Geldstrafe - Haftbefehl erlassen ??

18. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
melanie34
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldstrafe - Haftbefehl erlassen ??

Guten Abend an das Forum,

ich möchte mich mit folgendem Problem hier an das Forum wenden. Vielleicht hat ja Jemand einen Rat für mich.

Ich wurde im März 2011 zu einer Geldstrafe verurteilt. Es wurde mir gestattet diese Geldstrafe in Raten abzuzahlen. Erstmals war die Rate im Mai 2011 fällig. Diese habe ich gezahlt, sowie auch im Juni und July. Danach bin ich leider von Arbeitslosengeld in Hartz 4 abgeruscht, was für mich fatal war.
Ich bat um Ratenreduzierung, diese wurde gerade noch mit Hängen und Würgen akzeptiert. Ich konnte diese Raten aber dann nicht zahlen, da mir noch in anderen Situationen ( Stromrückstände usw. ) das wasser bis zum Hals stand. Ende September 2011 kam eine Ladung zum Strafantritt ( Ersatzfreiheitsstrafe ).
Ich bat nochmals um eine Ratenzahlung ( habe die Angelegenheiten die ich erst befriedigen musste z.B. Stromsperre kopiert und mitgeschickt ).
Ratenzahlung wurde mir bewilligt ab dem 01. November 2011. Diese habe ich auch jeden Monat bezahlt.

In diesem Monat Februar 2012, konnte ich erstmals die Rate nicht zahlen. Ich hatte eine heftige Grippe und dazu eine Mandelentzündung. Ich habe beim Arzt 10 Euro Praxisgebühr bezahlt, nochmals 10 Euro für 2 Rezepte, aus der Apotheke habe ich mir noch Arzeimittel gekauft, die leider nicht mehr verschrieben werden.

Da mein Alg II Geld sehr sehr genau kalkuliert ist, darf eigentlich nie etwas unverhofftes dazwischen kommen. Diesmal ging es aber nicht anders.
Ich habe das der Staatsanwaltschaft sofort per Fax mitgeteilt. Ich habe höflich darum gebeten die Februar-Rate zusammen mit der März-Rate am 01. März 2012 überweisen zu dürfen.

Gestern erhielt ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft ( welches am gleichen Datum erstellt wurde, wo ich das Fax gesendet habe ), dort wird mir mitgeteilt, das mein Antrag auf nochmalige Zahlungserleichterung abgelehnt wird. ( Welche Zahlungserleichterung ??? Ich bat nur darum, am 1 März die doppelte Rate zu zahlen.)

Weiter unten steht nun, das Haftbefehl erlassen wurde und der noch ausstehende Betrag von 567 Euro sofort zu überweisen ist.

Nun weiß ich nicht was ich dazu sagen soll. Ich war immer bemüht diese Angelegenheit zu tilgen, teilte immer mit wenn mal was nicht klappte.

Aber so unfreundlich wie die Sachbearbeiterin am Telefon schon wirkte, genau so wird es auch schriftlich fortgehalten.

Was oder wie soll ich denn nun reagieren, ich habe alles mitgeteilt was mitzuteilen war. Es wird ja abgelehnt das ich am 1.März doppelt zahle.

Hoffe evtl. auf einen Rat, vielleicht hat ja jemand auch schon einmal sowas erlebt.

Ich bin verzweifelt, da ich sowas noch nie hatte.

Was ich noch erwähnen wollte, ich hatte auch 2 mal angeboten die Strafe abzuarbeiten, darauf wurde jedoch nie reagiert, stattdessen Raten bewilligt.

Gruß

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-- Editiert melanie34 am 18.02.2012 21:42

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17 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
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Unbeschreiblich
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Die Februar-Rate im März zahlen zu dürfen, IST eine Zahlungserleichterung. Da es bisher ja schon massive Probleme mit den Raten gab, ist die Geduld der Staatsanwaltschaft offenbar zu Ende und damit wurde dann die Bewilligung zur Ratenzahlung widerrufen. Das Einzige, was Sie noch machen können, ist, SOFORT am Montag eine Beratungsstelle für Straffällige aufzusuchen und diese um Vermittlung zu bitten. Evtl. sollten Sie auch überlegen, die Erledigung der Strafe durch gemeinnützige Arbeit zu beantragen - dabei hilft Ihnen eine solche Beratungsstelle ebenfalls.

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#2
 Von 
melanie34
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
das hatte ich soeben noch dazu geschrieben, mit der gemeinnützigen Arbeit. Das hatte ich 2 mal in meinen Schreiben mit angeboten, aber darauf wurde nie reagiert.

