Geldstrafe Ratenzahlung vergessen

18. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nabyer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe Ratenzahlung vergessen

Guten Morgen,

ich wurde letztes Jahr vom Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt, kurz darauf habe ich eine Ratenzahlung beantragt die mir auch für 6 Monate bewilligt wurde. Jeden Monat habe ich die Raten fristgerecht überwiesen. Nach 6 Monaten kam ein Schreiben in dem mir mitgeteilt wurde dass die Ratenzahlung nun eingestellt sei und der volle Betrag fällig ist. Kurz darauf habe ich erneut eine Ratenzahlung beantragt und glaubhaft dargelegt dass ich den vollen Betrag nicht aufeinmal zahlen kann. Daraufhin wurde erneut und letztmalig eine Ratenzahlung bewilligt.

Also habe ich weiterhin jeden Monat die fällige Rate überwiesen. Leider habe ich letzten Monat vergessen die Rate zu überweisen, vor einigen Tagen kam dann ein Brief von der Staatsanwaltschaft in dem mir mitgeteilt wurde dass die Ratenzahlung nun entfällt und der volle Betrag zu überweisen ist. Erst da ist mir mein Fehler aufgefallen. Die offene Rate vom letzten Monat habe ich gestern überweisen, die Rate für diesen Monat ist bereits bezahlt.

Ich möchte nun mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt treten und es erklären, jedoch wird das wohl kaum Aussichten auf Erfolg haben wenn ich Ihnen gegenüber angebe dass ich die Rate vergessen habe. Was anderes fällt mir aber auch nicht ein und wäre auch nichts wahrheitsgemäß.
Sollte ich wirklich ein Brief verfassen in dem ich angebe das ich die Rate vergessen habe und nochmal um eine Ratenzahlung bitte?

Im Brief wird noch erwähnt dass ich bei nicht fristgerechter Bezahlung mit der Anordnung einer Ersatzfreiheitsstrafe rechnen muss, jedoch ist im Brief keine Frist angegeben. Auf wie lange beläuft sich im Normalfall so eine Frist? Ich möchte natürlich nicht dass die Polizei bei mir zuhause oder auf der Arbeit auftaucht und mich dann abführt.

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen?

Dazu hätte ich noch eine zweite Frage, in den Briefen der Staatsanwaltschaft sind die Geldstrafe und die Gerichtskosten zusammen gerechnet d.h. aus beispielsweise 1000 Euro Geldstrafe wurde 2000 Euro wegen den Gerichtskosten. Leider habe ich bei meinen Überweisungen nie angegeben ob das Geld für die Geldstrafe oder für die Gerichtskosten bestimmt ist. Dürfte sich die Staatsanwaltschaft nun aussuchen wofür das Geld bestimmt ist oder wird das immer erst der Geldstrafe angerechnet? Denn im Zweifelsfall hätte ich wahrscheinlich noch Möglichkeiten den Rest der Geldstrafe zu bezahlen da diese fast abbezahlt ist. Würden jedoch die Gerichtskosten zuerst angerechnet werden hätte ich leider keine Möglichkeit der Freiheitsstrafe zu entgehen.

Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen?

Einfach weiter die Raten bezahlen.
Bis tatsächlich ein Haftbefehl kommt, ist die Geldstrafe dann ganz oder fast ganz bezahlt.

Zitat:
Auf wie lange beläuft sich im Normalfall so eine Frist? Ich möchte natürlich nicht dass die Polizei bei mir zuhause oder auf der Arbeit auftaucht und mich dann abführt.

Ein "Abführen" kommt nicht plötzlich. Normalerweise kommt erst ein Brief, dass man sich am Datum X bei der JVA in Y-Stadt zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe einzufinden hat. Dass man von der Polizei abgeholt wird, dazu kommt es erst, wenn man nicht freiwillig am Tag X bei der JVA erschienen ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Dürfte sich die Staatsanwaltschaft nun aussuchen wofür das Geld bestimmt ist oder wird das immer erst der Geldstrafe angerechnet? Zahlungen werden zuerst auf die Geldstrafe angerechnet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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