Gefährliche Körperverletzung oder Notwehr?

5. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
bikhrobe
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährliche Körperverletzung oder Notwehr?

Hey,
es passierte Freitag Abend. Mehrere Personen wollten auf mich los & mich schlagen, alle hatten Bierflaschen in der Hand. Der eine kam angelaufen und ich verpasste ihm einen. Danach ist er umgefallen.Zudem kam eine Bierflasche geflogen von den anderen Personen, die mich treffen sollte, die traf ein Mädchen. Ich bin aus Angst vor den ganzen Leuten weggelaufen, sie riefen das sie mich töten wollen etc. & sind mir ziemlich lange gefolgt. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung gegen mich erhoben. Angemerkt sei, dass der jenige der angelaufen kam stink besoffen war. Ich hab keinerlei Ahnung in diesem Gebiet, was könnte ich erwarten?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Die Staatsanwaltschaft hat nun Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung gegen mich erhoben. Binnen 3 Tagen? Höchst unwahrscheinlich. Denken Sie sich mal eine realistischere Geschichte aus. Tipp: Das, was die Staatsanwaltschaft erhebt, heißt Anklage, nicht Anzeige. Und die kommt vielleicht nach 3 Monaten, aber nicht nach 3 Tagen.


-- Editiert von muemmel am 05.10.2015 17:50

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#2
 Von 
bikhrobe
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine der Beteiligten wurden gefragt, die dann dies meinten. Aber ich warte einfach mal ab

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Naja, wenn "irgendjemand was meint", sollte man das auch so schreiben, und nicht "die Staatsanwaltschaft hat Anklage..." Sonst wird es in der Tat unglaubwürdig.

Möglicherweise hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Sie eingeleitet.

Selbst wenn man mal die Schilderung weglässt, dass es die anderen waren, die Sie angegriffen haben, wäre der Schlag nur einfache Körperverletzung. Möglicherweise werden Sie also auch des Flaschenwurfs beschuldigt.

Das wird sich alles zeigen. Sie werden eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung bekommen und können (verpflichtend ist es nicht) dort ihre Version der Geschichte erzählen. Die anderen Beteiligten werden als Zeugen vernommen und dann geht die Sache zur Staatsanwaltschaft, die dann entscheidet, ob sie Anklage erhebt.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Immer vorausgesetzt, es gibt überhaupt eine Anzeige - so grob unrichtig wie der "Beteiligte" das formuliert hat, ist das vermutlich frei erfunden. Wenn die Typen Anzeige erstattet hätten, wüßten sie zumindest, daß man das gemeinhin bei der Polizei tut und daß es eben "Anzeige" und nicht "Anklage" heißt.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Ich schätze die Anzeige (sofern es sie gibt) kommt nicht vom umgehauenen Schläger, sondern vom Mädel welches Bekanntschaft mit der Bierflasche machen durfte.
Würde auch den Vorwurf der schweren Körperverletzung erklären.

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Würde auch den Vorwurf der schweren (gefährlichen) Körperverletzung erklären. ;)

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