Wo gibt es solche Beratungsstellen, gibt es konkrete Namen dafür. Ich habe hier wo ich wohne noch nie davon gehört. Was es hier gibt ist eine Bewährungshilfe, aber damit hatte ich nie was zu tun.

Gruß

Ich würde ja auch evtl. zu einem Anwalt gehen, falls das was bringt, aber mir fehlt das Geld dafür.

Bedeutet Haftbefehl erlassen, das ich nun sozusagen niergend wo mehr hin gehen kann. Bzw. verhaftet werde ??



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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Wo es solche Beratungsstellen gibt, kann ich Ihnen sagen, wenn ich weiß, wo Sie wohnen - Sie können das entweder hier schreiben oder mir per PM mitteilen. Und ja, Haftbefehl heißt, daß Sie verhaftet werden - allerdings passiert das meist zu Hause, insofern können Sie durchaus irgendwo hingehen.

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#4
 Von 
guest-12320.02.2012 09:53:04
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 22x hilfreich)

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#5
 Von 
melanie34
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es waren 60 Tagessätze a´11 Euro, plus Gebühren, also insgesamt waren das ca. 740 Euro. Bezahlt davon habe ich in Raten bisher 160 Euro.

MFG

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Dann ist die Erledigung durch gemeinnützige Arbeit nicht sehr lohnenswert (ein Tagessatz gleich 11 Euro gleich 6 Stunden gem. Arbeit: kein toller Lohn), scheint aber die einzige Alternative zu sein.

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
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Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

...in der Tat, wenn keine 20,00 € im Monat aufzubringen sind (so dürfte die akt. Rate wohl aussehen). Wobei die Rechtspfelgerin davon ja nicht begeitert zu sein scheint, wenn sie einen entspr. Antrag bereits 2 mal igonoriert hat.

Letztendlich ist es aber auch so, dass es eben eine "Strafe" sein soll, die durchaus wehtun soll und nicht "bequem wie das Neckermann-Sofa" abgezahlt werden soll und die nicht hinter anderen Sachen anstehen muß. Darum bringt es nicht das geringste (jedenfalls nicht auf Dauer) "mitzuteilen wenn was nicht klappt". Es hat zu klappen (hört sich hart an, ist aber so). Es müssen halt mit anderen Gläubigern Stundungen usw. vereinbart werden. Warnschüsse gab es doch genug. Wenn Sie Pech haben sitzen Sie die restl. 44 Tage ab.

Ich würde Mümmels Rat folgen und eine Beratungsstelle aufsuchen und die ggf. noch mal das Thema gemeinnützige Arbeit ins Spiel bringen. Wobei Sie dann halt für 11,00 € 6 Stunden arbeiten müssen. Und wenn da ggf. auch ständig was "dazwischen kommt", wird das auch nicht lange gutgehen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#8
 Von 
guest-12320.02.2012 09:53:04
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 22x hilfreich)

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
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Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Sie kann doch die Restschuld absitzen,


Verfahrenskosten kann man nicht absitzen

quote:
Wie kommst du auf 44 Tage?

Sie hat doch bisher erst ca. 80€ ...


Ihren Angaben (23:33 Uhr) nach hat sie 160 bezahlt (die ersten Raten waren höher als die letzten).
Das entspricht bei 11,00 TS = 14,5 Tagen.
60 Tage(ssätze) hatte sie.
Minus 14,5 bleiben 45,5, somit 45 (da halbe Tage nicht vollstreckt werden).
Ich hab mich also um 1 Tag verrechnet.
Es sind 45 statt 44 Tage.

quote:
da ist es verständlich, dass die StA keine Lust mehr hat.


Seh ich ja auch so, bzw. wäre hier bei uns auch so. Ohne Fürsprache von Dritten (also Beratungsstelle) wird das wohl nichts mehr werden.

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#10
 Von 
guest-12320.02.2012 09:53:04
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 22x hilfreich)

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#11
 Von 
guest-12320.02.2012 09:53:04
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 22x hilfreich)

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
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Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das ist klar, die werden auch zunächst als ersten "getilgt". <hr size=1 noshade>


Das stimmt nicht. In Strafsachen wird immer zunächst auf die Geldstrafe angerechnet. Wenn Du z.B. 50 TS a 10,00 € in einer Hauptverhandlung bekommst bist Du (mit den 120,00 € Gerichtskosten) bei 620,00 €. Legst Du davon 500,00 € (also die pure Geldstrafe) auf den Tisch, bleiben die Gerichtskosten hinten übrig und können nicht als E-Strafe vollstreckt werden. Die 500,00 € sind der sog. haftbefreiende Betrag. Das weiß ich nun wirklich 10000%ig, denn ich telefoniere seit Jahren teilweise mehrfach täglich mit Rechtspflegern unserer StA wegen Ratenzahlungen/gem. Arbeit usw. Außerdem steht es auch in § 459b StPO . ;) Danach könnte der Verurteilte zwar "Anrechnungsumkehr" verfügen, also erst Verfahrenskosten, dann Geldstrafe, aber da wäre er ja schön blöd. Verfügt er das nicht (was zu 99,9999% der Fall ist) wird erst auf die Geldstrafe angerechnet.

