Gefährliche Körperverletzung -Anzeige zurückziehen

6. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
BudSpencer82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Gefährliche Körperverletzung -Anzeige zurückziehen

Mein Kumpel hat aus Notwehr jemanden einen Stuhl hinterhergeworfen und ihn auch getroffen. Derjenige hat Anzeige gegen ihn gemacht. Was die Polizei noch nicht weiss, ist dass das angebliche Opfer vorher meinen Kumpel mit einem Billardkö geschlagen hat. Das "Opfer" wurde allerdings auch danach (nach dem Stuhlwurf) von mehreren Leuten verhauen.
Nun haben sich die beiden aber so geeinigt, dass er die Anzeige zurück zieht und er dafür so etwas "Schmerzengeld" erhält, da er 3 Tage nicht arbeiten konnte. Mein Kumpel hat leider schon eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung und auch wegen Sachbeschädigung. Auch 3,4 Anzeigen, welche aber "eingestellt" wurden hat er auf dem Kerbholz. Deshalb soll er nun EDV mäßig behandelt werden.
Die Frage ist nun, ob die Polizei die Anzeige zurück ziehen lässt oder ob trotzdem (wegen des öffentlichen Interesses) weiter ermittelt werden wird, da er ja kein unbekannter ist. Bitte um Hilfe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bonner3078
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 41x hilfreich)

§ 32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Wenn dein Kumpel jemand anderen einen Stuhl hinterherwirft glaub ich nicht das dies unter Notwehr fällt, da der Angriff ja bereits erfolgt ist. Fraglich ist auch warum er jemanden nen Stuhl hinterher geworfen hat. Klar es gibt zwar Irre Typen aber ich glaube nicht das jemand ohne Grund jemanden mit nem Billiardque verprügelt.

Sicherlich kann man sich aussergerichtlich einigen. Aber mit sogenannten "Schmerzensgeldzahlungen" wist auch Vorsicht geboten. Sowas könnte unter beeinflussung von Zeugen fallen. War bzw. ist bei mir auch so gelaufen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BudSpencer82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Es geht ja darum, ob "das angebliche Opfer" seine Anzeige einfach so zurück ziehen kann oder ob da dann trotzdem weiterermittelt wird. Was nützt meinem Kumpel dass, wenn er "Schmerzensgeld" zahlt, die Ermittlungen aber weiter laufen, obwohl das Opfer die Anzeige zurück gezogen hat.

Aber Danke schon mal für deine Antwort!

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bonner3078
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 41x hilfreich)

Eine Strafanzeige kann nicht zurückgenommen werden. Wenn später Strafantrag gestellt wird kann dieser jedoch zurückgezogen werden. Ich denke wenn dies geschehen ist wird auch nicht weiterermittelt solange nicht jemand Beschwerde einlegt.

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Näheres zur Anzeige auch http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige

-- Editiert am 06.05.2010 22:32

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BudSpencer82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Anzeige hat ja der andere gemacht - die Polizei war ja nicht vor Ort, er hat die später gestellt. Und jetzt kann er die nicht mehr zurück nehmen!???

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bonner3078
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 41x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eine Strafanzeige kann – anders als ein Strafantrag (§ 77d StGB ) – nicht „zurückgezogen" werden, da sie kein Verfahrensrecht ist, sondern ein tatsächlicher Vorgang der Kenntnisgabe, an den die Strafverfolgungsbehörden eigene Ermittlungen knüpfen. <hr size=1 noshade>


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