Gefälschte Fahrkarte

27. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
xvideo77
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
Gefälschte Fahrkarte

Hallo,

es geht um folgenden Fall:

Person A fälscht eine Monatsfahrte.
Person B bekommt die Karte und schreibt seinen eigenen Namen drauf.

Person B und C sitzen im Zug und Person C hat keine Fahrkarte dabei. Person B gibt ihm die gefälschte Monatsfahrte, aber der Schaffner entdeckt die Fälschung und macht Anzeige bei der Polizei + 40 Euro Gebühr wegen Fahren ohne Fahrschein.

Person C hat vor, bei der Stellungsnahme anzugeben, dass er die Monatsfahrte gefunden hat.

Kann die Polizei / Staatsanwaltschaft Person B in irgendeiner Weise belasten?

Gruß

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Tja, da handelt sich Person C neben der Anzeige wegen Urkundenfälschung (dafür genügt nämlich die Benutzung einer gefälschten Urkunde) und Beförderungserschleichung noch eine Anzeige wegen Fundunterschlagung ein. Was Person B anbelangt, so besaß sie offenbar eine gefälschte Monatskarte. Das könnte evtl. noch als straflose Vorbereitungshandlung durchgehen, wobei man Person B aber glauben müßte, daß sie die nicht selbst gefälscht hat. Wenn Person B da also nicht Person A benennt, könnte das schwierig werden...

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#3
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
da handelt sich Person C neben der Anzeige wegen Urkundenfälschung (dafür genügt nämlich die Benutzung einer gefälschten Urkunde) und Beförderungserschleichung noch eine Anzeige wegen Fundunterschlagung ein


Oder, wenn man ihm nicht glaubt, eine wegen Strafvereitelung zugunsten des B.

Es dürfte wohl schwer sein, einen Richter zu finden, der da nicht "Schutzbehauptung" annimmt und C verurteilt.

quote:
Urkundenfälschung (dafür genügt nämlich die Benutzung einer gefälschten Urkunde)


Ja, aber es muß Vorsatz vorliegen - hätte C die Karte wirklich gefunden, hätte er also wissen müssen, daß sie gefälscht war.

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