Hallo Leute,
Sachverhalt:
Ich habe einen Junge (ca 20) zusammengeschagen mit min 4 Schlägen und mit min 1 Tritt auf den Rücken.
Dabei erlitt das Opfer Kopfschmerzen.
Ich bin 19 Jahre, nicht vorbestraft und wir beide waren alkoholisiert (1,6 pro Mille).
Nun habe ich mich mit dem Opfer ausgesprochen und er würde gerne die Anzeige
zurücknehmen.
Ein freiwilliges Schmerzensgeld werde ich zahlen und wir werden gemeinsam mal in einen Club gehen...
Nun meine Frage, kann er die Anzeige zurücknehmen und hat der Täter Opfer Ausgleich Auswirkungen auf das Strafmaß?
LG
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Gefährliche Körperverletzung Anzeige zürckziehen
10. Januar 2012
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Frage vom 10. Januar 2012 | 21:10
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 13x hilfreich)
Gefährliche Körperverletzung Anzeige zürckziehen
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#1
Antwort vom 10. Januar 2012 | 21:19
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
quote:
Nun habe ich mich mit dem Opfer ausgesprochen und er würde gerne die Anzeige zurücknehmen.
Kann er aber nicht, da gefährliche Körperverletzung ein Offizialdelikt ist.
quote:
Ein freiwilliges Schmerzensgeld werde ich zahlen
Das würdest Du auch un freiwillig zahlen müssen, wenn das Gericht Dich dazu verurteilt.
quote:
Nun meine Frage, kann er die Anzeige zurücknehmen
Nein
quote:
Täter Opfer Ausgleich Auswirkungen auf das Strafmaß?
Ja, das Verfahren würde dann ggf. eingestellt, das hat aber nichts mit "Anzeigenrücknahme" zu tun.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert !!Streetworker!! am 10.01.2012 21:21
#2
Antwort vom 10. Januar 2012 | 22:14
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 13x hilfreich)
Na er fing halt nur an das er die Anzeige gerne zurücknehmen möchte..
Und wie müsste ich das melden, wenn es zu keiner Gerichtsverhandlung kommt?
LG und danke
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 10. Januar 2012 | 22:22
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
quote:
Na er fing halt nur an das er die Anzeige gerne zurücknehmen möchte..
So gern er das auch möchte, es geht nicht.
Solltest Du -ich sag's nur mal am Rande, wegen dem - ihm bei diesem Wunsch irgendwie "behilflich in der Entscheidungsfindung" gewesen sein, also sein Wunsch nicht ganz so freiwillig sein, kann das schnell in einem weiteren Verfahren wegen (vers.) Nötigung und in der U-Haft (wg. Verdunkelungsgefahr) enden
quote:
Und wie müsste ich das melden, wenn es zu keiner Gerichtsverhandlung kommt?
Was willst Du wo melden?
Wenn der Fall für den Täter-Opfer-Ausgleich in Frage kommt, wird die Staatsanwaltschaft das von sich aus anregen. Oder Du gibt bei der Polizei an, dass Interesse daran besteht.
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-- Editiert !!Streetworker!! am 10.01.2012 22:24
#5
Antwort vom 10. Januar 2012 | 23:21
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 13x hilfreich)
Hallo,
nein das hat er mir von ganz alleine gesagt. ich habe Ihm zu 100% nix eingeredet oder ihm gesagt das er Geld bekommt etc.
Na die Anhörung bei der Polizei war schon.. also müsste ich jetzt zur Polizei / Staatsanwaltschaft hingehen und noch eine Meldung dazu machen?
LG und danke
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#6
Antwort vom 10. Januar 2012 | 23:30
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Ja, das geht aber auch schriftlich.
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