Gericht,Falsche Zeugenaussage

13. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
sabljeee
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gericht,Falsche Zeugenaussage

Guten Tag!
Person A muss demnächst vor als Zeuge vor Gericht erscheinen.

Es geht um folgendes: Der Person B hat Person A vor paar monaten auf einem Supermarktparkplatz aussteigen lassen (Person A wollte dort in nem nebengeschäft was einkaufen) und ist direkt über den riesigen parkplatz weitergefahren mit dem ziel Tankstelle (liegt gleich nebenan). Dabei ist ihm von rechts ein fahrzeug in die seite gekracht (beide Türen beschädigt, paar hundert euro schaden. Der andere Wagen auch im nierdigen hunderterbereich was den schaden anbelangt) Person B is dann jedenfalls weitergefahren und hat irgendwo geparkt um mit dem anderen unfallbeteiligten zu reden. Dabei soll der andere dann erstmal die Schuld auf sich genommen haben.

NUN: Eigentlich gilt auf nem parkplatz ja rechts vor links, bzw. diese gegenseitige Rücksichtnahme,also hätte Person B (eigentlich) Schuld.

In den Zeugefragebögen der versicherung hat Person A angegeben die Situation gesehen zu haben, er beschrieb es so das Person B , nachdem er ihn hat aussteigen lassen, wendete und mit Schrittgeschwindigkeit in der "Hauptstrasse" in richtung tankstelle fuhr. Vor der besagten Kreuzung soll B abgebremst, angehalten und in normalem Tempo weitergefahren sein. und mitten auf der Kreuzung soll es dann eben gekracht haben. Eine sehr schöne Version für PErson B, In wirklichkeit hat PErson A jedoch nichts gesehen, sondern seinem besten freund Person B geglaubt und um die sache mit der versicherung leichter zu machen sich als zeuge zur verfügung gestellt.
Das Problem ist jetzt, das PErson A zu dem Zeitpunkt noch nicht wusste das die sache vor gericht landet. Er ist als Zeuge geladen und soll aussagen.

Was erwartet ihn für eine Strafe falls er überführt wird falsch ausgesagt zu haben?
Wie sollte sich Person A verhalten? Auf jeden fall sagen das er sich nciht mehr genau erinnern kann (passierte im Juni 06) und dass ihm das vieleicht nur so schien? (PErson A stand 30-40 m von der Unfallkreuzung entfernt). Könnte man damit was retten wenn Person A nicht bewusst lügt?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Was erwartet ihn für eine Strafe falls er überführt wird falsch ausgesagt zu haben?


Im Falle einer uneidlichen Falschaussage droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten.
Im Falle einer eidlichen Falschaussage droht Freiheisstrafe von mindestens einem jahr. Beides bedeutet, daß der Täter dann vorbestraft ist.

quote:
Wie sollte sich Person A verhalten?


A sollte unbedingt die Wahrheit sagen, wenn er nicht in Teufels Küche kommen will.

Hinsichtlich der Aussagen gegenüber der Versicherung hat sich A wegen Beihilfe zum Versicherungsbetrug strafbar gemacht. Das führt dazu, daß ihm vor Gericht ein Aussageverweigerungsrecht zusteht. Dieses muß aber plausibel gemacht werden, denn man kann sich nicht aus heiterem Himmel auf dieses Aussageverweiherungsrecht berufen.

Konsequenzen kann es in jedem Fall geben, aber wenn A vor Gericht die Wahrheit sagt, dann ist das mit Abstand das kleinste Übel !

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#2
 Von 
sabljeee
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

MAl angenommen er wird zu 3 Monaten verdonnert: Muss er die im Gefängnis absitzen wenn er nicht vorbestraft ist?

Person B (wahrscheinlich der Unfallverursacher)hat Person A ja den Fall so geschildert, und da Person A ihm geglaubt hat hat sie sich eben als Zeuge für die Versicherung zur vefügung gestellt.Das das vor Gericht landet haben beide nicht von geträumt.

Hilft es wirklich nichts zu sagen das es ihm nur so schien als sei der Freund in Schrittgeschwindigkeit gefahren und hätte vor der Kreuzung nochmal abgebremst?? Ich meine Richter sind ja auch nur menschen, die könnten doch verstehen das sich der Zeuge geiirt haben könnte und ihn dann als -nicht hilfreich für den Fall- entlassen? Wie gesagt, 30-40 m stand er vom unfallgeschehen entfernt, die sicht könnte noch von geparkten autos ein bisschen verdeckt worden sein.

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
MAl angenommen er wird zu 3 Monaten verdonnert: Muss er die im Gefängnis absitzen wenn er nicht vorbestraft ist?


Nein, ohne Vorstrafen spricht einiges für Bewährung.

quote:
Ich meine Richter sind ja auch nur menschen, die könnten doch verstehen das sich der Zeuge geiirt haben könnte und ihn dann als -nicht hilfreich für den Fall- entlassen?


