zunächst)nicht benötigt und kostet nur Geld!

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von Warren B. am 18.10.2011 23:29 <hr size=1 noshade>

Denn § 966 BGB will Ilsa1939 ja nicht gelten lassen:
quote:<hr size=1 noshade>Der Dritte hat einen sog. „generellen Gewahrsamswillen" an allen in seinem Räumlichkeiten verlorenen Gegenständen (= er will verlorene Sachen den Kunden zurückgeben können und nicht, dass irgendwelche anderen Laute die verlorenen Sachen wegschleppen). <hr size=1 noshade>






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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Fassen wir mal zusammen:
Der TE hat im Fitnessstudio ein für ihn fremdes Handy in Besitz genommen. Er hat zu keinem Zeitpunkt seine Umgebung über den "Fund" informiert, obwohl dies auf jeden Fall am Tresen möglich gewesen wäre. Die Rückgabe erfolgte, nachdem er bzw. seine Frau auf das Handy angesprochen wurde. Es gibt keine äußeren Anzeichen dafür, dass er das Handy dem Eigentümer zurückgeben wollte.

Für eine strafbare Handlung fehlt nur noch die Absicht des TE. Und die kann er nur selbst mit seiner Aussage liefern. Sowohl der Täter einer Straftat als auch der echte Unschuldige wird behaupten, dass er nur gute Absichten und keinen Zueignungswillen hatte. Es kommt somit darauf an, ob die Geschichte des TE glaubhaft ist.

Das Problem mit konstruierten Erklärungen ist, dass sie selten Nachfragen aushalten. Wer eine Geschichte erfindet, wird dabei kaum die Nachfragen vorhersehen und schon bei der Erfindung berücksichtigen können. Der TE eröffnet mit seinen letzten Erklärungen die Möglichkeiten für weitere Fragen. Im Ergebnis glaube ich ihm nicht. Das ist aber meine ganz persönliche Einschätzung.

Ich empfehle, keine Aussage vor der Polizei zu machen, ohne sich vorher mit einem RA zu beraten. Das gilt ganz besonders dann, wenn der TE das Handy für sich behalten wollte. Das wird er am besten wissen und er muss es hier im Forum nicht erzählen.

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