Haftbefehl wegen Geldstrafe!

27. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
hpoperator
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl wegen Geldstrafe!

Hallo liebe User,

Hab da mal ne Frage bzw ein kleines Anliegen mit 2-3 anschließenden Fragen.

Person A hatte wegen einer Strafsache eine Gerichtsverhandlung vorm Amtsgericht, bei der auch Person A beschuldigter war.
Person A wurde schuldig gesprochen und bekam eine Geldstrafe von einem Betrag X.
Person A gab vor Gericht an, dass jener sich, aus finanzieller Sicht gesehen, in einer privaten Verbraucherinsolvenz und sich zur Zeit in einer Berufsausbildung befände..... und sein Einkommen noch nicht einmal zum Existieren ausreicht.
Richter und Staatsanwaltschaft gingen nicht weiter darauf ein.

Nun bekam Person A Post von der Staatskasse und es wurde der oben angegebene Betrag X eingefordert. Dieser Reagierte auf diesen Brief nicht.
Nach diesem Brief folgte eine Mahnung und kurz darauf eine Ladung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe mit Ankündigung, dass bei Nichterscheinen ein Haftbefehl ausgesprochen werde.
Person A, begreift endlich den Ernst der Lage und setzt sich mit der Gerichtskasse in Verbindung, postalisch, er verfasst einen handschriftlichen Brief, indem er seine aussichtslose finanzielle Situation Erklärt, dass er sich in einer Berufsausbildung befände und bittet innständig um eine Ratenzahlung, versichert schriftlich, dass er sich auch an jene Zahlungsvereinbarung halten werde. Zu dem klärt er die Gerichtskasse auch über seine private Situation auf, dass er gemeinsam mit seiner Ehefrau und einer gemeinsamen Tochter im privaten Haushalt auf Miete wohnt. Er entschuldigt sich für seine verspätete Reaktion mit der Begründung, dass er in der Vergangenheit keinerlei Möglichkeit hatte den Betrag zu begleichen, da von fast nichts auch fast Nichts überig bliebe. Dem Brief fügt er einen aktuellen Arbeitslosengeld 2 Bescheit, den Ausbildungsvertrag und aktuelle Lohnnachweise bei.

ca 1 Woche später bekam er ein Antwortschreiben von der Gerichtskasse. Diese lehnen eine Ratenzahlung ab, mit der Begründung, dass Sie der Vermutung seien, es handele sich hierbei um eine "Verzögerungstaktik" und begründeten dies mit der vorrangegangenen Abstinenz seinerseits.

Nun wurde der Haftbefehl gegen Person A ausgesprochen.
Polizei war an der Haustür vorstellig, doch Person A machte die Tür nicht auf.
Abends rief er auf der Polizeidienstelle an und spricht mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Dieser sagt, dass er NICHTS machen könnte und er angehalten sei, diesen Haftbefehl zu vollstrecken, dies könnte jedoch durch Zahlung von Betrag X ,an Ort und Stelle, noch abgewendet werden.
Der Beamte gibt ihm noch bis Montag Zeit und wartet auf Zahlung.
Doch für Person A ist es fast unmöglich den Betrag X aufzubringen.
Folglich müsste dieser die Ersatzfreiheitsstrafe antreten, was für Ihn auch gleichzeitig den Verlust der Berufsausbildung bedeutete und zudem ein erneutes und größeres finanzielles Disaster darstellt.



Nun liebe User :-)
Mich würde nun interessieren, wie Ihr die Sache seht?
Denn Person A ist definitiv Zahlungsbewillig..... Ist es Person A zumutbar die Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten, obwohl dies dann enorme negative Auswirkungen auf seine zukünftige berufliche Existenz hätte?

Hätte er doch noch die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu erwirken?
Und wie könnte er, auf die schnelle (da ja ein Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat), eine Änderung in die Situation bringen?

Gibt es eurer Meinung nach Hoffnung, dass sich das Blatt für Person A noch wendet?


Somit verbleibe ich mit freundlichsten Grüßen und in der Hoffnung auf baldige Antwort.

euer hpoperator

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-- Editiert von Moderator am 28.09.2013 16:02

-- Thema wurde verschoben am 28.09.2013 16:02

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3 Antworten
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#1
 Von 
hpoperator
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Keiner eine Antwort?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17265x hilfreich)

Ist es Person A zumutbar die Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten, obwohl dies dann enorme negative Auswirkungen auf seine zukünftige berufliche Existenz hätte? Ja. Person A hatte ausreichend Zeit, sich um die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit oder eben um Ratenzahlung zu kümmern. Wenn er das nicht tut, muß er halt mit den Folgen leben. By the way kam vor dem Haftbefehl todsicher die Ladung zum Haftantritt - A hat also nicht erst durch den Besuch der Polizei erfahren, daß es kurz vor knapp ist.
Hätte er doch noch die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu erwirken? Nein, zu diesem Zeitpunkt dann halt nicht mehr.
Gibt es eurer Meinung nach Hoffnung, dass sich das Blatt für Person A noch wendet? Nö, es sei denn, er bringt doch noch die Gesamtsumme auf - das gelingt erstaunlich oft, wenn die Verhaftung droht.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.06.2021 19:42:09
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 37x hilfreich)

Person A sollte sich das Geld von seiner Verwandtschaft leihen und danach eine sofortige Zahlung leisten, die Quittung immer am Mann haben.

Ansonsten ist es auch noch möglich die Geldstrafe abzusitzen, wobei ein Tagessatz einen Tag Haft bedeutet. Er kann z.B. auch einen Teil der Geldstrafe absitzen und den anderen Teil bezahlen.

Für eine Ratenzahlung sehe ich, genauso wie muemmel, keinen Spielraum mehr.

Person A kann auch noch untertauchen, aber man kann sich nicht sein Leben lang verstecken. Strafbar wäre dieses nicht.

Trotzdem: Es ist einfach nicht praktikabel und steht im keinen Verhältnis zu ein paar Monaten Ersatzfreiheitsstrafe.

Sind Sie Person A?

Wie gesagt: Nehmen Sie Ihre Verwandtschaft in die Pflicht. Es muss ja kein Geschenk sein, sondern ein Darlehen...


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-- Editiert Coach1972 am 28.09.2013 21:32

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