Handy Blästigung!!

25. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Danny1979
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy Blästigung!!

Guten Tag alle Zusammen!

Ich habe mal eine frage..
Ich habe jemanden vor gut 4 monaten ein paar sms geschickt..wobei ich ihr gesagt habe das ich von ihr ein video gedreht habe und ob sie es nicht wiederhaben möchte und dagegen mit mir schlafen möchte...
Diese ganze sache ist halt nur nach einen streit zurstande gekommen...das vid. hat es nie gegeben..in einer letzten sms habe ich ihr dann auch geschrieben das es alles gelogen von mir war... und das es nicht stimmt und das ich irgendwie nur sauer war...naja sie hat halt nur die sms aufbewart wo ich ihr den mist geschrieben habe..nun schreibt sie das ich meine job vergessen kann und ich nun rausgeschmissen werden kann (ich bin Beamter zur einstellung) wobei ich bestimmt nicht leugnen werde das ich es geschrieben habe...

was kann mir schlimmstenfalles drohen?
p.s ich war zum zeitpunkt wo ich die sms geschrieben habe unter alkoholeinfluss...naja was aber eigendlic nur ich weiß ....weil ich alleine zuhause war

MFG

-- Editiert von Danny1979 am 25.12.2004 11:58:11

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn man Ihnen nachweisen kann, der Absender der SMS gewesen zu sein, dürfte das den Tatbestand der Erpressung erfüllen.

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#2
 Von 
Danny1979
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also die sms kommt von meine handy..das ist klar...wie gesagt ich habe damals aber sofort danach geschrieben das es nur müll war was ich geschrieben habe....und dann der alkohol einfluss und der frust den ich mit ihr hatte...

wird es nicht so kommen das die anzeige zwar aufgenommen wird..aber die STA nachher sagt das es eingestellt wird an mangelde interesse der allgemeinheit?

mit was würde ich bestraf werden im minimal fall..? und was im max. fall und wäre ich meine job los oder würde ich nur eine verwarnung bekommen?

Bitte um Antwort..

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...hier eine Prognose auf ein Urteil zu stellen ist wohl sehr schwer. Angenommen Du bist Baujahr 1979, so würdest Du keine "Jugendstrafgerichtspunkte" bekommen.

Sinnvoll wäre es wohl, einen Blumenstrauß mit einem persönlichen Anschreiben zu schicken, macht sich immer gut und schafft die Sache gegebenenfalls "aus der Welt".

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Danny1979
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nun ja...würde sowas überhaupt vor gericht gehen?oder würde es eingestellt werden...

eine außwirkung auf meine job könnte es nicht haben oder?

ich denke das es höhstens zur geldstrafe kommen könnte..und ich so meine beamten z.A behalten würde..

Was kann mir drohen...eine entschuldigung nimm sie bestimt nicht an ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
manson
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 60x hilfreich)

...wie kann man nur auf so bescheuerte Ideen kommen...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Danny1979
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

in dem man Betrunken war...und sauer auf diese Person....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

meiner Meinung nach haben wir da den Versuch einer sexuellen Nötigung (§ 240 StGB ), Mindeststrafe sechs Monate. Da es beim Versuch blieb, ermäßigt sich die Mindeststrafe auf einen Monat bzw. 30 Tagessätze Geldstrafe.

Gruß vom mümmel

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#8
 Von 
Dschoeki
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 42x hilfreich)

Wie schon meine Vorredner geschrieben haben, versuch es mit einem Blumenstrauß und einer richtigen, ehrlichen Entschuldigung. Das würde natürlich diziplinarische Maßnahmen mit sich ziehen, wenn das Deinem Arbeitgeber bekannt würde.

Also sprich mit ihr. Auch im "besoffenen" Zustand solltest Du dich im Griff haben. Beamte sind nämlich "immer" im Dienst.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gruenschnabel
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)

@ p.s ich war zum zeitpunkt wo ich die sms geschrieben habe unter alkoholeinfluss...naja was aber eigendlic nur ich weiß ....weil ich alleine zuhause war

Alkohol Flucht in die Scheinlösung!
Alkohol löst keine probleme wie du siehst , lass dir das eine Lehre sein.
Hoffe auf einen milden Richter!
Und sag dich los vom Alkohol!
Viel erfolg!

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