Geld- Haftstrafe nicht bezahlt

13. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
LaoMu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld- Haftstrafe nicht bezahlt

Hi,

mir wurde wegen Gefährdung im Strassenverkehr ein 3monatiges
Fahrverbot sowie eine Geldstrafe
von 2500€ (zurecht) aufgebrummt.
Ich zahlte zunächst 1200€ der Strafe ab, kam dann wegen meiner unfreiwilligen Arbeitspause finanzielle Probleme und zahlte nicht. Es erging die Aufforderung für 26 Tage in eine JVA zu gehen oder sofort zu Zahlen (zum 5 Jan. 06). Ich zahlte bis heute nicht und ich ging auch nicht in die JVA. Ich bin jetzt (13 Jan 06) in der Lage die Strafe zu zahlen. Bringt das nochwas oder muss ich auf jeden Fall
die Haftstrafe absitzen ?
Was soll ich tun ? Das Geld sofort jetzt am Wochenende
überweisen oder lieber Bar mit mir rumtragen ?



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"heute ist morgen gestern"

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

hm...

Wie wärs denn mal mit der Idee mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen?
Ein Anruf wird Dich nicht sofort arm machen...

Gruß Holger

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#2
 Von 
LaoMu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

natürlich melde ich mich beim Gericht am Montag.
Mir gehts aber um das Wochende, weil ich vermute das ich schon gesucht werde oder so. Vielleicht gehe ich ja zur örtlichen Polizei und bezahle dort. Bringt das was ? Bin ich dann sicher? Oder wird mir
die Haftstrafe auf jeden Fall aufgebrummt ?

Ich habe bei sowas zum Glück gar keine Erfahrung.




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"heute ist morgen gestern"

-- Editiert von LaoMu am 13.01.2006 21:13:54

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#3
 Von 
Thomas999
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi

Es wird ihnen sicherlich ein Schreiben zukommen wo ein Termin steht bis wann Sie sich bei der JVA melden müssen. Die Strafe kann bis zum Meldetermin bezahlt werden aber auch wenn Sie in der JVA sind kann ihre Frau/Mutter die Zahlung leisten.

Ich würde am Montag das Geld beim Amtsgerich einzahlen - fertig


Gruß

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#4
 Von 
LaoMu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

ich habe mich am 5.1.06 nicht bei der JVA gemeldet.
Daher glaube ich auch das ein Haftbefehl ergangen ist (Ich hab noch keine Post dahingehend). Meine Frage ist eigentlich : Kann ich der Haftstrafe noch entgehn indem ich dei geforderte Geldstrafe zahle ?



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"heute ist morgen gestern"

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie können die Ersatzfreiheitsstrafe jederzeit ablösen, auch bei einer Verhaftung. Es bietet sich an, das Geld schnellstmöglich entweder bei einer Bank einzuzahlen und den Einzahlungsbeleg bei sich zu führen oder das Geld übers Wochenende in bar mit sich zu führen. Oder zur Polizei zu gehen. Wenn der HB schon in der Fahndung ist kann dann dort auch bezahlt werden.
Zuständig ist im Übrigen nicht das Gericht sondern die Staatsanwaltschaft, weil dies die Vollstreckungsbehörde ist, die auch den HB erlässt.

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#6
 Von 
Thomas999
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi

Ich stehe vor den gleichen Problemen wie Sie

Also falls Haftbefehl ausgeht geht dieser zur zuständigen Polizeistelle worauf Sie Beamten abholen sie vollstrecken quasi den Haftbefehl.

Auf der Wache bekommen Sie die Möglichkeit die Strafe zu bezahlen Sie können jemand Anrufen der das Geld dann bringt, damit ist die Sache vom Tisch ansonsten werden die Unterlagen für die Überführung fertig gemacht ( dauert 2std) und Sie werden der JVA übergeben.


Gruß

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#7
 Von 
LaoMu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für alle Antworten.

Ich geh also morgen früh mit dem Geld zur Polizei und versuche die Sache dort ins Reine zu bringen.


MfG

Lao Mu


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"heute ist morgen gestern"

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#8
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Du hast die Ladung für den 5.1. bekommen, das war ein Donnerstag. Die Meldung der JVA an die zust. StA ist wahrscheinlich nicht vor Montag den 9.1. rausgegegangen, meist geschieht das sogar noch später. Normalerweise wird auch so schnell kein HB erlassen und die Polizei läßt sich in der Regel Zeit sich um solche Dinge zu kümmern, am Wochenende schon gar nicht.
Allerdings solltest du dich nicht darauf verlassen. Man sollte einen solchen Betrag nicht ständig mit sich herumtragen. Um sicher zu gehen hinterlege das Geld bei Jemandem den du in Ernstfall telefonisch erreichen kannst. Wenn du wirklich in eine Kontrolle gerätst kannst du dich immer noch "auslösen" lassen. Geh aber in jedem Fall am Montag zur Gerichtskasse und zahle den Betrag ein. Die angelegenheit ist dann für dich erledigt.
Im übrigen geht man bei Zahlungsschwierigkeiten VORHER zur zuständigen StA und erklärt seine Lage. Man kann mit dem zuständigen Rechtspfleger durchaus reden, denn letztlich ist man dort daran interessiert das Geld zu bekommen, denn die Haft ist wesentlich teurer!

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