Hallo !!
Meine Kollege hat am 10.6. eine Gerichtsverhandlung wegen Gefährlicher Körperverletzung.
Nun zum Fall:
Ein Vertreter hat bei uns im Laden im August Hausverbot ehrhalten, er weigerte sich aber zu gehen, so das mein Kollege ihn Lautstark aufforderte zu gehen. Der Vertreter Grif nun meinen Kollegen an ( er schlug ihn eine Mappe ins Gesicht und grif ihm an den Hals). Mein Kollege wehrte sich und schlug ihm dann in das Gesicht und Packte dann den Vertreter ebenfalls an den Hals. In der Folge wälzten sich dann beide am Boden bis jemand dazwischen ging und die beiden Trennte. In der Anzeige (der Vertreter hat diesen vorfall zur Anzeige gebracht) steht das Mein Kollege ihn getreten haben soll, was aber keiner ( ausser dem Vertreter natürlich) bezeugen kann. Nun ist die Frage was meinen Kollegen bei der Verhandlung erwartet?!
Die Polizei
hat aber in deren Vernehmungsprotokollen aufgenommen , das zwei Personen dies Bezeugen könnten, nur die Zeugen haben dies NIE gesagt.
Mein Kollege ist nie Straffällig geworden falls das Hilft.
Bitte Antwortet mir!!! HILFE!!!
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Gefährliche Körperverletzung!Bitte Dringend Helfen
6. Mai 2010
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Frage vom 6. Mai 2010 | 17:27
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Gefährliche Körperverletzung!Bitte Dringend Helfen
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#1
Antwort vom 6. Mai 2010 | 17:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
ICh habe vergessen zu ergänzen das der Vertreter sogar seinen Fehler eingesehen hatte und die Anzeige zurück gezogen hatte!
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#2
Antwort vom 7. Mai 2010 | 00:27
Von
Status: Lehrling (1938 Beiträge, 362x hilfreich)
Naja, das klingt alles schon sehr nach Notwehr. Es wird wohl drauf ankommen, was die Zeugen in einer Hauptverhandlung aussagen werden. Sofern die Schilderung der Wahrheit entspricht, wäre ein Freispruch hier durchaus möglich.
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"Gruß
Jens W.
Bewährungshelfer"
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