Großen Mist gebaut - stgb 201a

4. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Johndoe1122
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Großen Mist gebaut - stgb 201a

Hey Leute,
hab vor paar Tagen großen Mist gebaut. Meine ex-Freundin und ich waren noch ziemlich gut befreundet, sie hat schon nen neuen. Da ich immer noch so verrückt nach ihr war, wollte ich sie mit ner minikamera beim Duschen filmen...
Das war das dümmste was ich je gemacht hab, und ich bereue es jetzt schon bis ins unendliche. Sie hat die Kamera nachm Duschen bemerkt und es ihrem Freund erzählt, der hat mir die Kamera dann gewaltsam entrissen und mir gedroht..naja verständlich.
So, die wollen mich jetzt anzeigen, zu recht.
Zwei dinge würden mich jetzt interessieren.

Soll ich mir fürn Geständnis einen Anwalt nehmen oder brauch ich das nich?

Und das andere wäre, der hat mir die Kamera mit besagtem Film drauf ja gewaltsam entrissen. In wie weit zählt das eigentlich dann als Beweis? Und ist die gewaltsame Entwendung von Beweisen strafbar? Diebstahl etc oder so?

danke schonmal für die Antworten..

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vitalier
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Für ein Geständnis ist grundsätzlich kein Anwalt nötig, das können Sie auch selbst erledigen.
Gleichzeitig habe ich aber auch schon Menschen erlebt, die es dabei geschafft haben, sich noch wesentlich weiter reinzureiten, als nötig gewesen wäre. Ob das Risiko bei Ihnen besteht, müssen Sie selbst einschätzen.

Gegen die Verwertung der Ihnen entzogenen Kamera bestehen mE keine Bedenken, selbst, wenn diese tatsächlich durch eine Straftat gegen Sie erlangt wurde. Im Übrigen sehe ich dabei aber auch keine Stratat. Ein Diebstahl scheidet mangels Zueignungsabsicht aus und eine Nötigung dürfte an der Rechtswidrigkeit scheitern. Es macht wohl auch wenig Sinn, da jetzt ein weiteres Fass aufzumachen...

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#2
 Von 
lebraska
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
der hat mir die Kamera mit besagtem Film drauf ja gewaltsam entrissen. In wie weit zählt das eigentlich dann als Beweis? Und ist die gewaltsame Entwendung von Beweisen strafbar? Diebstahl etc oder so?


Ist immer wieder interessant wie manche hier mit ihrer Tat umgehen. Erst wird die Ex-Freundin aufs intimste belauscht und dann ist der neue der böse weil der die Kamera weggenommen hat.

Mit Reue und Einsehen hat das alles nichts zu tun. Und genau das wäre der Ansatz um aus der Sache halbwegs gut rauszukommen.

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#3
 Von 
Johndoe1122
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ist immer wieder interessant wie manche hier mit ihrer Tat umgehen. Erst wird die Ex-Freundin aufs intimste belauscht und dann ist der neue der böse weil der die Kamera weggenommen hat.
Mit Reue und Einsehen hat das alles nichts zu tun. Und genau das wäre der Ansatz um aus der Sache halbwegs gut rauszukommen.



Ja hast recht..bin wohl einfach verzweifelt.

Mit welchem Strafmaß muss ich den rechnen wenn ich sofort geständig bin? Kommt es dann auch zu so einer Verhandlung?
mfg..

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