Hallo,
Habe vor einiger zeit zwei ladendiebstähle begangen.
Einmal 15 Ts und das andere mal 40 Ts als strafe bekommen.
Heute bekam ich vom gericht die bewilligung zur ratenzahlung mit dem vermerk bald noch post zu bekommen bezüglich gesamtstrafenbildung.
Heisst das nun, dass ich zu den geldstrafen noch eine strafe bekommen werde?
-----------------
""
Gesamtstrafenbildung - bekomme ich zu den Geldstrafen noch eine strafe bekommen werde?
8. Februar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 8. Februar 2011 | 12:29
Von
Status: Beginner (146 Beiträge, 17x hilfreich)
Gesamtstrafenbildung - bekomme ich zu den Geldstrafen noch eine strafe bekommen werde?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Februar 2011 | 12:44
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1821x hilfreich)
quote:
Heisst das nun, dass ich zu den geldstrafen noch eine strafe bekommen werde?
Nein, es gibt einen 'Rabatt'. Die 2 Tagessätze von 15 und 40 werden zu einem neuen, niedrigeren Tagessatz zusammengefasst.
Die Zahl 50 könnte man ins Auge fassen.
-----------------
"meri befreit von Pikowitzchen"
#2
Antwort vom 8. Februar 2011 | 15:01
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 2x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. Februar 2011 | 15:11
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1821x hilfreich)
Ui, da hat Pikowitzchen aufgepasst.
Wenn er schon den Fehler bemerkt, könnte er ihn, wenn er denn wüsste, wo er ist, auch beheben.
Die Anzahl der Tagessätze war selbstverständlich gemeint,
was der TE offensichtlich verstanden hat, der Tscheche aber nicht.
-----------------
"meri befreit von Pikowitzchen"
Und jetzt?
Schon
266.712
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
19 Antworten
-
14 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten