Haftbefehl?

29. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
jo1708jo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl?

Hallo, ich habe eine Frage an euch vielleicht könnt ihr mir weiter helfen.

ich war vor ca. 4 wochen bei meiner Bank ich wollte 20 euro im Minus gehen, ich hatte aber jemand den ich nicht kannte vor mir der mich wie es scheint falsch verstanden hat und ein blick in meine schufa gemacht hat!

Da sagte er mir das ein Haftbefehl raus ist! ich war total geschockt, weil ich nichts von einem haftbefehl habe. Er hat auch irgendwie genuschelt und immer doof gelacht und irgendwas von der eidlichstaatlichen versicherung gesprochen hat! Die habe ich vor ca. 4 Monaten abgegeben.

Meine Frage.

Kann die Bank wirklich sehen ob ich ein Haftbefehl raus habe?
Wieso weiss ich nichts darüber?
Ich habe nächste Woche ein Termin bei der Polizei weil ich als zeuge aussagen werde.
Hab total angst dahin zugehen?
was ist wenn es wirklich so ist? ich habe kinder, mein mann ist immer arbeiten!

ok es ist mehr wie eine Frage vielleicht kann mir jemand helfen.

Mfg jojo

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11 Antworten
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#1
 Von 
toni100
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

junge bleibe locker.
in deiner schufa ist ersichtlich ob du zur abgabe einer eidesstattlichen versicherung eingetragen bist. haftbefehl ergeht nur wenn du dich beim gerichtsvollzieher weigerst diese eidesstattliche versicherung zu unterschreiben. mehr auch nicht. das du nichts darüber weisst ist sehr unwahrscheinlich es sei denn du hast entweder keinen festen wohnsitz oder hast alle zustellungen des gerichtsvollziehers ignoriert. grüße toni

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#2
 Von 
jo1708jo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hi toni!

ich bin ein Mädchen ;)

Meine tochter lag jetzt über eine Woche im krankenhaus und ich liege mit ner starken grippe im bett flach. Kam noch nicht dazu mich umzumelden.

ja ich habe wirklich nichts bekommen. Bin vor kurzem umgezogen. habe aber ein nachsendeantrag gestellt. war auch regelmässig gucken ob in der alten wohnung noch post ist!

wie bekomm ich raus ob ich ein termin versäumt habe? oder welcher gerichtsvollzieher für mich zuständig ist?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es wird sich wahrscheinlich um einen alten Haftbefehl handeln, bezüglich der vor 4 Monaten abgegebenen EV. Haben Sie "damals" vielleicht Terimne beim GV oder Gericht nicht wahrgenommen oder erst zu spät?

Ein aktueller HB zur EV-Abgabe ist hier nicht zu erwarten, da ja gerade vor 4 Monaten die EV abgegeben wurde.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#4
 Von 
jo1708jo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

puhhhh ok also hat die sparkasse in dem sinne keine chance zu sehen ob es ein haftbefehl von jetzt wäre? ich meine der mann war immer dabei am lachen konnte nicht ernst bleiben obwohl es für mich doch eher sehr ernst war.
ich kann also nächste woche ohne angst die aussage machen :)

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Um einen strafrechlichen Haftbefehl kann es sich ohnehin nicht handeln - den könnte die Bank nicht sehen.

Es kann nur ein Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der EV sein. Und da liegt es halt sehr nahe, dass er mit der EV von 4 Monaten zusammenhängt. Haben Sie denn dort einen oder mehrere Abgabetermine verschusselt? Wenn ja, ist die Sache klar. Dadurch das die EV dann aber letztlich doch abgegeben wurde, ist der Haftbefehl automatisch hinfällig, da das, was damit erzwungen werden sollte, ja zwischenzeitlich passiert ist (Abgabe der EV). In der Schufa ist der HB aber dennoch noch zu sehen (in der Form, dass es ihn mal gab)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#6
 Von 
jo1708jo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke euch sehr für eure antworten! ihr habt mir echt weiter geholfen!

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#7
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Aber nicht, das ein anderer Gläubiger auch eine EA beantragt hat, der Termin nicht wahrgenommen wurde und so noch einen aktuellen Haftbefehl gibt.

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, so läuft das nicht. Wenn ein weiterer Gläubiger die EV beantragt, bekommt er vom Gericht das Protokoll der bereits abgegebenen zugesandt. Der Schuldner muß dann nicht erneut abgeben. Es sei denn, es sind seit der letzten mehr als 3 Jahre vergangen oder -möglicherweise- wenn der Schuldner zwischenzeitlich in einen anderen Gerichtsbezirk verzogen ist und das neu zust. Gericht nichts von der EV weiß. Hier fand zwar ein Umzug statt, aber erst vor kurzem, so dass es mega-unwahrscheinlich ist, dass ein Gläubiger in dieser kurzen Zeit a) den Umzug mitbekommen hat und b) beim neuen Gericht, bzw. GV schon das ganze Procedere bis zum HB durchhat, denn erst mal wird ja zur Abgabe geladen, bevor HB ergeht. So schnell schiessen die Preussen nicht. Weiß ich aus eigener Erfahrung (als Gläubiger, wohlgemerkt ;) )

Die TEin hat zwar meine Frage nach den "Versäumnissen" bei der 1. EV trotz nochmaliger Nachfrage nicht beantwortet, aber das ist in diesem Kontext ja gewissenermaßen "auch eine Antwort" ;) Ich denke mal, dass ich oben schon ganz richtig lag, mit meiner Vermutung der Zusammenhänge.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#9
 Von 
jo1708jo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo.....

nein es tut mir leid das ich deine frage nicht beantwortet habe, versteh das nicht falsch, liege mit fieber hier und hab es wohl vergessen :)

nein ich hatte diesen termin nicht versäumt, und ich bin in den gleichen bezirk geblieben, bin nur ne strasse weiter gezogen. das gericht und der gerichtsvollzieher is noch der selbe geblieben!

bitte nochmals um entschuldigung

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Kein Grund sich zu entschuldigen, aber irgendwas muß ja bei der alten Abgabe der EV schiefgelaufen sein, sonst hätte es da keinen Haftbefehl gegeben,...

...oder:

der Banker ist zu doof zum lesen und in der Schufa steht nicht "Haftbefehl wurde/ist erlassen " , sondern "...wird beantragt dem Schuldner die EV abzunehmen und im Falle des Nichterscheinens/der Weigerung einen Haftbefehl zu erlassen."

Das ist natürlich ein großer Unterschied. Aber diese Formulierung wäre so Standard, halt nach dem Motto:

"Lieber GV, nimm dem Schuldner die EV ab und erlass Haftbefehl falls er sich weigert oder nicht zur Abgabe erscheint"

Falls es keine Versäumnisse Deinerseits gab, wird es letzteres gewesen sein, und der Banker ist -wie gesagt- zu blöd zum lesen und/oder wollte sich wichtig machen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#11
 Von 
jo1708jo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

guten morgen, und ein fohes neues jahr euch allen

ja wie es scheint wollte sich der bänker wirklich einfach nur "wichtig" machen.

Der hat so dämlich gesprochen und immer zu dämlich dabei gelacht obwohl er gesehen hat wie besorgt ich war ! unangebracht bei so einer situation denke ich!

ich danke euch nochmal für eure antworten!

Lg jojo

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