Häusliche Gewalt, was tun??

10. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Satonnos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Häusliche Gewalt, was tun??

Ich befinde mich im folgendem Zustand:

Ich bin seit über einem Jahr nun mit meiner Freundin zusammen doch überschattet diese Beziehung ein für und nahezu unüberwindbares Problem. Das Problem ist klar definiert. Der Ex bzw. „noch" Mann meiner Freundin. Die beiden haben sich schon länger getrennt und wohnen dazu auch schon über ein Jahr nicht mehr zusammen. Der Ex ist aber leider eine sehr aggressive Person und extrem Besitzergreifend trotz der Trennung . Er ist bereits Vorbestraft hinsichtlich schwerer Körperlichen Verletzung und ist momentan auf Bewährung draußen. Zudem war/ist er auch meiner Freundin mit körperlichen Gewalt gegenübergetreten, was sich aber „Gott sei dank!", das letzte mal an Weihnachten 2012 ereignet hatte. Diese Vorgeschichte von ihm und seine exzessiven Gewaltausbrüche (er hat schon mit vorlieb den Ratten meiner Freundin den Hals umgedreht) , für die er bekannt ist, lassen mich seine folgenden Worte meiner Freundin gegenüber , glauben schenken:

- „wenn es in deinem Leben einen neuen Mann gibt, steche ich ihn ab!"
- „wenn dich jemand so berührt wie ich es getan habe, schneide ich ihm die Hände ab!"
- „Ich werde erfahren wenn du einen Neuen hast, und wenn ich die Kinder dazu befragen muss! Aber sei dir sicher, dass sie dann einen Knacks fürs Leben haben!"
- „ wenn du das Jugendamt oder die Polizei einschaltest, bist du die erste, die unter der Erde liegt und danach die Kinder!"
- „Wenn ich in den Knast komme, nehme ich erst mal ein paar Assis mit die ich nicht ab kann. 3 oder 10 Jahre, was macht das schon!?"


Zusätzlich stalkt er sie unentwegt zumindest auf digitalem Wege, da er kein Führerschein besitzt und etwas weiter Weg wohnt (1 Stunde mit dem Bus). Er verlangt von ihr unter Androhung von Gewalt die Passwörter für Mail und Facebook herauszugeben um daraufhin ihre Chats zu lesen und ihre Freunde unter Ihren Namen anzuschreiben um noch weitere Informationen über sie zu bekommen.
Meiner Freundin lebt also schon Ewigkeiten in der Angst vor ihm. Angst davor er bekommt irgendetwas herausfinden , könnte ihr oder ihren Kindern gegenüber Gewalt anwenden oder gar ausrasten und wild mit einem Messer durch die Familie metzeln. So erträgt sie momentan diese Physische und psychische Gewalt und versucht, wann immer sie kann, ihn zu beschwichtigen. Sie versucht ihn immer wieder zu beruhigen und geht oft seinen Willen dann nach.
Bisher konnten meine Freundin und ich unserer Beziehung geheim halte. Dazu hat auch so mancher Sprung vom Balkon (der mir schon ein paar mal den Fuß verstaucht hat, da ein Sprung aus dem ersten Stock auf Betonboden nicht sehr förderlich für die Gelenke ist) , sowie das stetige Vorbeikommen zu ihr wenn die Kinder schon im Bett sind, beigetragen. Doch nun spitzt sich die Lage immer weiter zu. Denn meine Freundin ist nun Schwanger von mir.

Ich stehe also hier und werde mit Morddrohungen übersät. Morddrohung indirekt an mich sowie an meine Freundin.
Unser Ziel ist also klar. Es muss eine Trennung her! Doch nun eröffnen sich die Sackgassen in denen wir irgendwie immer wieder im Kreis rennen.