Die Möglichkeit besteht. Aber trotzdem ist die Aussage falsch, weil er tatsächlich gar nichts gesehen hat. Außerdem wird bei einer Zeugenvernehmung durchaus nachgebohrt, insbesondere von der Gegenseite. Und dann kommen Sie in Erklärungsnöte. Der gegenerische Unfallbeteiligte hat ja vermutlich gesehen, daß sie gar nicht in der Nähe waren und wird das dem Gericht auch sagen.

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#4
 Von 
sabljeee
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ne also die gegenseite kann den Zeugen A niemelas gesehen haben, der stand ja weit weg und überall waren parkende autos. Der Zeuge A könnte es aber gesehen haben wenn er direkt an der "hauptstrasse" stünde. (im zeugenfragebogen der versicherung hat er angegeben er habe draussen noch eine zigarette geraucht)Es wäre vllt das beste zu sagen das man das nicht richtig wahrgenommen hat und die Unfallsituation nur ausm augenwinkel gesehen hat?


-- Editiert von sabljeee am 13.03.2007 15:32:07

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#5
 Von 
Dieter Mayer
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 12x hilfreich)

Anleitungen zur Falschaussage - nach dem Motto: Wie lüge ich überzeugend? - sollte es hier nicht geben.

:zoff:

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#6
 Von 
sabljeee
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

neee von Anleitung zur Falschaussage kann keine Rede sein - es geht darum wie Person A hier heile wieder rauskommt, denn Person A hat mit dem Fall eigentlich garnichts zu tun und hätte Person B auch nicht mit der Versicherung geholfen wenn sie gewusst hätte das es nach ein paar monaten vor gericht geht.

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
es geht darum wie Person A hier heile wieder rauskommt,


Ich glaube DIESE Frage wurde ganz eindeutig beantwortet. Hingehen und die Wahrheit sagen ;)

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#8
 Von 
sabljeee
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ja nicht so das Person B unbedingt die Schuld an dem Unfall hat - es gilt auf dem Parkplatz ja gegenseitige Rücksichtnahme. PErson B hat Person A die Dinge aus seiner sicht geschildert und Person A, sie sind wie bereits erwähnt beste freunde, hat das dann so in dem Versicherungsfragebogen übernommen. (siehe erster Beitrag)

Person A kann jetzt nicht vor Gericht einfach sagen "war alles gelogen", schon wegen der Freundschaft zu B und den eventuell unangenehmen konsequenzen. So viel das sie VOR GERICHT allerdings lügen soll ist die Freundschaft auch nicht wert.

Deswegen frage ich euch, ob man sich vor gericht als Person B nicht darauf berufen kann, die situation nicht ausreichend oder gut genug gesehen zu haben(aufgrund der großen entfernung/anderer autos und unaufmerksamkeit, wer rechnet schon mit so einem kleinen unfall mitten auf dem parkplatz), so dass die Richter von sich aus sagen "dieser Zeuge ist recht nutzlos" und ihn so entlassen, damit Person A weder den unfallbeteiligten noch sich selbst schaden kann?

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#9
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:

Deswegen frage ich euch, ob man sich vor gericht als Person B nicht darauf berufen kann, die situation nicht ausreichend oder gut genug gesehen zu haben(aufgrund der großen entfernung/anderer autos und unaufmerksamkeit, wer rechnet schon mit so einem kleinen unfall mitten auf dem parkplatz), so dass die Richter von sich aus sagen dieser Zeuge ist recht nutzlos und ihn so entlassen, damit Person A weder den unfallbeteiligten noch sich selbst schaden kann?

Wenn Person A nichts gesehen hat, ist das doch die Wahrheit. Das Gericht wird dann aber vielleicht wissen wollen, wieso Person A der Polizei oder Versicherung etwas anderes gesagt hat. Dazu könnte Person A natürlich die Aussage verweigern, aber das Gericht wird sich das schon denken können. Ein Zeuge der zugibt, bisher nicht ganz die Wahrheit gesagt zu haben, ist für das Gericht aber jedenfalls nicht nutzlos. Eher im Gegenteil: Für Person B sieht es gar nicht gut aus, wenn sich herausstellt, dass jemand für ihn gelogen hat. Aber dafür mindestens 3 Monate oder im Falle einer Vereidigung 1 Jahr Knast zu riskieren, ist dann die Freundschaft wahrscheinlich auch nicht wert.

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#10
 Von 
sabljeee
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Was wäre wenn Person A zugibt nicht gesehen zu haben das Person B angehalten ist(sei es wegen schlechter sicht oder weil PErson A eben nicht so sehr drauf geachtet hat), aber aber bestätigt dass sie in schrittgeschwindigkeit gefahren ist(was auch stimmt)? Dann wäre von dem auschnitt im versicherfungsfragebogen nurnoch der letzte Teil falsch bzw. unsicher. Ich zitiere mal aus meinem ersten Beitrag: " er beschrieb es so das Person B , nachdem er ihn hat aussteigen lassen, wendete und mit Schrittgeschwindigkeit in der Hauptstrasse in richtung tankstelle fuhr. Vor der besagten Kreuzung soll B abgebremst, angehalten und in normalem Tempo weitergefahren sein "

Sieht zwar nicht so gut aus für Perspn B, aber der Zeuge A wäre dann doch irrelevant für den weiteren Verlauf der ermittlungen oder nicht?

