Gemeinnützige Arbeit in Geldstrafe umwandeln

26. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
palmitos25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinnützige Arbeit in Geldstrafe umwandeln

hallo!

ich habe als bewährungsauflage 200 stunden gemeinnützige arbeit bekommen. diese soll ich wohl nächte woche beginnen. jetzt habe ich eine neue arbeit bekommen, also einen neuen arbeitsvertrag. man sagte mir, nun kann die "Umwandlung in Gelbuße" beantragt werden.

wenn ich dies jetzt beantrage, mit was für einer geldbuße muß ich denn bei 200 stunden rechnen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Joachimx
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!
Es kommt darauf an was Du vorher verdient hast!
Auch wenn Du arbeitslos warst,da können die nichts holen,und Du mußt die Stunden abarbeiten.
Ein Tagessatz sind 6 Stunden arbeit.
Nehme bitte Kontakt zur Staatsanwalt auf,und die klären Dein Prpblem.
Auch wenn Du arbeitest kannst Du am Wochenende Stunden ableisten,es gibt viele möglihkeiten,und wenn Du monatliche Raten dazu abzahlst um so shneller bist Du fertig.
Ich hoffe ich konnte Dir ein klein wenig helfen.

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"Danke für Antwort"

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja genau. Die Gerichtshilfe bei der Staatsanwaltschaft ist der richtige Ansprechpartner. Die Anzahl der Stunden, die 1 Tagessatz entsprechen werden auch von ihr festgelegt. 6 Std./TS ist die Faustformel, kann aber im Einzelfall auch weniger sein. In der Einrichtung in der ich arbeite leistet z.Zt. ein leicht körperbehinderter gem. Arbeit ---> Dem wird -nach Absprache mit der StA- für 4 Std. 1 TS angerechnet.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klement
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Ich habe bereits eine Geldstrafe in Gemeinnützige Arbeitsstunden umwandeln lassen.
Meine Frage,kann ich das wieder rückgängig machen?
Ich bin zur Zeit wieder im Arbeitsverhältnis und mir wächst so einiges in dieser Hinsicht über den Kopf.
Habe nur Angst davor,das sich das Gericht überrumpelt fühlt und die Bewährung wiederruft.(1 Jahr Haft)

-- Editiert von Klement am 12.06.2004 02:39:57

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sind die Geldstafe und die Freiheitsstrafe aus einem Urteil [§ 41 StGB Geldsstr. neben Freiheitsstr.] oder ist es eine Geldauflage (als Bewährungsauflage)?

Sie sollten einfach mit der Gerichtshilfe der StA (die ist die Strafvollstreckungsbehörde) Kontakt aufnehmen, und rückumwandlung beantragen (die nehmen eh lieber Geld als Arbeit ;) ) Ein Bewährungswiderruf droht aber nicht. Du verstösst ja nicht gegen Auflagen und oder Weisungen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Virgi110
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo ,
ich habe 70 Arbeitsstunden bekommen die ich jetzt bis nächste Woche fertig bekommen muss .
Kann man das nicht auf Geldstrafe umwandeln ?, da ich ja auch jetzt ab 9.8.2010 Abendschule mache und das für mich sehr wichtig ist .
Würde mich auf eine Antwort freuen
^^

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

da wäre es ganz hilfreich, zu wissen, ob das nun eine Bewährungsauflage war oder eine Weisung vom Jugendrichter, und wieviel Stunden Sie bisher gemacht haben.

Gruß vom mümmel

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Virgi110
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo,
also ich hatte keine bewährung, ich hatte zwar vorher schon mal arbeitstd. bekommen aber die habe ich erledigt und das ist neu gekommen . bis jetzt habe ich 10 std erledigt . lg virgi

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Trotzdem hast Du Mümmels Frage noch nicht beantwortet:

Sind die Stunden aus einer Jugendsache(?):
Also z.B. aus einer Einstellung nach § 45 oder § 47 JGG oder aus einer Verurteilung (Erziehungsmaßgel/Weisung nach § 10 JGG oder Zuchtmittel/Auflage nach § 15 JGG ) Wenn ja, was von dem genannten genau?

Oder aus Erwachsenrecht (Einstellung nach § 153a StPO oder umgewandelte Geldstrafe)?

Ohne das zu wissen, kann man Dir nicht weiterhelfen... Mußt halt noch mal in das Schreiben schauen. Da steht es drin.

Vermuten tue ich mal, dass es sich um Jugendrecht handelt (Weisung oder Auflage). Dabei hat sich der Richter schon was gedacht. Wenn die Frist zur Erledigung der Stunden eh nä. Woche abläuft, mußt Du es ja sowiso noch vor Beginn der Abendschule schaffen. Die beiden Sachen kollidieren also gar nicht. Selbst wenn kann man auch neben der Abendschule tagsüber ein paar Stunden machen. Es soll ja schliesslich eine "Strafe" sein (@ all: bitte keine Hinweise darauf, dass Sozialstunden im Jugendrecht keine "Strafe" im rechtlichen Sinne ist, das weiß ich a) selbst und schreibe es b) selbst oft genug hier ;) ). die Du "spüren" sollst. Um zu beurteilen ob überhaupt theoretisch eine Umwandlung in eine Geldauflage möglich wäre, müßte man den genauen § kennen (wie gesagt). Da Du aber ja wohl auch kein eigenes Geld verdienst, würde es wohl schon daran scheitern, denn Geldauflagen sollen nur verhängt werden, wenn der Jugendliche sie selbst zahlt (und nicht von Mama/Papa oder Oma/Opa gezahlt bekommt)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 25.07.2010 21:44

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