Mein erster Schritt war es, zur Polizei zu gehen. Nach über einer Stunde war das abschließende Kommentar des Beamten niederschmetternd. „ Wir können da nichts machen, solange sie nicht mit ihrem Kopf unter dem Arm hier auftauchen!".
Bei dem Gespräch kamen folgende Themen hervor:

Beantragen eines Näherungsverbotes
Unbekanntes Umziehen
Klärung des Umgangsrechtes der Kinder
Anzeige wegen Bedrohung

Das Näherungsverbot ist Schwachsinn! Jemanden wie dem Ex würde seinen Drohungen sofort folge leisten ( hat er sogar schon getan und schon mal fast jemanden umgebracht, weswegen er ja grade noch auf Bewährung draußen ist). Er würde in dem Moment, in dem er die Anzeige von meiner Freundin auf Näherungsverbot in der Hand hat, losgehen und …. (ich will es mir nicht weiter ausmalen).
Zweites Problem. Gleichzeitiges Umziehen in eine andere Stadt kommt so auch nicht ohne weiteres in Frage, denn der Ex hat eine Bekannte beim Einwohnermeldeamt. Was er auch wiederum meiner Freundin gegenüber bereits unter Beweis gestellt hat. Mir ist bekannt , das man ein Verbot auf Herausgabe der Meldeadresse beantragen kann, jedoch weiß ich auch, das trotzdem die Adresse in den Datenbanken des Einwohnermeldeamt stehen, sie lediglich eine Markierung erhalten. Doch sage mir mal, das diese Bekannte von ihm die Adresse nicht trotzdem herausgibt, lächerliche Vorstellung, an dieser stelle anonym bleiben zu können.

Ein weiteres Problem ist die Beziehung zu den Kindern. Hierfür wurde ich zum Jugendamt delegiert. Ich habe also dort angerufen. Aufgrund der Drohungen und seinen Möglichkeiten ohne weiteres an Adressen ihres Aufenthaltes zu kommen war / ist es unsere Absicht gewesen, auf einen Schlag ins Unbekannte zu verziehen. Aber da macht auch das Gesetzt des Umgangsrecht einen strich durch die Rechnung. Das Kind muss gemeldet sein denn es muss ja auch zur Schule. Und der Vater, welcher er nun mal leider ist, hat das Anrecht darauf, zu wissen wo sein Kind ist. Und das allzeit! Und wenn er weiß, wo sich das Kind aufhält, weiß er auch sofort, wo sie sich aufhält. Es gibt also nur eine Schrittweise Trennung vom Vater und Ex. Und genau DAS bedeutet wieder : „in dem Moment wo er den wisch vom Jugendamt in der Hand hat ….." …

Wie gesagt, die Situation spitzt sich immer weiter zu und ich bin rat- und hilflos. Und das zu einen Zeitpunkt wo meine Freundin Schwanger ist und er in der letzten Zeit immer häufiger diesen Druck ausübt. Diese ganze Geschichte tut weder meiner Freundin, dem heranwachsendem Baby, den Kindern oder mir gut.

Meine weiteren Gedanke und eine niederschmetternde Information:
Da der Ex momentan auf Bewährung draußen ist und er demnächst für ein weiteres Gewaltdelikt zu einer Verhandlung muss, hatte ich gehofft er würde endlich einfahren. Jedoch habe ich die Information erhalten, das der Anwalt gesagt hat, er bekäme wieder Bewährung , unter einigen Voraussetzungen.

Was kann ich also noch tun? welche Möglichkeiten habe ich noch ? und vor allem, welche Sicherheiten ?

-- Editiert von Moderator am 11.01.2014 17:43

-- Thema wurde verschoben am 11.01.2014 17:43

-- Editiert von Moderator am 11.01.2014 17:44

-- Thema wurde verschoben am 11.01.2014 17:44

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Jedoch habe ich die Information erhalten, das der Anwalt gesagt hat, er bekäme wieder Bewährung , unter einigen Voraussetzungen. Ja und? Das kann der Anwalt gar nicht vorher wissen, denn er kann wohl kaum die Zukunft vorhersagen oder die Gedanken des Richters lesen. By the way wird sich nie etwas ändern, wenn alle vor ihm kuschen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

ich kann Sie wirklich verstehen, dass diese Situation sehr belastend ist.