Die Frage ist jetzt wie würde das gericht reagieren?

-- Editiert von sabljeee am 14.03.2007 01:11:33

-- Editiert von sabljeee am 14.03.2007 01:13:44

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dieter Mayer
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 12x hilfreich)

Wie würde das Gericht reagieren?

Tja, da müsste man wohl den Kaffeesatz lesen oder eine Glaskugel befragen.

;)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sabljeee
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nehmen wir mal an Zeuge A hätte dort wo ihn Person B hat aussteigen lassen eine geraucht und sich dabei einfach so umgeguckt, dabei dann halt gesehen wie Person B in Schrittgeschwindigkeit in richtung der kreuzung gefahren ist und hat den blick dann in richtung supermarkt schweifen lassen, wobei er meinte im augenwinkel erkannt zu haben das Person B nochmal kurz abgebremst bzw. angehalten hätte bevor zu dem kleinen Zussamenstoß kam, jedoch unsicher ist ob es wirklich so war.( Damit wäre die sache mit dem Versicherungsfragebogen erklärt)

Ist es eine Straftat so eine Sache wo man sich unsicher ist,bzw. was man nicht ganz genau gesehen hat( da nicht darauf fokussiert), im Zeugenfragebogen der Versicherung so anzugeben?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
sabljeee
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Kennt sich hier jemand aus?

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#14
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 178x hilfreich)

Was möchten Sie lesen? Etwa eine Anleitung wie Sie alles so darstellen können das Person A ungeschoren aus der Sache herauskommt und B (obwohl Unfallverursacher) dies auch noch vom Geschädigten bezahlt bekommt?

So wie ich die Sache sehe, hat A der falschen Schilderung von B vertraut. Nichtsdestotrotz hat A gegenüber der Versicherung falsche Angaben getätigt. Allein dadurch, dass behauptet wurde etwas gesehen zu haben, was so nicht beobachtet wurde. Selbst wenn A zu diesem Zeitpunkt immer noch der Schilderung von B Glauben geschenkt hatte, war diese Aussage schlichtweg falsch. Dies ist es auch, was sich A anlasten lassen muss.

Meines Erachtens haben Sie nur zwei Möglichkeiten:

1. Sie nehmen eine der einhundertfünfzehn von Ihnen bereits vorgeschlagenen Möglichkeiten (bzw. denken sich weitere aus) und bringen diese bei Gericht vor. Dabei sollten Sie jedoch aufpassen sich dort nicht zu verhaspeln. Hat der gegnerische Anwalt dann auch nur einen Ansatzpunkt wird er (sofern er auch nur Ansatzweise sein Geld wert ist) Ihre komplette Aussage gnadenlos auseinanderpflücken. Die entsprechenden strafrechtlichen Folgen wurden Ihnen in diesem Thread bereits anschaulich erläutert.

oder

2. Sie erzählen die Wahrheit.

Möglicherweise können Sie sich auch mit der geschädigten Partei aussergerichtlich einigen (obwohl ich glaube, dass es dafür - insbesondere im Hinblick auf die Versicherung - schon zu spät ist.

Und noch etwas: Die Schuld ändert sich auch dann nicht wenn Sie sich dies von Posting zu Posting so einreden wollen.
Ich zitiere:

NUN: Eigentlich gilt auf nem parkplatz ja rechts vor links, bzw. diese gegenseitige Rücksichtnahme,also hätte Person B (eigentlich) Schuld.

... kurze Zeit später...

Person B (wahrscheinlich der Unfallverursacher)...

... wieder kurze Zeit später...

Es ist ja nicht so das Person B unbedingt die Schuld an dem Unfall hat...
Zitatende.

Normalerweise verkneife ich mir solche Wertungen ja, aber in diesem Falle würde ich (als Autofahrer der auch unter solchen nachträglichen Zeugen zu leiden hatte) gerne nach der Verhandlung lesen, wie A nicht nur den Schaden und die Gerichtskosten zu tragen hatte, wie die gegnerische Versicherung reagiert hatte und B sich einen nette kleine Freiheitsstrafe eingefangen hat.

Ich habe fertig! :kotz:

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
sabljeee
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, so wie sich das hier anhört ist es das beste wenn ich dem Zeugen rate die Wahrheit zu sagen.
ISt unschön für ihn das er sich für den Versicherungsfragebogen rechtfertigen muss, aber das ist wohl das kleinste Übel von allem was er machen kann.

Danke für die Zahlreichen Antworten.

@Louis Cypher:
Ich weiß es auch nicht wer in dem Fall genau die Schuld hat

0x Hilfreiche Antwort

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