Handy einbehalten und durchsuchen??

15. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
gast08
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy einbehalten und durchsuchen??

Hallo,
ein Freund von mir hat letztens sein Handy verloren. Akku war leer, also Handy aus. An der Stelle an der er das Handy verloren hat wurde randaliert und das Handy der Polizei übergeben.

Jetzt meine Frage...
Darf die Polizei (mittlerweile liegt das Handy anscheinend bei der Staatsanwaltschaft) das Handy durchsuchen, zum Beispiel private Facebook-Nachrichten oder E-Mails oder so???

Das Handy wurde als sein Mobiltelefon identifiziert von der Polizei.
Mittlerweile wurde auch eine Anzeige gegen ihn geschaltet, wegen Sachbeschädigung.
Gruß

-- Editiert gast08 am 15.06.2012 15:41

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
An der Stelle an der er das Handy verloren hat wurde randaliert und das Handy der Polizei übergeben

Na klar. Wem ist das noch nicht passiert? Absolut glaubhaft :grins:


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#2
 Von 
gast08
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

da wo randaliert worden ist, ist die Anzeige schon fallengelassen worden... nur wurden in der Nähe noch Sachbeschädigungen begangen worden mit der er jetzt in verbindung gebracht wird...

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#3
 Von 
gast08
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

...oder wird es von der Staatsanwaltschaft nur als Beweisstück aufbewahrt?
Mich interessiert nur ob die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft das Handy durchstöbern darf (SMS, Anruflisten, Facebooknachrichten(private) )

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#4
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Sicherlich kommt hier eine Auswertung der auf dem Handy gespeicherten Daten in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass sich hier Hinweise auf die begangenen Sachbeschädigungen finden lassen. Es sollte hier ggf. eine gerichtliche Entscheidung nach § 98 Abs. 2 StPO herbeigeführt werden.



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#5
 Von 
Maddino
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 11x hilfreich)

Einschlägig ist hier in erster Linie §110 StPO . Der dann auch besagt, dass die Staatsanwaltschaft das durchaus darf, bzw. auf deren Erlaubnis auch die Polizei dazu befugt ist.
Eine richterliche Entscheidung wäre nur zur Frage der Sicherstellung an sich möglich und die Erfolgsaussichten für den "völlig zu unrecht in Verdacht geratenen Freund" dürften dahingehend wohl eher bescheiden sein.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
ein Freund von mir hat letztens sein Handy verloren.

Dessen Verlust unverzüglich bie Polizie/Ordnungamt ... angezeigt wurde?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#7
 Von 
gast08
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

verlust wurde gleich bei polizei gemeldet.

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