Haftbefehl?????

13. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Scoob03
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl?????

hallo habe da ein wenig streß mit der staatsanwaltschafft berlin habe eine geldstrafe offen von 300 euro die ich gerne per raten bezahlen wollte was mir auch genehmigt wurde nur stand in dem ratenzahlungsplan von denen erste rate am 15.03.2009..... nun erhielt ich vor 2 wochen einen brief das ich die summe aufeinmal zahlen soll.häää?
ich schrieb bis jetzt 3 briefe die unbeantwortet sind.
heute bekomme ich ein brief worin mir die schriftstücke bestättigt worden sind das sie angekommen sind,aber zur zt. nicht bearbeitet werden können da die unterlagen versandt sind?verstehe ich nicht.

dann kam heute noch ein einschreibe der deutschen post.
kann das ein haftbefehl sein???habe ziemlich schiss.
bis jetzt kam post von denne nur per pin ag.
wirde ein haftbefehl per einschreibe versendet?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Nur die Ruhe, die Justiz versendet im Normalfall keine amtlichen Schriftstücke per Einschreiben.
Haftbefehle werden sowieso nicht versandt.

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#2
 Von 
Scoob03
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also kann es auf keinen fall ein haftbefehl sein?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Auf keinen Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Scoob03
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut.dann bin ich erstma beruhigt,danke für deine antwort

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

PIN oder Post, nun ja. In welchem Bundesland sind Sie denn?

Ein Haftbefehl kann es wirklich nicht sein, der wird dem Betroffenen nicht zugeschickt.

Die Versendungsnachricht heißt nur, dass Ihre Schreiben angekommen sind, aber die Akten nun mal nicht da sind, weil sie gerade woanders sind. Ohne Akten kann aber nichts gemacht werden.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

ein Haftbefehl per Post ist schon eine amüsante Vorstellung. Da kann der Betroffene dann schnell seine Sachen packen und in die Dominikanische Republik abhauen...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nun ja, um Vollstreckungshaftbefehle wird üblicherweise nicht so ein Geheimnis gemacht, weil deren Voraussetzungen ja gesetzlich geregelt sind und sich jeder ausrechnen kann, wann un ob gegen in ein HB in der Welt ist.

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#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Erste Rate 2009?

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#9
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

naja, die werden sich wohl vertippt haben und dann aber die erste Rate 03.2007 gemeint haben. Deswegen denken die jetzt, dass du nicht bezahlt hast und haben die Akten zum Gericht geschickt. Was das damit macht, hängt davon ab, ob es sich wirklich um eine Geldstrafe handelt oder um eine Auflage.

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