Gesamtstrafenbildung ???

22. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
pixel1981
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesamtstrafenbildung ???

Mich würde mal interessieren ob es möglich ist eine Gesamtstrafenbildung aus eine Jugendstrafe und einer Erwachsenenstrafe zu bilden ?

Beispiel:
Ich wurde zu 1 1/2 Jahren Jugendstrafe auf 3Jahre Bewährung verurteilt.
Während der Bewährungszeit erfolgte eine neue Verhandlung in der ich zu 2 1/2 Jahren Erwachsenenstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde.
D.h. das die Jugendstrafe nun auch widerrufen wurde und ich nun eine Strafe von 1 1/2 Jahren(Jugendstrafe) und 2 1/2 Jahren(Erwachsenenstrafe) habe welche beide wegen Betrug waren.
Die Erwachsenen sowie Jugendstrafe werden beide im Offenenvollzug für Erwachsene abgesessen.

Besteht hierbei auch die möglichkeit einer Gesamtstrafenbildung ?

Wäre für jede antwort dankbar.
MfG
Pixel1981

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

nein. Die Tat, für die es die 2,5 Jahre gab, lag ja zeitlich hinter der Verurteilung zu den 1,5 Jahren - also ist da keine Gesamtstrafenbildung möglich.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
speedydriver
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 6x hilfreich)

das heisst einfach gesagt 4 Jahre in den Bau.

Nur Theoretisch aber nach 2/3 biste vielleicht wieder draussen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

Es gibt ja auch noch den Status des Freigängers.....Tagsüber draussen arbeiten, nachts im Hotel Gitterblick schlafen.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

nein. Die Tat, für die es die 2,5 Jahre gab, lag ja zeitlich hinter der Verurteilung zu den 1,5 Jahren - also ist da keine Gesamtstrafenbildung möglich.

Richtig. Somit sind die Bedingungen der nachträglichen Gesamtsftrafenbildung [Erw.-Recht] nicht erfüllt. Auch eine Einheitsjugendstrafe [das Gegenstück dazu im Jugendrecht - bei dem diese zeitliche Bedingung nicht gilt] geht nicht, da eine Erwachsenenstrafe enthalten ist.

Prinzipiell ist es möglich, eine Gesamtstrafe aus einer Jugend- und einer Freiheitsstrafe zu bilden, nur dazu müssen eben die Voraussetzungen des § 55 StGB erfüllt sein, was sie hier nicht sind.

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#5
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Es gibt ja auch noch den Status des Freigängers


Bei 4 Jahren, naja da werden bis zum Freigänger aber wohl locker 2 Jahre ins Land gehen.

Außerdem muss er i.d.R. sich vermutlich sowieso im geschlossenen Vollzug zum Einweisungsverfahren stellen, in NRW JVA Hagen, im im Einweisungsverfahren welches bei 4 Jahren locker 3 Monate dauert gibt es keine Lockerungen des Vollzuges.

Wenn Sie mir sagen welches Gericht Sie verurteilt hat, und wo Sie jetzt wohnen, Ort Bundesland, dann kann ich Ihnen schonmal sagen welche JVA auf Sie zukommt.


-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Prinzipiell ist es möglich, eine Gesamtstrafe aus einer Jugend- und einer Freiheitsstrafe zu bilden, nur dazu müssen eben die Voraussetzungen des § 55 StGB erfüllt sein, was sie hier nicht sind.

Kommando zurück. Das o.g. geht nicht, wie ich gerade -als Folge eines heissen Tips- nachlesen konnte ;) ;):)

Aus einer Jugend- und einer Freiheitsstrafe kann nie eine nachträgl. Gesamtstrafe nach § 55 StGB gebildet werden.

0x Hilfreiche Antwort

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