Halbstrafenantrag , Staatsanwaltschaft ist gegen eine bedingte Entlassung

8. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.06.2018 11:08:37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Halbstrafenantrag , Staatsanwaltschaft ist gegen eine bedingte Entlassung

Hallo an das Forum,

ich verbüße im Moment eine Freiheitsstrafe von 2.3. wegen Steuerhinterziehung. Am 01.05.2018 hätte ich Halbstrafe. 2/3 ist am 15.09.2018. Ich befinde mich das erste mal in Haft.

Der Staatsanwalt ist gegen eine bedingte Entlassung. Den Halbstrafenantrag habe ich ohne Anwalt, also selber eingereicht.

Meine Frage, wie ist die Erfahrung bei Euch mit der Halbstrafe? Und nächste Frage: sollte ich merken, dass der Richter dagegen ist, oder von der Halbstrafe nicht begeistert ist, sollte ich den Antrag zurückziehen ? Ist das besser für die Akte?

Wann könnte ich wieder einen Antrag einreichen? Nach 3 Monaten? Wann macht das einen Sinn?
Und gibt es eine Möglichkeit zwischen Halb- und 2/3Strafe frei zu kommen? Wie heißt das dann?

Wie soll ich mich bei der Anhörung verhalten?

Was die Anstalt befürworter weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass die Sozialprognose gut ist. Da mein Arbeitgeber ein 1A Zeugnis ausgestellt hat. Sowie das FGH ein 1A Bericht über mich geschrieben hat. Im Vollzugsplan steht 2/3. frühester Entlassungstermin. Die Anstalt (vermute Sozialarbeiter) hat auf meiner Einladung zum Anhörungstermin „handschriftlich" mir mitgeteilt dass die Staatsanwaltschaft gegen die bedingte Entlassung ist. Aber es besteht immer noch die Möglichkeit dass die Anstalt die Entscheidung dem Gericht / Richter überlassen hat. Das weiß ich nicht.

Frage: ist die Staatsanwaltschaft immer gegen eine bedingte Entlassung?

Was würdet Ihr sagen ?
Was würdet Ihr mir empfehlen ?

Beste Grüße

Joe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass das ganze in Deutschland stattfindet, obwohl der Begriff "bedingte Entlassung" eher in Österreich zuhause ist.

Zitat:
Meine Frage, wie ist die Erfahrung bei Euch mit der Halbstrafe?


Die Frage solltest Du im Forum von Knast.net stellen. Da wirst Du eher auf Betroffene (oder deren Angehörige) treffen als hier ;)

Aus rechtlicher Sicht ist zu sagen, dass für eine Halbstrafenentlassung bei einer Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren besondere Umstände vorliegen müssen, § 57(2)2 StGB , die über die Anforderungen des § 57(1) StGB hinausgehen.

Zitat:
Und nächste Frage: sollte ich merken, dass der Richter dagegen ist, oder von der Halbstrafe nicht begeistert ist, sollte ich den Antrag zurückziehen ? Ist das besser für die Akte?


Da die Halbstrafenentlassung auch von Amts wegen, also ohne Antrag, geprüft wird, dürfte das eigentlich sinnlos sein.

Zitat:
Wann könnte ich wieder einen Antrag einreichen? Nach 3 Monaten? Wann macht das einen Sinn?


Bei einer Ablehnung kann das Gericht eine Sperrfrist von max. 6 Monaten bestimmen.
Sinn macht ein neuer Antrag wenn die Gründe, die gegen die Entlassung sprachen, nicht mehr gegeben sind. Abgesehen davon liegt ja auch der 2/3 Zeitpunkt nur 4,5 Monate nach dem 1/2-Strafenzeitpunkt so dass man sich dann ggf. darauf konzentrieren sollte.

Zitat:
Wie soll ich mich bei der Anhörung verhalten?


Was für eine Frage... Den Richter beschimpfen solltest Du am Besten nicht. Natürlich verhält man sich geläutert, einsichtig und zeigt seine strahlend gute positive Sozialprognose auf.

Zitat:
Frage: ist die Staatsanwaltschaft immer gegen eine bedingte Entlassung?


Nein

Zitat:
Was würdet Ihr sagen ?


Dass eine Halbstrafenentlassung bei einer Strafe oberhalb von 2 Jahren relativ selten ist.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.04.2018 13:26

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.06.2018 11:08:37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen ,

Habe am 10.04. Anhörung gehabt, heute 19.04. liegt mir noch kein Beschluss vor...... am 30.04. ist Halbstrafe ...... wie lange kann das denn dauern bis der Beschluss zugestellt wird? Der Richter sagte noch es ist Eile geboten da der Termin in naher Zukunft ist.

Hat jemand Erfahrung ?

Grüße und vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Der kann auch noch am letzten Tag kommen. Kommt auf die Arbeitsgeschwindigkeit des Gerichts an...

0x Hilfreiche Antwort

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