Gerichtstermin nächste Woche - noch keine Ladung

5. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Perle123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)
Gerichtstermin nächste Woche - noch keine Ladung

Von meinem Anwalt weiß ich schon seit über 1 1/2 Monaten, dass nächste Woche Mittwoch die Gerichtsverhandlung stattfindet. Nur noch keine Uhrzeit.

Bisher ist aber noch keine offizielle Ladung bei mir eingegangen. Ist das normal?

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61 Antworten
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#1
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Bisher ist aber noch keine offizielle Ladung bei mir eingegangen. Ist das normal?


kommt auf das Gericht drauf an,vielleicht kommt sie ja heute noch.

es muss eine mindest Frist von 1 Woche zwischen Zustellung und Hauptverhandlung liegen

quote:
§ 217
[Ladungsfrist]

(1) Zwischen der Zustellung der Ladung (§ 216) und dem Tag der Hauptverhandlung muß eine Frist von mindestens einer Woche liegen.

(2) Ist die Frist nicht eingehalten worden, so kann der Angeklagte bis zum Beginn seiner Vernehmung zur Sache die Aussetzung der Verhandlung verlangen.

(3) Der Angeklagte kann auf die Einhaltung der Frist verzichten.



Ladungen werden ja per Postzustellungsurkunde zugestellt und diese werden in manchen Gebieten nicht mit der normalen Post sondern per Kurier überbracht.

hat den der Anwalt die Ladung schon?
der müsste ja auch zu dem Termin eine bekommen



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#2
 Von 
Perle123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich wollte spätestens morgen mit meinem Anwalt sprechen, wenn die Ladung bis dahin noch nicht da ist.

Hätte nur eigentlich schon damit gerechnet, da der Termin ja schon länger feststeht.

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#3
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

normalerweise sind Gerichte recht großzügig
kann aus persönlicher Erfahung sagen das in vielen Gerichten ein Zeitraum zwischen Zustellung der Ladung und dem Tag der Hauptverhandlung zwischen 1 Monat und 2 Monaten liegt.

aber es geht wie in diesem Fall gesehen eben auch anders..

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120009 Beiträge, 39815x hilfreich)

Eventuell mal übermorgen bei Gericht anrufen und fragen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#5
 Von 
Perle123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Lt. meinem Anwalt hat das Gericht vergessen, die Ladung rauszuschicken....

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Kommt schon mal vor, ...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Sie können den Termin platzen lassen, aber man macht sich damit im Allgemeinen nicht beliebter...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#8
 Von 
Perle123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein, ich will die Sache jetzt endlich über die Bühne bringen, ich hatte nur die Befürchtung, dass der Termin womöglich doch nicht stattfindet.

Schön ist das nicht, wenn man so hängen gelassen wird. Irgendwie muß man ja auch planen können....

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#9
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Lt. meinem Anwalt hat das Gericht vergessen, die Ladung rauszuschicken....


kommt sehr selten vor,aber da kannst du froh sein das du einen Anwalt hast und über diesen bereits wusstest das der Termin nächste Woche Mittwoch ist.

hättest du keinen Anwalt wäre die Sache natrülich total blöd und du hättest gar nicht gewusst das der Termin stattfindet

quote:
ich will die Sache jetzt endlich über die Bühne bringen


das ist eine vernüpftige Einstellung! es bringt auch nichts den Termin platzen zu lassen den egal ob am Mittwoch oder in ein paar Wochen, unangenehm ist und wird es so oder so werden

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#10
 Von 
Perle123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Urteil wurde gefällt, u.a. Geldstrafe von 1800 Euro und Erstattung der Gerichtskosten.

Wie geht's nun weiter? Wird das Urteil (Zeitraum?) jetzt schriftlich zugestellt und damit auch die Zahlungsaufforderungen?

