Geldstrafe - Ratenzahlung

16. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
lubu10a
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe - Ratenzahlung

Hallo meine Freundin wird mit Haftbefehl gesucht wegen einer offenen Geldstrafe und ist seitdem auf der Flucht. Es gibt glaube ich ein Programm das Arbeit statt sitzen heißt. Es ist aber schon einige Zeit her das sie sich auf der Flucht befindet und ich weiß nicht wie man da verfahren soll. Zudem ist die Strafe sehr hoch so um die 2000€ Hat irgendjemand eine Idee.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

hallo Lubu

"Zudem ist die Strafe sehr hoch so um die 2000€ "

2000 oder vielleicht 20000 meinen Sie?

Auf jeden fall mann kann auch ein Bankkredit nehmen um die Strafe zu zahlen und dann en Job suchen um die Schulden zu zahlen.

Flucht? Warum? wir leben nur einmal.

LG

Cats

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lubu10a
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

2000 € und sie hat auch keine arbeit und ich bin krank und bekomme sozialhilfe. bankkredit geht dann wenn man nichts in der schufa hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Traurig, ich davon aus ihr seid noch Jung oder?

Geh zu Jugendamt, Sozialamt..Arbeit statt Sitzen ware gut, ander falls ich wurde sagen Sitzen statt flüchten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Weder Sozial- noch Jugendamt übernehmen Geldstrafen (auch nicht als Darlehen).

Sie kann einen Antrag auf Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit stellen, oder Ratenzahlung beantragen.

Das ist natürl. zu spät, wenn der Haftbefehl erst mal draussen ist. Evtl. war auc hschon mal Ratenzahlung bewilligt?? Vielleicht kann eine Beratungsstelle für Straffälligenhilfe weiterhelfen. Die haben oft einen ganz guten Draht zur StA (ich spreche da aus Erfahrung :) ). Wenn Ihr (durch Zufall) aus Niedersachsen seid, könnte ich sogar mit einer Adresse weiterhelfen.

Auf jeden Fall sollte sie sich an eine entsprechende Beratungsstelle wenden. Wenn da nochwas hingebogen werden kann, dann durch die. Für einen Anwalt ist ja wohl kein Geld da?!

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lubu10a
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider ist sie in Bonn und ich bin hier in BW. Aber trotzdem danke euch beiden. Das mit der Straffälligenhilfe werde ich ihr mitteilen. Handy ist ja auch aus kontakt ist nicht so einfach geht nur über das internetcafe.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Wenn die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet worden ist, muss die Freundin alle sonstigen Möglichkeiten ja schon ignoriert haben. Es wird ja zunächst mal von der StA die Zahlungsaufforderung geschickt. Ratenzahlung wird im Grunde immer gewährt, und sei die Rate auch noch so niedrig, weil die Gefängnisse voll sind und der Staat pleite. Auch das scheint nicht angenommen worden zu sein. Tilgung durch freie Arbeit kann man beantragen. Wenn sich aber ein Verurteilter nicht mal von selbst rührt, wird der Rechtspfleger der StA kaum hinterherlaufen.

Sollte etwas Geld da sein: Sofort einzahlen und nochmal Ratenzahlung beantragen! Das zeigt den guten Willen.
Und sich an eine Straffälligenhilfe zu wenden kann auch nicht schaden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

woher weiss deine Freundin eigentlich von dem Haftbefehl?
Und wie lange flüchtet sie eigentlich schon?

Normalerweise gibt es erst eine Ladung zum Strafantritt, und erst wenn man diese Frist nicht einhält, wird HB erlassen.
Von dem HB erfährt der VU aber normalerweise nichts.

Am besten wäre es, wenn deine Freundin schriftlich beantragt gemeinnützige Arbeit leisten zu dürfen, und die Situation und eine plausible Begründung für die Verzögerung mitliefert.
Die StA ist froh ünber jede EFS die nicht vollstreckt werden mus, weil Haft teuer ist und eh kein Platz im Gefängnis ist.

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lubu10a
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

meine Freundin weiß von dem Haftbefehl da die Polizei bei Ihren Eltern war. Der Staatsanwaltschaft habe ich in Namem meiner Freundin geschrieben per Fax sie möchten die verhängte Geldstrafe in Arbeitsstunden umwandeln. Es ist richtig sie hat die Frsit verstreichen lassen, weil sie zu der Zeit kurzfristig nach Bonn umgezogen ist.

ich danke euch allen für die bisherigen Beiträge und Hilfestellungen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lubu10a
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat sich leider erledigt die polizei hat meine Freundin bei ihrer Mutter vor 3 tagen festgenommen, was kann ich jetzt tun?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Geld auftreiben und sie auslösen. Alles andere kann sie nur selber über den Sozialdienst der JVA versuchen, aber wenn sie erst mal in Haft ist, sehe ich keine Möglichkeit, daß sie auf Ratenzahlung oder gem. Arbeit entlassen wird.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lubu10a
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

verstehe ich versuch das Geld aufzubringen, notfalls über die Familie. Ich denke ich bin reif für die Klappsmühle gibt es irgendwelche Anlaufstellen für mich die mir helfen können?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Kommt drauf an, was für Hilfe Du suchst, Geld wirst Du von keiner öffentl. Stelle bekommen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lubu10a
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin reif für die Klappsmühle das geht jetzt schon über Monate. kann nicht mehr schlafen,bin immer am zittern usw.
Die Polizei war mehrfach bei mir und natürlich nicht in Zivil sondern zu acht, jetzt werde ich von den Nachbarn blöd angeschaut usw.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dann solltest Du einen Arzt für Psychologie/Psychotherapie konsultieren.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Man könnte meinen, du selbst wärst in Haft. Ratenzahlung aus dem Gefängnis geht nur, wenn ein Großteil der Strafe erstmal eingezahlt wird. Und auch dann nur, wenn der vollstreckende Rechtspfleger eine Aussicht sieht, auch den Rest zu bekommen. Nach allem, was du so geschrieben hast, lohnt sich das Porto für solch einen Antrag nicht. Einziger Weg: Zahlen, und zwar alles.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen