Gefährliche Körperverletzung - Was kann in diesem Fall passieren?

29. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
fragezeichen292
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährliche Körperverletzung - Was kann in diesem Fall passieren?

Hallo,

am Wochenende hat sich folgender Fall zugetragen und ich würde gern wissen was am besten zu tun ist und was im Fall der Fälle passieren kann.


Am Freitag Abend besuchte ich mit Freunden einen Club dort war ein Gast mit seinen Freunden und hat mich angepobelt ich sagte ihm das er mich in Ruhe lassen soll und feiern soll dann schubste er mich und darauf hin kam ein Freund von mir den hat er auch rumgeschubst und ein Getränk auf uns gekippt und es gab einen Tumult mein Freund ist hingefallen und von hinten kam eine Flasche geschmissen der der gepöbelt hat wurde getroffen der Werfer ist nicht bekannt und man weiß auch nicht ob auf meinen Freund oder den Pöbler geworfen wurde.

Auf jeden Fall wurde dieser getroffen und hat eine Wunde an der Augenbraue gehabt und zu Polizei gesagt das er von meinen Freund was abbekommen hätte. Mein Freund wurde auf die Polizei mitgenommen der Pöbler nicht und hat uns als Zeugen die wir gesehen haben das er nichtmals eine Flasche in der Hand hatte. Und dem Pöbler seine Zeugen sagen mein Freund wollte auf ihn losgehen .

Was kann in diesem Fall passieren? Und was passiert wenn die Freunde von dem Pöbler sagen das mein Freund geworfen hätte um ihn zu unterstützen und es auf keinen Fall so war! Jeder hatte was getrunken und wir sind alle 21 auch der Pöbler.

-- Editiert von fragezeichen292 am 29.03.2008 20:45:56

-- Editiert von fragezeichen292 am 29.03.2008 20:49:06

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fragezeichen292
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)


Kann hier keiner was dazu sagen?

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#2
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

kennst du auch satzzeichen und absätze?!? wäre leichter zu lesen...

so habe ich nach der hälfte aufgehört zu lesen...aber generell scheinst du ja satzzeichen zu kennen. kommt zumindest in deinem nick eines vor...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fragezeichen292
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)


Ja aber es ändert doch nichts, dass ich eine Frage an euch gestellt habe und du ja anscheinend genung Bewertungen hast. Wäre also nett von dir wenn du es trotzdem ließt und mir weiterhilfst!

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#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Für eine gefährliche Körperverletzung genügt die gemeinschaftliche Begehung, für diese käme es auch nicht darauf an, inwieweit einzelne zu Verletzung beigetragen haben, sogar moralische Unterstützung kann schon genügen. Dieses Delikt wird mit Freiheitsstrafen ab 6 Monaten, im minderschweren Fall ab 3 Monaten bestraft. Die Strafe kann auch zur Bewährung ausgesetzt werden, weniger als 6 Monate werden in der Regel in eine Geldstrafe umgewandelt, je Monat 30 Tagessätze, also ein Monatsnettoeinkommen. Der Schilderung nach haben die anderen angefangen, so dass ihr für die Rangelei euch eventuell auf Notwehr berufen könntet; beim Angriff mit der Flasche kann man nicht einfach davon ausgehen, dass der mit eurer Zustimmung erfolgte und euch dafür entsprechend auch nicht einfach dafür mitbestrafen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fragezeichen292
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)


Von uns hat ja keiner die Flasche geworfen und dem Kerl wurde durch das zurückschubsen nichts angetan.

Vielleicht war die Flasche gegen meinen Freund gerichtet weil der Pöbler und er in unmittelbarer Nähe standen!

Das nutzt nun der Pöbler wahrscheinlich um Gewinn aus der Sache zu ziehen!

Also mein Freund hat Zeugen, dass er niemals geworfen haben kann aber ich weiß auch nicht was die Zeugen des Pöblers sagen.

Was denkt ihr wie das ausgeht? Ich weiß das ihr nur spekulieren könnt, aber mich ärgert der Fall noch mehr weil wir dem Pöbler keinen Schaden zugefügt haben!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

>Was denkt ihr wie das ausgeht? Ich weiß das >ihr nur spekulieren könnt, aber mich ärgert >der Fall noch mehr weil wir dem Pöbler keinen >Schaden zugefügt haben!

Solche Äußerungen sind nicht konstruktiv und dürften den meisten Leuten hier im Forum die Lust verderben mit Rat beiseite zu stehen.

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#7
 Von 
fragezeichen292
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)



warum das? Tatsache ist das es mein Freund nich t war und es unnötiger Weise vor Gericht landen wird obwohl niemand dem Kerl Schaden zugefügt hat!

War ja nicht absichtlich gesagt um den Leuten die Lust zu verderben. Ich kann nur das sagen was ich weiß.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Hi,

wir wissen nicht, wie es ausgeht. Es gibt Zeugen, es gibt Gegenzeugen, und wenn der Richter nachher für glaubwürdiger hält, das kann keiner vorher wissen. Die Strafen hat DanielB schon genannt, wobei das der Strafrahmen des normalen Strafrechtes ist. Im Jugendstrafrecht gilt er nicht, da kämen auch Sozialstunden oder Jugendarrest in Frage.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fragezeichen292
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)



Aber die werden doch keinen dafür ins Gefängnis schicken, besonders wenn niemand vorher etwas verbrochen hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:
Aber die werden doch keinen dafür ins Gefängnis schicken, besonders wenn niemand vorher etwas verbrochen hatte.

Ersttäter bekommen tatsächlich meistens Bewährung, zwingend ist das jedoch nicht.

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