Leider hat der Polizeibeamte grundsätzlich recht. Bevor der Ex nicht etwas Gravierendes anstellt sind die eigenen rechtlichen Mittel und die der Polizei und der Behörden sehr begrenzt.

Grundsätzlich bleiben nur zwei Möglichkeiten:

1. Hinnehmen und hoffen dass er im kommenden Verfahren lange einfährt. Dennoch ist die Sache damit wahrscheinlich nicht aufgehoben sondern nur aufgeschoben. Also nicht unbedingt die super Lösung.

2. Ihre Freundin und Sie wagen den Schritt und erstatten Anzeige wegen Bedrohung und beantragen ein Annäherungsverbot was Ihre Freundin und die Kindern angelangt, ein unbekanntes Umziehen, EWO-Sperrvermerk, das alleinige Sorgerecht sofern Ihre Freundin das nicht hat. Zudem kann besonderen Härtefällen dem Vater auch das Auskunftsrecht und der Umgang mit den Kindern untersagt werden, was bei Drohungen gegen Leib und Leben auch ggü. den Kindern durchaus gegeben wäre. Dann erfährt auch der Vater nicht wo sich die Kinder aufhalten.

Damit man alles natürlich ausreichend Begründen und Rechtfertigen kann benötigt man Beweise, idealerweise Zeugen und entsprechende Vorfälle protkollieren. Im Zweifel könnte, wenn alle Stricke reißen und die Polizei nicht dazutut eine Privatdetektei mit der Beweissammlung beauftragen, wenn einem diese Investition es wert ist.

Zu der Sache mit der Bekannten beim Einwohnermelde-Amt:

Wenn alle oben genannten Maßnahmen bewilligt und vollzogen sind und der Ex auf einmal wieder die neue Adresse hat kann man einfach gegenüber dem Datenschutzbeauftragten äußern, dass dringende Verdacht besteht, dass entsprechende Daten unerlaubt herausgegeben wurden und er überprüfen möge wer wann aus welchem Grund die Daten abgerufen hat. Schließlich wird ja alles protokolliert. Und steht in den Aufzeichnungen der Abfragen dann die Bekannte des Ex und sie hat keine vernünftige Erklärung für den Abruf der Daten dürfte sie angesichts der Sachlage die längste Zeit beim Einwohnermelde-Amt gearbeitet haben.

Dennoch drängt sich hier natürlich die Frage auf, warum der Ex das alles macht. Die ganzen Drohungen und Taten haben ja doch einen recht krankhaften Charakter. Man kann nur hoffen, dass er bei einer Verurteilung eventuell in eine psychatrische Einrichtung eingewiesen wird auf Grund der Gefahr für die Allgemeinheit. Dort ist er dann erstmal aufgeräumt und kommt auch nicht mehr so schnell raus. Denn eine Zwangseinweisung ist opend end und hat keine feste Dauer wie eine Haftstrafe.


Alles in allem kann man Ihrer Freundin und Ihnen nur alles Gute und viel Erfolg wünschen.


Grüße
PP

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, mein gewalttätiger Ex hat meine Adresse damals über die Stadtwerke raus bekommen. Unglaublich, aber wahr.

In so Fällen hilft doch nur die ganze "Klaviatur." Also, zivilrechtlich ein Kontaktverbot aussprechen lassen, strafbewährt. Da sind die Gerichte nicht zimperlich. Das funktioniert.

Und parallel dazu Strafanzeige erstatten, mit sauberer Dokumentation.

Auf Druck kann man nur mit Gegendruck antworten. War bei mir zwar ein schlimmes Jahr, bis alles durch war, aber es hat letztlich doch funktioniert.

Das alles funktioniert aber nur mit anwaltlicher Unterstützung. Und nicht mit irgendwelchen Ratschlägen von "Halb-Rechtskundigen."

wirdwerden

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