Gerichtstermin verpaßt

12. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
christianeFC
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtstermin verpaßt

ICH BRAUCH DRIGEND EINE AUFKLÄRUNG!?:(
ICH HATTE IM AUGUST EINE HAUPTVERHANDLUNG WEGEN BEDROHUNG & HABE DIE AUFLAGEN BEKOMMEN 15STUNDEN GEMEINNÜTZIGE ARBEIT ABZULEISTEN & MICH EINER BETREUUNGSWEISE FÜR 12MONATE ZU UNTERZIEHEN BEIDE AUFLAGEN BIN ICH NICHT NACH GEKOMMEN!!:/
'AUS VERSCHIEDENEN GRÜNDEN!'
NUN HAB ICH EINE NEUE VORLADUNG BEKOMMEN IN DER STAND DAS ICH DIE OBEN GENANNTEN AUFLAGEN NICHT NACH GEKOMMEN BIN & ICH MICH DAZU AM ... MÜNDLICH ÄUßERN KANN..
(SIE KÖNNEN ABER AUCH BIS ZU DIESEM ZEITPUNKT SCHRIFTLICH ODER ZU PROTOKOLL DER GESCHÄFTSSTELLE ERKLÄREN)!!:/
NUN IST MEINE GANZ WICHTIGE FRAGE WIRD JETZT HAFTBEFEHL GEGEN MICH ERLASSEN SPRICH HOLT MICH DIE POLIZEI VON ZUHAUSE AB & FÜHRT MICH DEM GERICHT VOR ?
ES WAR JA EIN TERMIN ZUR MÜNDLICHEN ÄUßERUNG
ES STAND AUCH NICHT DA DAS ICH DIESEN TERMIN WAHRNEHEMEN MUSS?! ICH BRAUCHE ECHT DRIGEND EINE AUFKLÄRUNG WIE DIE KONSEQUENZEN FÜR MICH JETZT AUSSEHEN

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-- Editiert von Moderator am 12.12.2013 21:36

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Was soll das denn? Dickes fettes Schreien in einem Forum ist das verkehrteste was man machen kann. Wer soll sich denn so was unleserliches durchlesen? :bang:

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
ES STAND AUCH NICHT DA DAS ICH DIESEN TERMIN WAHRNEHEMEN MUSS


Mußtest du auch nicht. Dir wurde Gelegenheit zu rechtlichem Gehör gegeben, das hast du verpaßt, jetzt kommt vermutlich als nächstes die Anklage (weil du ja gezeigt hast, daß eine Einstellung gegen Auflagen nicht dein Ding ist).

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Eher nicht - solche Auflagen sind typische Urteile im Jugendstrafrecht. Insofern folgt jetzt keine Anklage, sondern die Verhänge von Beugearrest. Meistens fängt es mit einer Woche Arrest an, und wenn man dann immer noch nicht will, folgen noch drei Wochen. Insofern ist der nächste Brief die Ladung zum Arrestantritt. Kommen Sie der nicht nach, kommt selbstverständlich die Polizei und holt Sie ab.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 12.12.2013 17:38

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Richtig - eine Einstellung wird dem ganzen nicht zugrunde liegen. Dort gibt es keine Anhörungen bei "Auflagennichterfüllung" sondern das Verfahren wird schlicht fortgesetzt.

Entweder ist es -wie von Mümmel beschrieben- eine jugendrechtliche Geschichte, der jetzt ein sog. "Ungehorsamkeitsarrest" (bis zu 4 Wochen) folgen wird, oder es ist eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe (wobei die Stundenzahl von 15 nicht unbedingt dafür spricht, ebenso wie das Delikt). Im letzten Fall steht nun der Bewährungswiderruf an, d.h. die Freiheitsstrafe wäre zu verbüßen.

quote:
SPRICH HOLT MICH DIE POLIZEI VON ZUHAUSE AB & FÜHRT MICH DEM GERICHT VOR ?


Sie werden keinem Gericht vorgeführt, sondern einer Jugendarrestanstalt in der Sie den Ungehorsamkeitsarrest
verbüßen werden, der Ihnen nun auferlegt werden wird.

Allerdings werden Sie sicherlich noch die Möglichkeit erhalten, sich selbst in der Jugendarrestanstalt zu stellen, bevor die Polizei Sie dort hinfährt.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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