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#11
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Wie geht's nun weiter? Wird das Urteil (Zeitraum?) jetzt schriftlich zugestellt und damit auch die Zahlungsaufforderungen?



das Gericht hat nun ein paar Wochen zeit das Urteil schriftlich abzufassen und zuzustellen.

die Akten gehen zurück zur Staatsanwaltschaft
diese ist als Vollstreckungsbehörde für die Strafvollstreckung zuständig

ein Rechtspfleger wird sich damit in den nächsten Wochen bzw Monaten befassen und dann irgentwann die Zahlungsaufforderung rausschicken

da wir noch Weihnachten, den Jahreswechel damit verbundene Urlaubszeit vor der Tür stehen haben geh ich davon aus das du das ganze erst im Jan. Feb oder sogar möglicherweise erst im März 2015 bekommst. je nach Auslastung der Staatsanwaltschaft

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#12
 Von 
Perle123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Inzwischen wurde das Urteil schriftlich zugestellt. Demzufolge mußte die Auflage von 1800 Euro sofort bezahlt werden (das war sozusagen die "Entschädigung" für die lange Ermittlungsarbeit). Wurde auch schon überwiesen.

Urteil war übrigens 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt.

Außerdem steht in dem Urteil "Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens". Womit muß da nun gerechnet werden? Ich habe eine Tabelle gesehen, wonach die Kosten demnach 240 Euro sein müßten. Können dazu aber nun auch noch andere (hohe) Kosten kommen?

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Können dazu aber nun auch noch andere (hohe) Kosten kommen? Ja - die Kosten für die Zeugen und vor allem für Sachverständige. Das ist natürlich nur der Fall, wenn Zeugen und/oder Sachverständige in dem Verfahren ausgesagt haben.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#14
 Von 
Perle123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein, es gab keine Zeugen oder Sachverständige, die ausgesagt haben.

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Dann fallen dafür natürlich auch keine Kosten an. Allerdings scheint Ihre Quelle veraltet zu sein - die Gebühr 3111 (Verurteilung zu Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder zu Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen) liegt aktuell bei 280 Euro.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#16
 Von 
Perle123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

OK, dann sind also 280 Euro das, was zu erwarten ist und nicht noch irgendwelche "versteckten" Kosten?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Mal abgesehen von der nicht sehr hohen Zustellungsgebühr dürfte es hier bei den 280 Euro bleiben.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Falls(!) Ihr Anwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet war, kommen auch dessen Kosten noch hinzu,

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#19
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Weiss ja nicht um was für eine Art Straftat es sich gehandelt hat, aber zum Beispiel werden auch Arztkosten für eine Blutentnahme bzw. die Laborkosten für die Auswertung oder ähnliches in Rechnung gestellt.

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#20
 Von 
Perle123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Es wurden Computer und Festplatten eingezogen und es dauerte ca. 3 Jahre zwischen der Beschlagnahmung und der Gerichtsverhandlung.

In der Verhandlung wurden die 1800 sozusagen als Entschädigung für die lange Ausarbeitungszeit bestimmt.

Daher meine Frage: muß nun mit NOCH mehr Kosten für Auswertung etc. gerechnet werden??? In der Verhandlung wurde dazu nichts weiter gesagt, nur dass halt die Verfahrenskosten zu tragen sind....

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#21
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Das mit den 1.800 Euro verstehe ich nicht so ganz.

Es ist eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Waren die 1.800 Euro dann eine Bewährungsauflage, die du zahlen musstest?

Falls ja, haben sie mit den Kosten die evt. für das Verfahren entstanden sind, nichts zu tun. So eine Auflage ist dafür da, dass der Angeklagte von einer Verurteilung trotzdem etwas "spürt", auch wenn es eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ist.

Ob und welche Kosten für die Auswertung entstanden sind, kann man so nicht sagen. Wenn das LKA den PC selbst ausgewertet hat, bin ich mir nicht sicher ob das in Rechnung gestellt wird. Ich denke aber eher nicht. Falls eine externe Firma beauftragt wurde, dann sind das schon Kosten des Verfahrens, die wohl in Rechnung gestellt werden.