quote:<hr size=1 noshade>
..nicht ans Bein pinkeln <hr size=1 noshade>


Hatte ich auch nicht so aufgefasst.

quote:<hr size=1 noshade>
wird die Stütze eigentlich bei einer so kurzen Ersatzfreiheitsstrafe weiter bezahlt und wird das Jobcenter darüber informiert? <hr size=1 noshade>


Nein, wird (lt. Gesetz) nicht weitergezahlt und ja, JC soll durch die JVA informiert werden. Ob das immer gemacht wird ist eine andere Frage. Es gibt ja z.B. auch Leute die nur 10 Tage absitzen müssen. Da wird es sicher auch mal "vergessen". Und in den Fällen zahlt das Jobcenter dann ggf. auch weiter, mangels Kenntnis.

Bei >30 Tagen gehe ich aber davon aus, dass es nicht vergessen wird, eine Meldung ans JC zu machen. Jedenfalls hier bei uns nicht.

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-- Editiert !!Streetworker!! am 19.02.2012 02:03

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#13
 Von 
guest-12320.02.2012 09:53:04
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Frischling
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#14
 Von 
melanie34
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Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich kann man es verstehen, das die Staatsanwaltschaft irgendwann keine Lust mehr hat.

Ich habe ja NICHT mit Absicht nicht gezahlt, als ich von ALG I auf ALG II gerutscht bin, habe ich sofort mitgeteilt das ich die Ratenhöhe nicht mehr aufbringen kann, und um Reduzierung gebeten. 2 Mal habe ich noch dazu mitgeteilt das ich gerne und sofort bereit bin die Strafe abzuarbeiten. Darauf NULL Reaktion.
Die letzten Monate seit der neuen Ratenvereinbarung im November 2011 habe ich gezahlt, nur diesen Monat Februar 2012 nicht, die Gründe habe ich im ersten Beitrag erwähnt. Und ich hätte ja die doppelte Rate im März gezahlt.

Nur darum ging es. Ich könnte es verstehen, wenn ich alles hätte schleifen lassen, hätte mich nie mit den Herrschaften in Verbindung gesetzt.

Mal sehen ob mir eine Beratungsstelle helfen kann.


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#15
 Von 
guest-12320.02.2012 09:53:04
Status:
Frischling
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#16
 Von 
melanie34
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wow ja 3 mal habe ich gezahlt. Hätte ich jetzt geschrieben ich habe 8 mal gezahlt, würde hier jetzt stehen, wow du hast 8 mal gezahlt.

Ich wollte damit sagen, das ich die letzte Bewilligung eingehalten habe, ebend bis jetzt.

Und nein ich rauche nicht, ich habe auch keine Hobbys die geld kosten, ich gehe nicht aus, und Handyrechnungen habe ich ebenso nicht. Ich habe eine Prepaidkarte für mein Handy die ich bei Bedarf auflade, und einen Internetstick ebenfalls mit Prepaidkarte zum aufladen.

Ich habe hier an das Forum geschrieben um Rat zu bekommen, den Rat habe ich nun bekommen, Danke an die Person, werde ich befolgen.

Nachdem ich mich hier mal durchgelesen habe, geht bzw. ging es auch noch anderen Personen wir mir, die das gleiche Problem hatten.

MFG

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#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Ich wollte damit sagen, das ich die letzte Bewilligung eingehalten habe, ebend bis jetzt.


Ja, schon klar. Nur geht die StA wohl mittlw. davon aus, dass Sie auch eine ggf. "nochmals nächste Bewilligung" wieder nur so lange einhalten würden, bis wieder irgendwas dazwischen kommt in 2-3 Monaten und Sie dann wieder darum bitten, "dann und dann" zahlen zu dürfen. Und das ist einfach nicht der Sinn der Sache. Wenn(!) es jetzt (überhaupt) noch mal klappt mit neuer Ratenzahlung, kann ich Ihnen zieml. sicher garantieren, dass beim nächsten -warum auch immer- versäumten Zahlungstermin entgültig Feierabend ist. Zahlen Sie zur Not 20,00 € weniger Miete (oder sonstwas) und überweisen Sie diese dann 1 Monat später mit. Das ist weitaus problemloser als eine Geldstrafe nicht zu zahlen.



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