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#22
 Von 
Perle123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich denke, die 1800 waren eine Bewährungsauflage (der Richter bezeichnete es allerdings als "Entschädigung für die benötigte lange Auswertungszeit"....)

Mit anderen Worten: es ist völlig unklar, welche Kosten noch entstehen können. Von wenigen Hundertern bis zu mehrern Tausenden? Was könnte so eine Auswertung kosten?

Es ist schon schwierig, wenn man nicht weiß, was da noch kommt. Die 1800 waren schon ein hoher Aufwand.

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-- Editiert Perle123 am 29.12.2014 08:29

-- Editiert Perle123 am 29.12.2014 08:31

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#23
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

@perle
ich will dir zwar keine Angst machen
guckt man aber ein bisschen im Internet rum was Gutachten über die PC-Auswertung kosten und was andere bezahlen liegen die Kosten schnell mal bei ein paar Tausend Euro
(in einen Fall Kosten rund 4500 Euro)


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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Perle123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Das ist ja meine Befürchtung...

Allerdings HOFFE ich - da der Richter bzw. die Staatsanwältin in Ihrem Vortrag die 1800 Euro sozusagen als Auswertungsausgleich bezeichnete - dass keine weiteren Auswertungskosten dazu kommen....

Jetzt bleibt wohl nur wochen- oder monatelanges Bangen....

4500 könnte ich jedenfalls nicht auch noch zahlen. :-(

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Perle123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Ob man sowas wohl auch telefonisch bei Gericht erfragen könnte, welche Kosten anfallen werden?

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-- Editiert Perle123 am 29.12.2014 11:59

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Ob man sowas wohl auch telefonisch bei Gericht erfragen könnte, welche Kosten anfallen werden?


wenn dann eventeull bei der Staatsanwaltschaft
den diese ist als Vollstreckungsbehörde für die Strafvollstreckung und auch den Verfahrenskosten zuständig.
von dennen kommt ja dann auch die Zahlungsaufforderung

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Ich bezweifle, dass die Staatsanwaltschaft da telefonisch Auskunft gibt. Aber versuchen kann man es natürlich.

Ansonsten wird nicht viel weiter übrig bleiben als die Kostenrechnung abzuwarten.

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Perle123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Und ich war erst so froh, dass die Verhandlung endlich vorbei ist und nun sind es wieder Monate des Wartens voll Ungewissheit und Sorgen.... :-(

Aber wenn die Auswertung direkt vom LKA ausgeführt wurde, ist es dann eher wahrscheinlich, dass es NICHT berechnet wird? Müßte es im Urteil, bzw. in der Urteilserklärung stehen, ob es vom LKA oder von einer externen Firma ausgeführt wurde?

Irgendwie kommt mir das alles ein bißchen willkürlich vor, was berechnet wird oder nicht....



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-- Editiert Perle123 am 29.12.2014 13:23

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Müßte es im Urteil, bzw. in der Urteilserklärung stehen, ob es vom LKA oder von einer externen Firma ausgeführt wurde?


Nein, das ist völlig egal ob da was im Urteil steht oder nicht.

Es ist so... wenn das LKA da einen (oder mehrere) Polizeibeamten hat, deren Aufgabe die Auswertung ist, dann sind das Beamte und da es deren Job ist das zu tun, wird das nicht in Rechnung gestellt. Ungefähr so, wie wenn ein Polizeibeamter zu einem Verkehrsunfall fahren muss, wird dessen Zeit auch nicht in Rechnung gestellt.

Ist das LKA allerdings überfordert (z.B. wegen Passwortschutz oder ähnliches) besteht natürlich auch im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Das kann in dem vorliegenden Fall dann eine Firma sein, die sich auf solche Sachen spezialisiert hat. Diese Firma stellt natürlich ihre Kosten der Polizei in Rechnung. Und diese Kosten muss aber nicht die Polizei tragen, sondern - im Falle der Verurteilung - der Angeklagte.

Willkürlich ist anders.

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Perle123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Nun gut, dann muß ich eben abwarten.

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